Behörden & Verwaltung (2007)

Monika Harms

Der BigBrotherAward 2007 in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ geht an die Generalbundesanwältin Monika Harms. Sie erhält den BigBrotherAward für ihre Antiterror-Maßnahmen gegen Gegner des G8-Gipfels im Mai dieses Jahres, insbesondere für die systematischen Briefkontrollen in Hamburg und die Anordnung, bei Gipfelgegnern Körpergeruchsproben aufzunehmen und zu konservieren.
Laudator.in:
Portraitaufnahme von Rolf Gössner.
Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte (ILFM)
Collage: Teilnehmer.innen des G8-Gipfels 2007 in einem Strandkorb (oben) und eine Polizeikette auf einer Demonstration (unten).

Der BigBrotherAward 2007 in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ geht an Generalbundesanwältin Monika Harms, Karlsruhe.

Die Generalbundesanwältin – die als oberste Anklagebehörde sich immer noch „Der Generalbundesanwalt“ (GBA) nennt – erhält den BigBrotherAward für ihre Maßnahmen gegen Gegner des G-8-Gipfels in Heiligendamm im Mai dieses Jahres. Die Jury hält dabei zwei Aspekte für besonders frag- und damit preiswürdig:

  • Zum einen hat Frau Harms beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) beantragt, auf der Suche nach Bekennerschreiben militanter G-8-Gegner systematische Briefkontrollen in Hamburg durchführen zu lassen. Daraufhin wurden sämtliche Briefe aus den betroffenen Hamburger Stadtteilen nach verdächtigen äußeren Merkmalen abgesucht.
  • Zweitens hat Frau Harms angeordnet, von G-8-Gipfelgegnern, die der Militanz verdächtigt wurden, Geruchsproben aufzunehmen und zu konservieren. Dabei haben die Ermittler stark in die Intimsphäre und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingriffen.

Sowohl der Antrag auf Postkontrolle als auch die Anordnung von Geruchsproben standen im Zusammenhang mit §-129a-Razzien und Durchsuchungen von 40 Wohnungen, Büros, Kulturzentren und Internetservern. Damit sind linke Szenen und Globalisierungskritiker schon im Vorfeld des G-8-Gipfels unter Terrorismusverdacht gestellt worden. Diese Ermittlungen haben bislang zu keinen Anklagen geführt, dafür aber zu umfangreichen Vorfeld-Ausforschungen per Datenerfassung und –verarbeitung, die dazu geeignet sind, auch für künftige Ereignisse Soziogramme des G-8-Protest- und Widerstandspotentials zu erstellen.

1. Postkontrollen: Präventivschlag gegen das Briefgeheimnis

Nach einem Brandanschlag in Hamburg am 22.5.07 hatte der BGH-Ermittlungsrichter auf Antrag der GBA noch am gleichen Tag eine umfangreiche Postkontrolle angeordnet. Überprüft wurden alle in der Zeit vom 22.05. bis 24.05.2007 bei der Deutschen Post AG, Briefzentrum 20 in Hamburg, aufgegebenen Postsendungen auf der Suche nach Briefen, die an bestimmte Zeitungsredaktionen adressiert waren. Dies geschah im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des „Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung“ gemäß § 129a StGB gegen drei Beschuldigte, die einer „Militanten Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel (G8) 2007 in Heiligendamm“ verdächtigt worden sind. Gesucht wurde nach Briefen, deren äußeres Erscheinungsbild – u.a. ohne Absender, Verwendung von Adressaufklebern - darauf schließen ließ, dass es sich bei ihrem Inhalt um Selbstbezichtigungsschreiben zu dem Brandanschlag handelt. Im Trefferfall sollte per Spurensuche – Fingerabdrücke oder Geruchsspuren - herausgefunden werden, wer Urheber der aufgefundenen Schreiben und ggfls. für den Anschlag verantwortlich war.

Zwar sei – so der GBA – nur ein Brief unter Mitwirkung einer Staatsanwältin geöffnet worden. Doch sämtliche in den Zustellungsbezirken des Briefzentrums aufgegebenen Sendungen – und das waren Tausende - sind auf der Suche nach den Verdachtskriterien rund um die Uhr in Augenschein genommen und überprüft worden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte sah dadurch „ganze Stadtteile unter Generalverdacht“ gestellt.

