Otto Schily – Hintergründe

Ausgezeichnet ist Otto Schily, Bundesminister des Inneren, für sein Eintreten gegen Bürgerrechte, Datenschutz und Informationelle Selbstbestimmung.
 
  • Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 07.10.2001 zum Thema: Wissenschaft

Bundesinnenminister Otto Schily ist guten Mutes: Die Rasterfahndung sei "sehr erfolgsträchtig". Erstaunlicher Optimismus spricht da aus ihm. Denn zur Zeit ist die Methode noch eher schwächlich. Die Kriterien, die in Hessen in die Rasterfahndung eingehen, sind das beste Beispiel. Laut Beschluß des Amtsgerichts Wiesbaden, das die Kriterien festlegt, wird nach Personen zwischen 18 und 40 Jahren mit "islamischer Religionszugehörigkeit" gefahndet, bei denen zusätzlich folgendes erfüllt ist: "Meldeanschrift Hessen", "Student oder ehemaliger Student in Hessen", "legaler Aufenthaltsstatus ohne räumliche Beschränkung", "keine kriminalpolizeilichen Erkenntnisse", "keine eigenen Kinder" und "finanziell autark", außerdem Herkunft aus einem von 21 ausgewähltenLändern (von Marokko bis Indonesien).

Die Liste zeigt das Prinzip: Die Fahnder erhalten Zugriff auf Personen-Datenbanken bei öffentlichen und privaten Stellen. Sie übernehmen diese Daten in ihr eigenes Computersystem - ein aufwendiger Akt, wenn Datenformate angeglichen werden müssen. In den gesammelten Daten werden Einträge gesucht, die der Kriterienliste entsprechen. Die Methode soll auf Personen hinweisen, die sodann mit traditionellen Mitteln beleuchtet werden können. Doch es ist kaum anzunehmen, daß die Fahndungskriterien befriedigende Ergebnisse bringen werden: Sie sind zu unspezifisch.

Der Beschluß wurde offenbar "in großer Eile und wenig reflektiert zusammengeschrieben", sagt der Frankfurter Strafrechtsanwalt Walther Graf, der 1997 mit einer Evaluationsstudie über "Rasterfahndung und organisierte Kriminalität" promovierte und als einer der wenigen nicht im Kriminaldienst tätigen Experten auf dem Gebiet gelten darf. Insbesondere der Kriterienkatalog sei "eine Katastrophe", befindet Graf. Das Profil sei so unscharf, daß es am Ende "alle männlichen Studenten islamischen Glaubens" ermittle. Die Religionszugehörigkeit sei ein Kriterium von zweifelhafter Leistungsfähigkeit: Behörden erfassen in der Regel nur, ob katholische oder evangelische Konfession und damit die Pflicht zur Kirchensteuerleistung besteht. Sinnvoller ist das Kriterium der "nicht nachvollziehbaren, unregelmäßigen Zahlungseingänge auf ein Konto".

