Falsch gespäht?
Berlin hat kein eigenes Gesichtserkennungssystem für Strafverfolgungen im öffentlichen Raum. Also leiht sich die Staatsanwaltschaft die biometrische Technik von den Kolleg.innen aus Brandenburg und Sachsen. Ermittlungsrichter.innen genehmigten den Einsatz, meist bei schwerem Bandendiebstahl. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp ist allerdings überzeugt: Dafür fehlt eine tragfähige Rechtsgrundlage. Sie verweist auf Beschränkungen durch KI-Verordnung und Verfassung. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft weder eine Datenschutzfolgenabschätzung erstellt noch ausreichend mit ihrer Behörde zusammengearbeitet.
Quelle: netzpolitik.org – „Berliner Datenschutzbeauftragte: Staatsanwaltschaft hat bei Gesichtserkennungssystem gegen Datenschutzrecht verstoßen“ (Web-Archiv-Link)