Die Postkontrolle haben Ermittler des Hamburger Landeskriminalamtes und des federführenden Bundeskriminalamtes (BKA) vollzogen – obwohl diese Aufgabe ausschließlich Angehörigen des Postdienstleisters obliegt. Weder Staatsanwaltschaft noch ihre polizeilichen Hilfskräfte sind hierzu befugt, weil ein Eindringen von Ermittlungsorganen in Post-Gebäude das Briefgeheimnis über den gesetzlichen Rahmen hinaus beeinträchtigt. Das ist einhellige juristische Auffassung (vgl. Meyer-Gossner, StP0, 2007, § 100 Rdnr. 8 m.w.N). Denn die betreffenden Beamten erhalten Einblick in den Postbetrieb und Kenntnis von anderen, nicht unter die angeordnete Beschlagnahme fallenden Briefsendungen. So konnten die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von bestimmten Umständen brieflicher Kommunikation erlangen – auch über die Korrespondenz von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten oder Journalisten mit ihren Mandanten oder Informanten. Das ist ein Eingriff in das durch Art. 12 I GG geschützte Berufsgeheimnis und in das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses, das sich nicht allein auf den Inhalt einer Briefsendung erstreckt, sondern auf die gesamten Kommunikationsvorgänge - also auch auf die Tatsache, ob überhaupt ein Briefverkehr zwischen bestimmten Personen stattfindet (Gusy, in: Mangoldt/Klein/Starck, GG I, 1999, Art. 10 Rdnr. 30; BVerfGE 85, 386 ff, 396).

Auch wenn es mit einer Ausnahme zu keiner gezielten Datenerfassung gekommen ist, so können doch die im Rahmen menschlicher Kontrollen miterfassten Kommunikationsvorgänge nicht spurenlos ausgesondert werden: Denn sie bleiben – anders als bei einer maschinell-elektronischen Kontrolle – nach einer bewussten Bewertung in den Gedächtnissen der Ermittler haften. Die so erhobenen Informationen werden u.U. als Zufallsfunde nach dem Legalitätsprinzip weiter verwertet. Die Gewissheit unbeobachteten Postverkehrs ist nicht mehr gegeben. Neben einer Beeinträchtigung des Briefgeheimnisses dürfte die Kontrollaktion auch gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen haben. Hierfür ist ursächlich die Generalbundesanwältin verantwortlich, die den Beschlagnahme-Antrag beim BGH gestellt hatte.

2. Geruchsproben: der Duft des Terrors

In den genannten Ermittlungsverfahren sind auf Betreiben der GBA während der Razzien am 9.05.2007 bei mindestens fünf verdächtigen G-8-Gipfelgegnern Körpergeruchsproben aufgenommen und konserviert worden. Solche intimen Daten dienen der Identifizierung mit Hilfe speziell abgerichteter Polizeispürhunde, die herausfinden sollen, ob eine verdächtigte Person an einem bestimmten Tatort war oder ein Tatwerkzeug oder Bekennerschreiben berührt hat. Es ging bei diesen Ermittlungen um diverse Farb- und Brandanschläge, also um Sachbeschädigungen. Die GBA bezeichnet diese archaisch anmutende Schnüffelmethode inmitten einer digitalen und vernetzten Fahndungswelt als „ganz normal“, um nicht zu sagen „stinknormal“ – wenn sie auch noch selten angewandt werde.

Auch wenn die fünf Geruchsproben zur Strafverfolgung im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung erhoben worden sind, so können sie unter gewissen Voraussetzungen auch präventiv zur Gefahrenabwehr Verwendung finden oder an Geheimdienste übermittelt werden – zumal die Grenzen zwischen Prävention und Repression im Laufe der Entwicklung unserer so genannten „Sicherheitspolitik“ immer durchlässiger geworden sind. Der Bundesinnenminister hat den präventiven Charakter bestätigt, als er diese Maßnahmen in einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schutz des bevorstehenden G-8-Gipfels brachte.