Doch ob diese Zahlungen stattfinden, können die Behörden derzeit nicht überprüfen. Der hessische Beschluß berücksichtigt die Daten der Meldebehörden, Universitäten und des Luftfahrtbundesamtes, nicht aber die der Banken. Ob eine Person Geld von Bin Ladin erhält, darüber gibt die Rasterfahndung keinen Aufschluß; das könnte freilich anders werden, wenn die von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) angestrebte Kontenkontrolle durchgesetzt wird. Banken könnten mithelfen, indem sie Software einsetzen, die Kundenprofile mit Kontenbewegungen vergleicht und Ungewöhnliches meldet. Die heutige Rasterfahndung jedenfalls fördert im Prinzip nur Triviales zutage - und läßt wesentliche Fragen offen: Welche Querverbindungen gibt es zwischen einzelnen Personen? Über welche Kommunikationsmittel werden sie gepflegt? Daten aus Telekommunikationsverbindungen könnten da gründlichere Auskunft geben. Die für die Ermittlung solcher Strukturen benutzten Software-Werkzeuge müßten freilich - im Unterschied zu den simplen Raster-Datenbanken - ein Modell der Verbindungen darstellen können, etwa als Grafik auf dem Bildschirm. Nur wenige Landeskriminalämter verfügen über moderne Fahndungssoftware. Sie leistet mehr, als nur Datensätze mit einem logischen Und-Operator zu verknüpfen: Sie erlaubt es beispielsweise, in den Datenhaufen mit unscharfer Logik ("fuzzy logic") zu suchen, also grobe Ähnlichkeiten aufzuspüren. Man kann auch ein Datenbank-Objekt auswählen - im Fall der Terroristenfahndung wäre dies ein Täterprofil - und quantitativ festlegen, welche seiner Kriterien einem wie bedeutsam erscheinen; die anschließende Suche zeigt dann eine Hitliste der interessantesten Objekte. Solch ein Programm kann auch eine Vielzahl relationaler Datenbanksysteme direkt ansprechen, also die heute gängige Art von Programmen, die mit komplex verknüpften Daten umgehen. Alle Objekte lassen sich sodann als Netz- oder Baumstrukturen auf dem Bildschirm darstellen. Die nun genehmigten Budgets für Anti-Terror-Maßnahmen erlauben den Landeskriminalämtern erstmals nach vielen Jahren, moderne Technik anzuschaffen und das nötige Personal anzuwerben. Wolfgang Dicke, Geschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, bedauert es, daß "erst Ereignisse wie der 11. September die verantwortlichen Politiker dazu bewegt haben, unsere jahrelangen Forderungen zu erfüllen". Bis die neue Technik einsatzbereit ist, wird jedoch noch einige Zeit vergehen. Man muß schließlich auch lernen, damit umzugehen. Und von fortgeschrittenen Methoden wie etwa Data Mining - mit dem Marketingspezialisten großer Unternehmen heute die lohnenden Kundenprofile von den weniger einträglichen unterscheiden - sind die Fahnder noch immer weit entfernt.

Im Vergleich zu Hessen scheint Berlin das Primitivwerkzeug Rasterfahndung wenigstens etwas intelligenter einzusetzen. Laut Beschluß des Amtsgerichts Tiergarten wird man dort erstens mehr Daten erheben, zweitens aber im Datenabgleich mit strengeren Kriterien arbeiten. Berlin verlangt nicht wie Wiesbaden die Daten von Personen aus 21 islamischen Ländern, sondern nur aus 15. Zudem will es nach "reger Reisetätigkeit", "häufigen Visabeantragungen" und "Mehrsprachigkeit" filtern. Allerdings, so gibt Walther Graf zu bedenken, sei es bei ausländischen Studenten üblich und daher nicht kriminalistisch interessant, daß sie außer der Muttersprache noch andere Sprachen beherrschen. Immerhin befragen die Berliner neben Luftfahrtschulen auch zahlreiche private Stellen, die kritische Infrastruktur verwalten: Ver- und Entsorgungsunternehmen, Hersteller und Händler von chemischen, biologischen und radiologischen Gefahrenstoffen, Verkehrsbetriebe, Kommunikationsdienstleister, Sicherheitsdienste, Catering- und selbst Reinigungs-Firmen. Auf diese Weise konnten die Berliner Fahnder bereits aus  45000 Studenten 23 Personen herausfiltern, die sie dann verhörten. Der Strafrechtler Walther Graf bleibt trotzdem skeptisch: "Die Methode verspricht viel und hält wenig." Für die Terrorismusbekämpfung sei sie "nicht geeignet".

Der einzige Erfolg, den die Terroristenjäger mittels Rasterfahndung erzielen konnten, war Graf zufolge die Festnahme des RAF-Terroristen Rolf Heißler am 9. Juni 1979. Er wurde 1982 zu lebenslanger Haft verurteilt; am 26. Oktober dieses Jahres will man ihn entlassen. Auch im Kampf gegen die organisierte Kriminalität erwies sich die vielgerühmte Methode als nur von begrenztem Nutzen. Als das bayerische Landeskriminalamt im Januar 1993 mit einer Rasterfahndung auf Mafia-Jagd ging, verlief die Aktion offenbar im Sande: Damals ermittelte das Einwohnermeldeamt München alle männlichen Einwohner italienischer Staatsangehörigkeit, die älter als 18 Jahre waren und entweder in Agrigent oder in Palma de Montecherio auf Sizilien geboren wurden. Die Daten glich das LKA mit den Datenbeständen des polizeilichen Informationssystems Inpol ab. Übrig blieben 80 Personen, deren Daten der italienischen Polizei übergeben wurde. Diese überprüfte, ob eine Person einem Mafia-Clan angehörte. Von einem brauchbaren Ergebnis hörten die Bayern nie etwas. Im Juli 1993 wurde die Trefferliste vernichtet.

