Kommunikation (2002)

Deutscher Bundesrat

Der Bundesrat beschloss, Provider zur Vorratshaltung von Verbindungsdaten zum Zwecke polizeilicher Nutzung zu verpflichten.
Laudator:
Dr. Thilo Weichert am Redner.innepult der BigBrotherAwards 2021.
Dr. Thilo Weichert, DVD, Netzwerk Datenschutzexpertise

Den BigBrotherAward 2002 in der Kategorie "Kommunikation" erhält der Deutsche Bundesrat vertreten durch seinen Vorsitzenden Klaus Wowereit, für seinen Beschluss, Telekommunikations(dienste)anbieter zu verpflichten, die Verbindungsdaten von Nutzenden für eine nicht festgelegte Dauer für Zwecke von Polizei und Geheimdiensten auf Vorrat zu speichern.

Gründe

Der am 31. Mai 2002 gefällte Beschluss des Bundesrates geht auf einen Antrag der Länder Bayern und Thüringen zurück und wurde in einem Gesetz "zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern" versteckt. Wer hätte etwas gegen ein verbessertes Vorgehen gegen sog. Kinderschänder? Darum geht es hier aber nicht. Was die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung mit der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs zu tun haben könnte, ist nirgendwo zu erkennen. Auch schweigt sich der Bundesrat darüber aus, welche Zuständigkeiten Geheimdienste bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch haben könnten.

Schon 1996 forderten die sog. Sicherheitsbehörden, neuerdings auch "Bedarfsträger" genannt, Mindestspeicherfristen für Telekommunikations-Daten, also TK-Daten. Im Jahr 2000 fällte die Konferenz der Innenminister einen Beschluss, wonach die Vorratsdatenspeicherung von TK-Daten zur Pflicht gemacht werden müsse. Ein erster Versuch der Länder Bayern und Thüringen, im Zuge der Diskussion über die Terrorismusbekämpfung durch den Bundesrat Speicherungspflichten beschließen zu lassen, schlug am 22.03.2002 mit der seinerzeitigen Mehrheit noch fehl.

Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 21.04.2002 haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat geändert und just wurde ein neuer Vorstoß unternommen. Der darauf vom Rechtsausschuss des Bundesrates beschlossene Vorschlag wurde im Interesse einer öffentlichen Diskussion über diese Pläne vom Betreiber des Internetangebots www.dud.de veröffentlicht. Der Bundesrat untersagte darauf dem Betreiber die Veröffentlichung mit der Behauptung, dieses Dokument sei als "nur für den Dienstgebrauch" klassifiziert. Ein Tag vor dem Bundesratsbeschluss am 31.05.2002 hat das Europäische Parlament nach einer heftigen Diskussion mit dem EU-Rat das bisherige Verbot der Vorratsdatenspeicherung von TK-Daten widerrufen, so dass aus europarechtlicher Sicht dem Bundesratsbeschluss nichts mehr entgegen stand. In der Sitzung am 21.06.2002 initiierte das Land Thüringen im Bundesrat eine Entschließung, in der die Bundesregierung zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens zur Vorratsdatenspeicherung aufgefordert wurde. Die alte rot-grüne Bundesregierung lehnte den Beschluss des Bundesrates zunächst ab, aber nicht, weil dieser verfassungswidrig ist, sondern weil er keinen angemessenen Interessenausgleich zwischen effektiver Strafverfolgung und Betroffenengrundrechten brächte. Vor der Wahl am 22.09.2002 kam es im Bundestag nicht mehr zu einer abschließenden Beschlussfassung.

Der Bundesrat beschließt üblicherweise nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren in einem Sammelbeschluss ohne inhaltliche Diskussion und beginnt so ein erneutes Gesetzgebungsverfahren. Eine solche Verfahrensweise des Bundesrates hat zur Folge, dass sich in Kürze der Bundestag erneut mit den Bundesratsforderungen auseinandersetzen muss. Derweil gibt es Bestrebungen der dänischen EU-Präsidentschaft, auch auf europäischer Ebene nicht nur ein Recht, sondern die Pflicht zur TK-Vorratsdatenspeicherung festzuschreiben.

Wie lange die Speicherungsverpflichtung dauern soll, hat der Bundesrat selbst nicht festgelegt. Dies wie sämtliche sonstigen Fragen der Durchführung will er der Exekutive zur Regelung in einer Rechtsverordnung überlassen. Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht; das Parlament, dessen Aufgabe die Kontrolle und Beschränkung der Exekutive ist, überträgt diese Aufgabe der Exekutive selbst.

Eine Zweckbindung der Daten ist nicht vorgesehen. Die Betreiber der TK-Dienste sollen die Speicherung unentgeltlich vornehmen und den sog. Bedarfsträgern zur Verfügung stellen müssen. Die mit der Speicherung verbundenen Kosten lägen bei größeren Unternehmen im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich.

