17.12.2020 – Update zum BBA 2012

Neuer Gesetzentwurf zur Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern

Gamma International erhielt einen BBA für ihren Staatstrojaner „FinFisher. Die Software dient Behörden zum Eindringen in Computersysteme. Im Oktober 2020 wurde von der Bundesregierung eine sogenannte „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ beschlossen, die Geheimdienste umfassende neue Möglichkeiten verschafft, wenn sie vom Bundestag verabschiedet werden sollte.

2012 erhielt die Gamma Group (in Deutschland: Gamma International) einen BigBrotherAward in der Kategorie Technik. Die von ihnen vertriebene Software „FinFisher“ dient Behörden zum Eindringen in Computersysteme, um dort Überwachungssoftware zu installieren. Die Entwicklung und der Vertrieb solcher Schnüffel-Software ist übrigens verboten; dieses Verbot gilt allerdings nur für den Handel mit Privatleuten und Unternehmen, nicht für den Verkauf solcher Software an staatliche Einrichtungen in Deutschland oder an die Geheimpolizei von Diktaturen im Ausland. Mit dieser Begründung hat die Staatsanwaltschaft München ein angestrebtes Strafverfahren gar nicht erst eröffnet. 

Wenn der Bundestrojaner einmal installiert ist, können die Behörden einen Rechner damit unbemerkt durchsuchen, in E-Mails herumschnüffeln und Passwörter aufzeichnen. Sogar das Mikrofon und die Webcam können zur Raumüberwachung aktiviert werden. In Deutschland ist ihr Einsatz noch (!) relativ stark reglementiert (mehr dazu unten), aber Länder wie Syrien, der Oman oder Ägypten nutzen Trojaner zur Überwachung und zum Ausspionieren der Opposition und von Demokratiebewegungen. Das heißt: In Deutschland entwickelte Software wurde und wird genutzt, um Demokratiebewegungen zu überwachen!

In der Laudatio zum BigBrotherAward gibt es weitere mehr als beunruhigende Informationen zu Gamma und FinFisher.

Aktueller Stand: 

Der Staats- oder Bundestrojaner ist seit Jahren im politischen Gespräch. Immer wieder fordern Polizei und Geheimdienste erweiterte Befugnisse für ihren Einsatz. Aktuell darf die Polizei ihn unter bestimmten Regelungen und mit (schlechter) richterlicher Kontrolle einsetzen.
Das allein ist bereits problematisch genug, aber am 21.10.2020 wurde ein weiterer Gesetzesentwurf eingebracht, eine sogenannte „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“, und von der Bundesregierung beschlossen. Federführend ist Bundesinnenminister Seehofer. Nach der Kabinettsentscheidung erreicht der Entwurf nun den Bundestag, der das Gesetz noch verabschieden muss. Ein offizieller Zeitplan ist aktuell nicht bekannt. 

Die eingebrachten Veränderungen würden unter anderem dazu führen, dass

- alle 19 Geheimdienste von Bund und Ländern heimlich Geräte hacken dürfen,
- ein erweiterter Informationsaustausch zwischen MAD und Verfassungsschutzbehörden stattfindet – zwei bisher strikt und mit gutem Grund getrennten Organisationen,
- rechtliche Hürden für die Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz gesenkt werden
- und Internet-Anbieter bei der Installation der Schadsoftware mithelfen müssen.

Kontrolliert werden soll der Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), die im Endgerät ansetzt, bevor die Nachrichten verschlüsselt werden, lediglich von einer zehnköpfigen Kommission im Bundestag und einem / einer technischen Berater.in. Zur Frage des Verlusts von Sicherheit und Vertrauen in der Informationstechnik verliert die Bundesregierung dagegen kein Wort.

Der BigBrotherAward hat dem Thema Staatstrojaner durch den Verleih an die FinFisher-Software große Aufmerksamkeit verschafft. Nach wie vor müssen wir aber wachsam bleiben, für Datenschutz kämpfen und das ‚Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme‘ lautstark einfordern.

Zu Preisträger
Jahr

About BigBrotherAwards

In a compelling, entertaining and accessible format, we present these negative awards to companies, organisations, and politicians. The BigBrotherAwards highlight privacy and data protection offenders in business and politics, or as the French paper Le Monde once put it, they are the “Oscars for data leeches”.

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