Bundesinnenminister Schily irrt daher, wenn er an schnelle Erfolge glaubt. Erst eine umfassende Überwachung der Telekommunikation könnte die "Schläfer" enttarnen - vielleicht. Die Kommunikationskontrolle wäre indes ein schwerer Eingriff in Grundrechte. Sie müßte dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügen, und zu ihm zählen Juristen das Kriterium der Notwendigkeit. An dieser Stelle könnte die Begründung schwerfallen. Wer die Fahndung verbessern will, muß in erster Linie in Ausbildung und Anzahl des Personals investieren. Hier bleibt am meisten zu tun.

 

  • Die Financial Times Deutschland am 24.9.2001 zum Thema: Otto Schily: Der rosarote Kanther

Er ist Sheriff, Schöngeist und ein unsäglicher Tyrann. Vor allem aber ist Otto Schily Schröders wichtigster Mann vor der Bundestagswahl.

Es war eine Antwort wie ein Schlangenbiss - kurz und gezielt: "Artikel 87a des Grundgesetzes", zischte Otto Schily seinem Gegner Rudolf Scharping entgegen. Ihr Streit: Soll die Bundeswehr mithelfen, Terror in Deutschland zu verhindern? Das widerspreche der Verfassung, mahnte Scharping. Otto Schily, Bundesinnenminister und Jurist, sieht das anders - Artikel 87a eben. Steht alles drin. Wenn Scharping will, kann er’s ja nachlesen. Schily hasst es, wenn man ihm widerspricht. Er ist Rechtsgelehrter, er hat Recht - auch wenn viele Juristen seine Interpretation des Artikels 87a bezweifeln.

Das Feuer brennt noch in Schily. Eigentlich wollte er 2002 mit 70 Jahren aufhören. Macht er aber nicht. Bundeskanzler Schröder braucht ihn noch. Er braucht ihn jetzt, wo die Deutschen nach dem Terror in den USA die Angst packt. Er braucht ihn morgen, also bei der nächsten Bundestagswahl. Da wird Schily zum wichtigsten Mann im Kabinett. Er deckt den rechten Rand ab, er zeigt den Leuten, dass auch die Sozialdemokraten das Land sicher machen können. Er strahlt Seriosität aus, Härte und Sachverstand. Er ist der Sheriff.

Dieser Mann kann den harten Jungs aus der CSU Paroli bieten. Edmund Stoiber weiß nicht mehr, ob er lachen oder weinen soll. Seine Parteifreunde finden Otto ziemlich gut: Bei der Debatte über die Terroranschläge in den USA haben die Unions-Abgeordneten Schily begeistert applaudiert.

Seine alten Weggefährten von den Grünen waren da ruhiger. "Otto Schily ähnelt immer mehr einem Innenminister Kanther und nicht einem Otto Schily, wie er einmal war", sagte der grüne Europaabgeordnete Daniel Cohn-Bendit nach dem G8-Gipfel in Genua. Dort hatte Schily nach den Straßenschlachten gegen die Globalisierungsgegner Front gemacht.

Sie lieben ihn nicht, die Grünen und die Sozialdemokraten, im Grüppchen nennen sie ihn den "rosaroten Kanther", doch das sei eigentlich viel zu freundlich für ihn, sagen einige. Kaum einer von Schilys Untergebenen will seinen Namen nennen, wenn er über ihn spricht. Denn Otto Schily führt nicht, Schily herrscht. König Otto, Herr über Verfassungsschutz und Polizei. Er gilt als "aufbrausend" und "rechthaberisch". Er habe " Schwierigkeiten, Leuten zu vertrauen".

Der FDP-Innenexperte Max Stadler mutmaßt, wieso dies so ist: "Schily ist keiner, der andere mitnimmt bei seinen Überlegungen." Es erstaune ihn, wie unsensibel Schily gegenüber den Grünen versuchte, das Zuwanderungsgesetz durchzuziehen: "Das hätte Kanther nie gemacht, einen Gesetzentwurf öffentlich zu präsentieren, ohne ihn mit dem Koalitionspartner abzustimmen."

Schily tut's - er muss nicht jedermanns Liebling sein: Wenn er die Lippen und die blauen Augen zusammenkneift, sein Gegenüber fixiert, weiß man, gleich watscht er wieder ab. Dann hebt er den Zeigefinger und spricht mit eiskalter Stimme. Schily zeigt kein Temperament, er zeigt Arroganz und Selbstwertgefühl. Egal, wer ihm querkommt - Scharping, ein Staatssekretär oder ein Mitarbeiter.