Der kriminaltechnische Wert dieser Methode ist recht zweifelhaft, weshalb sie selbst nach Ansicht der GBA allenfalls als Indiz in einer Gesamtwürdigung eine Rolle spielen dürfte und vor Gericht keinesfalls Beweiswert im klassischen Sinn erlangt. Geruchsproben sind also kein kriminaltechnischer Fortschritt, sondern ein anrüchiges und unverhältnismäßiges Verfahren mit hoher Fehlerquote, das schon zu Kaisers Zeiten als „konservierte Verbrecherwitterung“ Anwendung gefunden hatte. Nach der Nazizeit ist diese Methode in der Bundesrepublik aus grundsätzlichen und rechtlichen Vorbehalten nicht mehr praktiziert worden. Anders in der DDR, wo die Geruchsprobe regelrecht Karriere machte - weshalb sie auch so stark nach perfider Stasi-Methode riecht und ehemalige DDR-Bürgerrechtler sich an überwunden geglaubte Zeiten erinnert fühlen. Die Einmachgläser mit den heimlich erfassten Geruchsproben von Dissidenten sind noch als abschreckende Ausstellungsstücke eines übergriffigen Staatsapparates im MfS-Museum und im Bonner Haus der Geschichte zu bestaunen.

Heute geht es allerdings moderner zu: Die als unverwechselbar geltenden Körpergerüche, sog. olfaktorische Spuren, werden „Aroma-Asservate“ genannt und in wissenschaftlich standardisierten Verfahren verarbeitet. Waren es zu DDR-Zeiten biedere gelbe Baumwoll-Lappen, mit denen die Proben oft heimlich eingefangen und in Tausenden von zweckentfremdeten Weckgläsern des MfS konserviert wurden, so werden Verdächtige heutzutage veranlasst, einige Minuten lang ein steriles Edelstahlröhrchen in der Hand zu halten, das dann in einem gasdichten Glasbehälter aufbewahrt wird. Schließlich bekommen drei abgerichtete Polizei-Schnüffelhunde mit „ausgeprägtem Beutetrieb“, im Amtsdeutsch „Geruchsspurenvergleichshunde“, das duftende Röhrchen unter die Nasen gehalten, um das Duftbild mit einer am Tatort gefunden Geruchsspur zu vergleichen. Eine Übereinstimmung in den genannten Fällen hat sich nach Aussagen der Generalbundsanwältin jedoch nicht ergeben.

Auch wenn Bundesjustizministerin Brigitte Zypries versichert, dass erfasste Duftmarken nach Gebrauch generell beseitigt würden (was im vorliegenden Fall auch geschehen sein soll) und Sammlungen zur olfaktorischen Wahrheitssuche nicht angelegt würden, so weiß man, was von solchen Beschwichtigungen zu halten ist – erinnert sei nur an die Gen- oder die Maut-Daten und ihre immer weitergehende Verwendung. US-Wissenschaftler sind dem „Duft des Terrors“ bereits auf neue Art und Weise auf der Spur – sie arbeiten intensiv an einer Digitalisierung des Geruchsverfahrens, von dem man auch hierzulande noch mehr hören wird. Denn die Generalbundsanwältin will es in geeigneten Fällen weiterhin anwenden – obwohl diese Methode stark in Persönlichkeitsrechte und Intimsphäre von Betroffenen eingreift und obwohl deren Vereinbarkeit mit der Menschenwürde von vielen Verfassungsrechtlern und Politikern fast aller Fraktionen bezweifelt wird.

Auch wir warnen mit der Vergabe des BigBrotherAwards und schließen mit einem Satz des SPD-Sicherheitsexperten Dieter Wiefelspütz an die Adresse der Generalbundesanwältin: „Sie ist auf den Hund gekommen und sollte so schnell wie möglich davon wieder runterkommen.“

In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch, Frau „Generalbundesanwalt“ Monika Harms.

Jahr

Laudator.in

Portraitaufnahme von Rolf Gössner.
Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte (ILFM)

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

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BigBrotherAwards International

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.