8.2.2021 – Update zum BBA 2000

Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes verfassungswidrig?

Seit Jahren werden dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Ausländerzentralregister (AZR) immer mehr informationelle Eingriffe gegenüber Menschen aus Nicht-EU-Ländern erlaubt. Weitere Änderungen weist das Netzwerk Datenschutzexpertise endgültig als verfassungs- und europarechtswidrig zurück.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise weist den BMI-Referentenentwurf zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes als verfassungs- und europarechtswidrig zurück.

Seit Jahren geht die Digitalisierung im Ausländerwesen mit einer Ausweitung der Datenverarbeitungsbefugnisse der beteiligten Stellen einher. Insbesondere dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Ausländerzentralregister (AZR) und den Sicherheitsbehörden werden – unter Missachtung von verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben – immer mehr informationelle Eingriffe gegenüber Menschen aus Nicht-EU-Ländern erlaubt, ohne dass entsprechende Schutzmaßnahmen für die Betroffenen vorgesehen werden.

[Vollständige Stellungnahme von Laudator Dr. Thilo Weichert beim Netzwerk Datenschutzexpertise.]

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