Manche kommen ihm öfter quer: Die Grünen-Chefin Claudia Roth verspottet Schily gerne als Gutmenschen. Oder belehrt sie vor laufender Kamera, etwa mit einer Sentenz Wilhelm von Humboldts: "Sicherheit ist die Voraussetzung von Freiheit."

Die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ist eine der wenigen, die offen Sympathie für Schily zeigt: "Der macht seinen Job wirklich gut", sagt sie, und Fragen nach Schilys bisweilen eisenharter Politik beantwortet sie mit dem Satz: "Ich mag den Otto Schily."

Viele Linke in Deutschland sagen eher das Gegenteil. Sie werfen ihm Verrat vor, namentlich seinen Wandel vom Anwalt der RAF in den 70er Jahren zum heutigen Law-and-Order-Innenminister.

Doch war es wirklich eine Verwandlung? Es war eher eine Entwicklung - drei bekannte Fotos verdeutlichen dies. Das erste Bild stammt von 1974. Schily steht neben seinem Freund, dem Studentenführer Rudi Dutschke, am Grab des Terroristen Holger Meins. Das zweite Bild zeigt Schily Anfang der 80er Jahre. Er nimmt mit Heinrich Böll in Mutlangen an einer Sitzblockade gegen den Nato-Doppelbeschluss teil; Polizisten tragen den damaligen Grünen-Politiker weg. Das dritte Foto, aufgenommen im Februar 2001, zeigt den Bundesinnenminister zusammen mit Bundesgrenzschützern. Schily trägt einen Polizeihelm und schwingt stolz einen Schlagstock.

Keine radikale Veränderung

Bei allem Kontrast - die Bilder zeigen auch, dass sich Schily vielleicht gar nicht so radikal verändert hat, wie viele glauben: Auf allen Fotos ist er gutbürgerlich gekleidet, mit Anzug und Krawatte - ob er neben Dutschke steht oder sich von der Polizei wegtragen lässt. Und auf allen Bildern wirkt er deplatziert, er gehört einfach nicht richtig dazu: nicht zur RAF-Trauergemeinde, nicht zur Friedensdemo und nicht zur Polizeitruppe.

Das ist es, das hat sich nicht geändert: "Wo Otto Schily ist, ist er fremd", sagt seine ehemalige Parteifreundin Antje Vollmer. Der Grüne Christian Ströbele, ehemals ebenfalls RAF-Anwalt, sagt: "Schily war nie ein Linksextremer". Und er ergänzt: "Schily war ein exzellenter Strafverteidiger."

Schilys Fragetechnik beim Prozess gegen das RAF-Mitglied Horst Mahler hatte den als Zeugen geladenen Verleger Axel Springer zu dem Urteil gebracht: "Der Mann ist großartig. Schade, dass er auf der anderen Seite steht." Doch auf welcher Seite war er wirklich? Schily war überall und nirgends: In den 70er Jahren sahen die Konservativen in ihm einen Linksextremen; bei den Linken galt er als bürgerlicher Liberaler. Schily bezeichnete sich damals als "Liberaler Kommunist".

Kurz darauf trat er bei den Grünen ein. 1983 gehört er zur ersten grünen Bundestagsfraktion, wo er seine Rolle als Reizfigur kultivierte. In der Fraktion war er mit seinen extremen Realo-Positionen von Anfang an isoliert. Ende 1989 hält er es nicht mehr aus und wechselt zur SPD.

Dort ergeht es ihm zunächst nicht besser. Die Genossen von der bayerischen SPD waren nicht besonders froh über den Quereinsteiger und geben ihm Platz 21 auf der Liste. Von 1990 an sitzt er vier Jahre lang als Hinterbänkler im Bundestag - eine Schmach. Nach einer angemessenen Quarantänezeit darf Schily Karriere machen und wird stellvertretender Fraktionschef. Bald macht er sich als SPD-Unterhändler für den Großen Lauschangriff stark - wofür ihn die eher linken bayerischen Genossen mit Listenplatz 29 abstrafen.