Der Beschluss des Bundesrats bedeutet, dass, ohne dass der Verdacht einer Straftat oder einer konkreten Gefahr vorliegen müsste, von allen unbescholtenen Menschen in der Bundesrepublik sämtliche Nutzungs- und Verbindungsdaten gesammelt werden würden. Dies sind die Angaben, wer mit wem wann telefoniert oder gefaxt hat, eine SMS oder eine Email geschickt hat. Bei der Kommunikation mit Handys oder sonstigen Mobilgeräten kommen noch die Angaben über den Gerätestandort hinzu. Bei der Nutzung des Internet soll über die gesamte Frist von z.B. einem Jahr nachvollziehbar sein, wer wann welche Seiten aufgerufen und welche Dienste in Anspruch genommen hat. Da einzelnen Internetseiten oder TK-Diensten präzise Inhalte zugewiesen werden können, ist nicht nur ein Rückschluss auf die Art, sondern oft auch auf die Inhalte der Kommunikation möglich.

Bisher dürfen die Nutzungs- und Verbindungsdaten nur gespeichert werden, soweit sie für Abrechnungszwecke erforderlich sind. Anderenfalls müssen sie sofort gelöscht werden. Bei Pauschalpreisen, den sog. Flat-Rates, oder bei nach Zeit- oder Datenvolumen erfolgenden Abrechnungen sind derzeit entweder gar keine oder fast keine Verbindungsdaten zu speichern, so dass diese nach Beendigung der Verbindung rückstandsfrei und umgehend zu löschen sind.

Dies soll nun nach dem Willen des Bundesrates nicht mehr gelten. Während wir beim Abholen eines Formulars in einer Behörde, beim Betreten eines Buchladens oder beim Betrachten eines Schaufensters im realen Leben noch anonym sind, soll dies im virtuellen Leben des Internet bzw. der Telekommunikation künftig anders sein. Was würden wir tun, wenn man uns beim Bäcker beim Brötchenkauf zur Vorlage unseres Personalausweises aufforderte, der dann kopiert und registriert wird? Aus der Zusammenschau der Verbindungsprofile lässt sich über den Zeitraum von z.B. zwölf Monaten hinweg feststellen, wer mit wem elektronisch kommuniziert, wer was eingekauft, wer sich über was informiert und wer was gemacht hat. Das Resultat wäre die vollständige telekommunikative Überwachung. Angesichts des Umstandes, dass immer mehr Aktivitäten der Menschen im Internet und in sonstigen Netzen erfolgen, würden auch immer mehr Lebensbereiche erfasst.

Der Beschluss riskiert einen Einbruch der sowieso schon schleppend anlaufenden E-Commerce-Aktivitäten. Das schon heute nur sehr beschränkt bestehende Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den E-Commerce würde nachhaltig erschüttert. Wer nicht möchte, dass seine Vorliebe z.B. für schlüpfrige Literatur bekannt wird, der wird diese nicht über Internet bestellen, sondern anonym in einem realen Laden erstehen. Wer nicht komplett durchleuchtet werden will, wird die Netze geflissentlich nicht mehr nutzen. Das wird das faktische"Aus" für alle weiteren Bemühungen des Ausbaus von Ecommerce und Egovernment bedeuten.

Auf die gespeicherten TK-Daten hätten nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft Zugriff, sondern ohne jede effektive Kontrolle auch sämtliche deutschen Geheimdienste - soweit diese meinen, dass es für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Die Speicherungen würden zu einem Selbstbedienungsladen für Verfassungsschutz, Militärischen Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst, also Diensten, die sich in der Vergangenheit durch mangelnde Kontrollierbarkeit und illegale Aktivitäten auszeichneten.

Gar nicht davon zu reden, dass solche riesigen Datensammlungen natürlich auch bei anderen "Bedarfsträgern" Begehrlichkeiten auslösen würden, z.B. bei Finanzämtern, Arbeitgebern, bei der Werbewirtschaft oder Krankenkassen und nicht zu vergessen bei Hackern und Kriminellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1983 klargestellt, dass eine Sammlung von personenbezogenen "Daten auf Vorrat zu noch nicht bestimmbaren Zwecken" verfassungswidrig ist. Damit soll verhindert werden, dass Daten einfach drauf los ins Blaue hinein für alle Fälle und alle Zeiten gespeichert werden. Schon 1977 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein "bloßer Betriebsverdacht" zur Rechtfertigung von Datenspeicherungen nicht genügt.

Genau das aber hat der Bundesrat beschlossen. Allein, weil bei bzw. mit Hilfe der Telekommunikation auch Straftaten vorbereitet und begangen werden, darf diese nicht total überwacht werden. Auch auf der Straße oder in privaten Wohnungen geschehen Straftaten, ohne dass dies dort eine Totalkontrolle legitimieren würde.

Die Bundesratsmehrheit hat mit ihrem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass ihr unser Grundgesetz und das darin gewährleistete Telekomunikationsgeheimnis bzw. generell die Grundrechte egal sind. Der Bundesrat hat zugleich mit der diskussionslosen, versteckten Art der Beschlussfassung gezeigt, dass er an einer demokratischen öffentlichen Auseinandersetzung, wie sie unser Grundgesetz vorsieht, kein Interesse hat. Zugleich zeigte er mit seiner Entscheidung, dass er nichts dagegen einzuwenden hat, dass unsere freiheitliche Demokratie in einen Überwachungsstaat à la George Orwell umgebaut wird. Wegen dieser verfassungsfeindlichen Bestrebungen hat der Bundesrat den Big Brother Award 2002 im Bereich Telekommunikation verdient.

Herzlichen Glückwunsch, Deutscher Bundesrat

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Laudator.in

Dr. Thilo Weichert am Redner.innepult der BigBrotherAwards 2021.
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