Aus für Gotham-City?
Gute Nachrichten aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage gegen den Einsatz der Software „Gotham“ von Palantir stattgegeben. Das Programm wird u. a. von der Polizei in Hessen genutzt, um verschiedene polizeiliche Datenbanken zu verknüpfen. Vorgeblich zur Verbrechensbekämpfung. Allerdings lassen sich mit „Gotham“ auch Persönlichkeitsprofile von völlig Unbeteiligten erstellen. Die Richterinnen und Richter sehen darin einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Grundsätzlich verboten haben sie die Spähsoftware aber nicht. Sie verlangen nur, dass ihr Einsatz gesetzlich besser geregelt wird.
Quellen:
- zdf.de – „Einsatz ist verfassungswidrig – Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei Polizei“ (Web-Archiv-Link)
- tagesschau.de – „Bundesverfassungsgericht: Polizei muss Data-Mining einschränken“ (Web-Archiv-Link)