Otto Schilys große Stunde schlägt im Oktober 1998: Er wird Innenminister, bekommt einen der wichtigsten Posten im Kabinett. Seitdem wandelt sich der einstige Liberale immer mehr zum Befürworter von "Law and Order". Er spricht das böse Wort von der "Grenze der Belastbarkeit", die beim Zuzug von Ausländern überschritten sei. Er genießt den Tabubruch und vermutet bei seinen Widersachern im rot-grünen Lager "Wonnen der Empörung".

Die dürften seine ehemaligen grünen Parteifreunde auch fühlen, wenn sie Schily in diesen Tagen zuhören: Er verlangt weniger Datenschutz und strengere Asylgesetze.

Bei Koalitionsrunden zur Zuwanderung kanzelt er die Grünen regelmäßig ab. Spitzengrüne wie Kerstin Müller staucht er vor laufender Kamera zusammen. In diesen Momenten zeigt sich, dass da noch Wunden sind, alte Wunden. Nie haben ihm die Grünen den Rang, den Respekt gegeben, der ihm, Otto Schily, zugestanden hätte.

Dafür muss nun die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck büßen, der Schily mit Verachtung begegnet. Auch die Chefin der Gauck-Behörde, Marianne Birthler, bekam einiges ab. Sie wollte gegen den Willen Schilys Stasi-Akten Prominenter der Öffentlichkeit zugänglich machen. Er warf der Grünen "Renitenz" vor. Ein Schily duldet keinen Widerspruch. Wer nicht seiner Meinung ist, der ist dumm. Das ist seine Überzeugung. Und das, so sagen rote wie grüne Abgeordnete, macht es so schwer, sich mit ihm zu einigen.

Schily, der Despot - für Außenstehende scheint das nicht zu passen. Zeigt er sich doch gerne als Großbürger und Feingeist. Liest Novellen von Pirandello und gibt mit seiner Tochter Jenny, einer Schauspielerin, in Berlin Rezitationsabende. Besonders gefällt sich Schily in der Rolle des Anthroposophen. Schon sein Vater, ein Hüttendirektor, hielt viel von der anthroposophischen Einteilung der Welt in Gut und Böse. Das lässt Schily nicht los: Vor kurzem, bei "Sabine Christiansen" schwadronierte er über das Böse, das sich "Geist und Seele" der Terroristen bemächtigt habe. "Das Böse" gelte es zurückzudrängen. Das bringt ihm das Vertrauen des Kanzlers und den Respekt der Konservativen. Schon ist von einem Trio Infernale die Rede - gemeint sind Schily und der bayerische Innenminister Günther Beckstein, CSU, und der saarländische Ministerpräsident Peter Müller, CDU.

Die drei trafen sich mehrmals, um das Zuwanderungsgesetz vorzubereiten. Beckstein lobte Schily einmal sogar mit den Worten: "Der ist bei mir in die Lehre gegangen." Das hat den Schily geärgert. Nicht weil er sich politisch von Beckstein distanzieren möchte, sondern weil er sich als Lehrherr sieht, nicht als Lehrling.

Spätentwickler

Vorfahren: Die prägende Erinnerungen von Otto Schily ist, dass Nationalsozialisten in das Haus der Schilys drangen und Bücher beschlagnahmten, weil seine Eltern Anthroposophen waren. Zu seinen Ahnen gehören der Dichter und Komponist Peter Cornelius sowie der Anwalt Victor Schily, der ein Freund von Karl Marx war.

Werdegang: Schily studierte in Hamburg, München und Berlin Jura und Politische Wissenschaften. 1963 ließ er sich als Anwalt in Berlin nieder.

Wirken: Bekannt wurde Schily als RAF-Anwalt. Im Stammheimer Prozess war er Vertrauensanwalt von Gudrun Ensslin. Er bezeichnete sich als "politischer Spätentwickler" und war bei den Grünen, bevor er zur SPD ging.

Innenminister

Terror: Der Bundesinnenminister ist zuständig für die Wahrung der inneren Sicherheit. Polizei und Verfassungsschutz unterliegen seiner Verantwortung. Mit der Ergänzung des Anti-Terrorgesetzes reagierte er auf die Anschläge in den USA.

Zuwanderung: Schily hat seine Absicht bekräftigt, das Zuwanderungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Um eine Mehrheit zu finden, ist er der Union zum Leidwesen der Grünen in seinem Entwurf deutlich entgegengekommen.

Staatsbürgerschaftsrecht: Als erste große Reform der rot-grünen Regierung hat Schily das seit 1913 geltende Staatsbürgerschaftsrecht erneuert.

 

  • telepolis am 12.10.2001 zum Thema: Schilys Geheimplan im Kampf gegen den Terrorismus

 

Der Bundesinnenminister rüttelt mit seinem zweiten Anti-Terror-Paket an den Grundfesten des Rechtsstaats und stellt alle Bürger unter Generalverdacht

Während das erste Anti-Terror-Paket der Bundesregierung gerade durch die Gremien wandert ( Das Rennen um die innere Sicherheit [0]), hat Bundesinnenminister Otto Schily schon sein zweites Bündel geschnürt. Darin geht es vor allem um eine deutliche Ausweitung der Macht des Bundeskriminalamts, das in Zukunft den Terrorismus bereits "vorbeugend" bekämpfen und ohne Verdachtsmomente ermitteln können soll. Der Schritt zum Geheimdienst wäre damit nicht mehr groß. Auch der Bundesverfassungsschutz soll ungehemmt schnüffeln dürfen. Vorgesehen sind zudem tiefe Einschnitte ins Ausländer- und Asylrecht.

Das  Bundesinnenministerium [1] hat ein weiteres Anti-Terror-Paket vorbereitet, mit dem die Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamts (  BKA [2]), des Bundesgrenzschutzes (  BGS [3]) sowie des  Verfassungsschutzes [4] deutlich ausgeweitet und verdachtsunabhängige Recherchen möglich werden sollen.

Der ausführliche, sich noch in der Abstimmung befindliche "Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus", der Telepolis bereits vorliegt und Ende Oktober auf der Agenda des Bundeskabinetts steht, soll die Grundlagen schaffen für die Aufnahme von Fingerabdrücken in Pässen, "Sky-Marshals" des BGS an Bord von Verkehrsflugzeugen bringen und Banken gegenüber dem Verfassungsschutz auskunftspflichtig machen. Ausländer müssten bei Inkrafttreten der Änderungen auf deutlich schärfere Kontrollen gefasst sein.

Der in einzelne Artikel unterteilte Vorstoß formuliert nach Ansicht des Innenministeriums "die gesetzlichen Voraussetzungen zur Verbesserung des Informationsaustausches sowie der Schaffung notwendiger identitätssichernder Maßnahmen, die für eine entschlossene aber auch wirkungsvolle Bekämpfung des internationalen Terrorismus dringend erforderlich sind." Betroffen sind die Inhalte von insgesamt elf Gesetzen und Verordnungen: Die Palette reicht vom BKA-Gesetz über das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Passgesetz oder das Ausländergesetz bis hin zu Ausländerdateienverordnung.

Der von Bundesinnenminister Otto Schily entworfene Maßnahmenkatalog, der Bund und Ländern erhebliche Mehrkosten aufbürden würde, rührt an den Grundfesten rechtsstaatlicher Prinzipien. So dringt der SPD-Politiker darauf, dass BKA-Ermittler in Zukunft ohne strafprozessualen Anfangsverdacht und verstärkt auch verdeckt tätig werden können. Konkret plant Schily, einen neuen § 7a ins Bundeskriminalamtgesetz (  BKAG [5]) einzuführen. Demnach soll das Bundeskriminalamt "zur Feststellung, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, in den Fällen, in denen es für die Strafverfolgung nach § 4 Absatz 1 zuständig ist, personenbezogene Daten erheben sowie weitere Maßnahmen durchführen" können.

Was sich zunächst unspektakulär anhört, führt seit Jahren zu heftigen Diskussionen unter Juristen und könnte die Arbeitsweise des BKA an die Methoden von Geheimdiensten annähern. Bisher dürfen Kriminalbeamte in der Regel nur ihre Arbeit aufnehmen, wenn eine deutliche Gefahr für ein Rechtsgut erkennbar ist. Auch der Staatsanwalt kann nur ermitteln, wenn ein erster Verdacht vorliegt.

Jeder ist in Verdacht

Derlei Regelungen sind zur Begrenzung der Befugnisse der Strafverfolgungs- und Justizbehörden ins Polizeirecht eingefügt worden. Eine Lockerung dieser Grundsätze ist äußerst strittig. So warnen Experten wie Fredrik Roggan von der Universität Bremen vor einem "Verschwimmen der Grenzen zwischen Polizei- und Strafprozessrecht" sowie drohenden Kompetenzüberschreitungen der Verfolger bei der vorgeschlagenen Schaffung der "Vorfeldermittlungsbefugnis". Dem Juristen stellt sich die Frage, ob zu Zeitpunkten, in dem noch keine Gefahr besteht und noch keine Strafverfolgung zu besorgen ist, überhaupt schon eine Qualifizierung von Betroffenen als Störer, Nichtstörer (oder gar Tatverdächtiger) seriös vorgenommen werden kann.

Solange aber nicht verbindlich festgestellt werden kann, so Roggan, ob ein von polizeirechtlichen Vorfeld-Maßnahmen Betroffener als Störer oder Nichtstörer zu qualifizieren sein wird, können auch die gesetzlichen Schutznormen für "Nichtstörer" ihre Aufgabe nicht erfüllen. Ganz erhebliche, das polizeiliche Handeln sonst steuernde Maßgaben existierten hier also nicht. Das polizeiliche, auch heimliche Tätigwerden werde damit nicht begrenzt und kann sich folglich gegen jeden Bürger richten. Im Bereich der heimlichen Datenerhebungen im Vorfeld sei das polizeiliche Tätigwerden demnach gerade hinsichtlich des Adressatenkreises und des Umfangs der Befugnisse kaum einer effektiven Kontrolle ausgesetzt, da naturgemäß viele der Betroffenen von den Datenerhebungen nichts erfahren würden.

Internet bietet Terroristen und Polizisten neue Tätigkeitsfelder

Verstärkt ins Visier nehmen soll das BKA auf Wunsch des Innenministeriums das Internet, da Datennetze auch "Terroristen ein neues Tätigkeitsfeld" bieten. Den Tätern steht gemäß Begründung des Gesetzesentwurfs mit dem Netz "eine leistungsfähige Infrastruktur zur Durchführung von Straftaten, insbesondere Möglichkeiten zum Angriff auf die Informations- und Kommunikationssysteme zur Verfügung". Das hätten "Erfahrungen aus dem Ermittlungsbereich" gezeigt. Den "anlassunabhängigen" Streifen im Netz, die das BKA bereits durchführt, sowie dem Einsatz der automatisierten "Rasterfahndung"-Suchmaschine INTERMIT will Schily daher nun eine Ermächtigungsgrundlage nachreichen ( Die Automatisierung der Web-Überwachung [6]).

Beschränkt werden soll sie auf die Beschaffung von Verdachtsmomenten rund um die gesamte Palette der so genannten "Hackerparagraphen", also das Ausspähen (§ 202 a Strafgesetzbuch), die Datenveränderung (§ 303 a StGB) sowie die Computersabotage (§ 303b StGB), die "zu erheblichen Auswirkungen auf die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland führen oder einen erheblichen Vermögensschaden herbeiführen" könnten.

Verfassungsschutz soll die Lauscher aufstellen

Auch dem Bundesverfassungsschutz will Schily ein deutlich aufgestocktes Instrumentarium an die Hand geben. Er soll das Recht erhalten, "Bestrebungen zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten". Sie könnten "ein gefährlicher Nährboden für den wachsenden Terrorismus" sein, ist der Begründung des Gesetzesentwurf zu entnehmen. Um seiner "präventiven" Funktion gerecht werden zu können, will das Innenministerium den Verfassungsschutz mit allen nötigen Informationen über die Kommunikationswege der Terroristen sowie ihre Nachrichteninhalte im Wege von Überwachungsmöglichkeiten nach dem "G-10-Gesetz" versorgen, das das Fernmeldegeheimnis einschränkt ( Bundestag verabschiedet Lauschgesetz [7]).

Die Behörde soll dazu Zugriff auf die Verbindungsdaten erhalten, Bewegungsbilder Verdächtiger über die Auswertung der Standortangaben von Mobiltelefonen erstellen und sogar den umstrittenen "IMSI-Catcher" zur Ermittlung von Geräte- und Kartennummern einsetzen dürfen (  Regierung hält IMSI-Catcher für (fast) legal [8]). Die sieht das Innenministerium als "Einstiegsinformationen", die zur Ermittlung der Telefonnummer und damit für einen ordnungsgemäßen Antrag auf Anordnung der Telekommunikationsüberwachung nach dem G 10 erforderlich sind.

Die Verfassungsschützer sollen außerdem Geldflüsse und Kontobewegungen überwachen, um die logistischen Vorbereitungen von Terroranschlägen und ihre Finanzierung zu verhindern. Der Entwurf will zu diesem Zweck Banken und Finanzinstitute zur Auskunftspflicht verdonnern. Dabei sei sicherzustellen, "dass jede Transaktion zurückverfolgt werden kann".

Biometrie für Pass und Personalausweis

Ein weiteres Steckenpferd Schilys ist die Verbesserung der computergestützten Identifizierung einer Person auf der Grundlage eines Ausweisdokumentes. Während Amerikaner und Briten noch über die Einführung nationaler Identifikationskarten debattieren, sieht der deutsche Entwurf daher bereits Änderungen des Passgesetzes sowie des Gesetzes über Personalausweise vor. In beiden soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Informationen, wie etwa Fingerabdrücke, Handgeometrie oder Gesichtsgeometrie, in die Dokumente aufzunehmen.

Damit hinge die Zuverlässigkeit der Identifizierung einer Person nicht mehr allein vom visuellen Vergleich zwischen Lichtbild und Kontrollobjekt und damit von der subjektiven Wahrnehmungsfähigkeit ab, begründen die Autoren des Entwurfs die neuen Vorgaben. Außerdem werde sie auch durch zahlreiche andere Faktoren, wie der Qualität des Lichtbildes, den natürlichen Alterungsprozess oder der Veränderung von Haar- und Barttracht, nicht mehr negativ beeinträchtigt. Um den Abgleich der Daten per Computer zu ermöglichen, sollen sie auf den Ausweiskarten verschlüsselt gelagert werden.

Sprachproben und Data-Mining sollen potenzielle Terroristen outen

Vervollständigt wird das 135 Seiten umfassende Paket durch Änderungen des Ausländergesetzes und des Asylrechts. Die zu Terrorakten bereiten "Schläfer" unter den ausländische Mitbürgern sollen dadurch leichter identifiziert werden und die Einreise von Extremisten von Anfang an besser verhindert werden können. So überlegt das Innenministerium, etwa bei Asylbwerbern ohne Papiere eine gesetzliche Grundlage für Sprachaufzeichnungen zu schaffen, mit der eine identitätssichernde Sprachanalyse zur Bestimmung der Herkunftsregion erfolgen kann. Bei Terrorismus- und Extremismusverdacht sollen zudem Visa einfacher versagt werden können.

Das Ausländerzentralregister, das wichtige Daten im Zusammenhang der Vergabe von Visa enthält, will Schily zu diesem Zweck deutlich ausbauen. Um die Arbeit der Nachrichtendienste und Strafverfolger effektiver zu gestalten, will sie das Innenministerium mit der Möglichkeit versehen, den gesamten Datenbestand automatisiert abzurufen sowie "Gruppenauskünfte" zu erheben.

Insgesamt gehört auch die bessere Informationsausstattung aller deutschen Auslandsvertretungen neben der weiteren Vernetzung des Datenbestandes und des Informationsflusses zwischen den innerstaatlichen Behörden zu den Kernanliegen des Papiers.

Die Kosten für die Sicherheit

Den finanziellen Mehraufwand, zu dem die Einführung erweiterter Ermittlungs- und Befugniskompetenzen bei den Sicherheitsbehörden sowie die Intensivierung der Kontrolltätigkeiten und Sicherheitsaufgaben beim Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder auch der Einsatz der Sky-Marshals führen könnte, ist laut Bundesinnenministerium zum "gegenwärtigen Zeitpunkt nicht hinreichend genau abschätzbar". Allein die Verbesserung der Datenbestände im Ausländerzentralregister dürfte den Bund voraussichtlich in Höhe von 33,7 Millionen Euro bis zum Jahr 2005 belasten.

Von dem finanziellen Sicherheitspaket in Höhe von 3 Milliarden Mark, das die Bundesregierung bereits eingeplant und aufgeteilt hat, sind bislang "nur" 500 Millionen Mark für das Innenministerium vorgesehen. Der Löwenanteil in Höhe der Hälfte der Gelder soll dem Verteidigungsministerium zur Verfügung gestellt werden. Dass die "Peanuts" für die innere Sicherheit mit dem Vorhaben Schilys kompatibel sind, ist zu bezweifeln. Neben der beschlossenen Erhöhung der Tabaksteuer um 2 Cent pro Zigarette und der Anhebung der Versicherungssteuer um ein Prozent werden vermutlich weitere Teuerungen auf die Verbraucher zukommen ( Her mit den Kippen [9]).

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