Tadel & Lob (2013)

Tadelnde Erwähnungen und Klarnamen-Pflicht bei Facebook

Einige „glückliche Verlierer“ haben es nicht zu einer vollen Laudatio gebracht, sie sollen aber nicht unerwähnt bleiben. Außerdem betrachten wir den aktuellen Stand bei einem Preisträger des Jahres 2011, Facebook.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt seit dem 1. November 2012 ein zentrales „Beraterregister“. Dort werden alle Informationen über Beschwerden gesammelt, die es über Anlageberater gibt. Ob die Beschwerden berechtigt sind oder nicht, ist für die Erfassung unerheblich. Hält die BaFin Beschwerden für berechtigt, kann sie den Beschäftigten die Anlageberatung für bis zu zwei Jahre untersagen. Für die Betroffenen ist dies faktisch ein Berufsverbot und hat wahrscheinlich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das Ziel, Anleger zu schützen, soll erreicht werden, indem das schwächste Glied in der Vertriebskette unter Druck gesetzt wird. Der Druck von Arbeitgebern und Vertriebsleitern, der Ursache für viele Fehler und Beschwerden ist, wird im Beraterregister nicht erfasst. Die Volksbank in Göppingen hat Verfassungsbeschwerde gegen das Beraterregister eingelegt.

Bundesregierung – Telekommunikationsbestandsdatenauskunft

Die Bundesregierung hat mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Sicherheitsbehörden viel zu weit gehende Auskunftsmöglichkeiten einräumt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung gefordert, aber der neue  Gesetzentwurf entspricht in vielen Punkten nicht den Anforderungen des Gerichts. Unter anderem soll die Identifizierung von Internetnutzerinnen und –nutzern über die IP-Adresse schon zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst dürfen diese Daten laut dem bereits vom Bundestag beschlossenen Entwurf sogar ohne konkrete Verdachtsmomente auf verfassungsfeindliche Aktivitäten abrufen.

Landkreis Peine

Der Landkreis Peine hat einem 24-jährigen Autofahrer angedroht, dass dieser zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müsse. Der Grund: Besagter Autofahrer hatte sich auf Facebook kritisch über fest installierte Radaranlagen an einer Landstraße geäußert. Hieraus leitet der Landkreis Peine ein „gewisses Maß an Konfliktpotential“ ab, welches im Straßenverkehr nicht angebracht sei. Nachdem der Vorfall öffentlich wurde, räumte der Sprecher des Landkreises zwar eine Überreaktion eines Mitarbeiters ein. Gleichzeitig bestätigte er aber, dass der Landkreis in drei anderen Fällen Strafanzeigen wegen Internet-Einträgen mit grob beleidigendem Charakter gestellt habe. Seit Jahren gibt es eine breite Diskussion um die Fragwürdigkeit polizeilicher und geheimdienstlicher Fahndung in sozialen Netzwerken. Dass inzwischen auch Straßenverkehrsbehörden Facebook nach kritischen Äußerungen durchforsten und maßregeln, hat eine neue, erschreckende Qualität.

EU-Überwachungssystem EUROSUR

„Eurosur“ ist ein „Frühwarnsystem“, das die “Überwachung, Ermittlung, Identifizierung, Nachverfolgung, Vorbeugung und das Abfangen” von illegalen Grenzübertritten in die EU erleichtern soll. Mit dem Einsatz von Drohnen, Satelliten, Radarüberwachung und auch von geheimdienstlichen Mitteln zur Vorfeldaufklärung wird die EU an ihren Außengrenzen weiter zu einer elektronischen Festung ausgebaut, um Migranten und Flüchtlinge abzuwehren. Mit neuen Überwachungstechnologien sollen Flüchtlingsboote aufgespürt und daran gehindert werden, das Ursprungsland überhaupt zu verlassen; falls schon geschehen, sollen solche Boote auf hoher See abgefangen werden. Damit wird das ohnehin schon eingeschränkte Asylrecht noch stärker ausgehöhlt. Der Innenausschuss des Europaparlaments hat „Eurosur“ im November 2012 beschlossen. „Eurosur“ soll die EU-Mitgliedsstaaten und ihre Grenzsicherungsagentur „FRONTEX“ mit einem präventiven Grenzkontrollsystem zur Vorfeldaufklärung unterstützen.

Regis24 u.a.

Die Firma Regis24 und andere sogenannte Adressmittler bauen Datenbanken auf, die einem parallelen Zentral-Melderegister gefährlich nahe kommen – mit fragwürdigem Rechtsverständnis. Regis24 bietet Unternehmen den Service an, für sie Auskünfte im Melderegister einzuholen. Möchte beispielsweise ein Mobilfunkunternehmen den aktuellen Wohnort eines säumigen Kreditnehmers erfahren, gibt es dies bei Regis24 in Auftrag. Regis24 wendet sich nun an das Meldeamt und bringt die Daten in Erfahrung, um sie anschließend an die Bank weiter zu geben. So weit, so gut. Eigentlich wäre der Vorgang damit erledigt gewesen, doch Regis24 speicherte die Daten auch in den eigenen Datenbanken ab, um sie für weitere Anfragen zu nutzen. So legte Regis24 Stück für Stück und ohne Wissen der Betroffenen ein Schattenmelderegister an, das für Bürger und Bürgerinnen weder einsehbar, noch kontrollierbar ist.

Deutscher Musikrat GmbH

Der Deutsche Musikrat veranstaltet den renommierten Wettbewerb „Jugend musiziert“. Für die Teilnahme ist es erforderlich, dass bei der Anmeldung sehr umfangreiche personenbezogene Daten angegeben und zur weitgehenden Verwendung  freigegeben werden. Diese Daten mögen zwar für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sein, doch warum ist es erforderlich, neben Name, Vorname und Jahrgang, auch noch Geschlecht, vollständiges Geburtsdatum, Telefon- und Mobilnummer der zumeist minderjährigen Teilnehmenden im Internet zu veröffentlichen oder für die „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ zu verwenden? Eine deutlich differenziertere Einwilligung für unterschiedliche Daten und Verwendungszwecke wäre an dieser Stelle geboten gewesen.

Palm WebOS

Erinnert sich noch jemand an Palm? Palm gehörte Anfang der 1990er Jahre zu den ersten, die handgroße digitale Organizer herstellten, lange bevor Smartphones und mobiles Internet die Welt eroberten. Inzwischen gehört Palm zu Hewlett-Packard und vertreibt handelsübliche Smartphones, basierend auf HP's Betriebssystem WebOS. Käufer dieser Geräte werden jedoch wenig Freude mit ihren Geräten haben – zumindest nach einem Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingen von Palm WebOS. In diesen steht nicht nur, dass regelmäßig sensible Informationen zu Kontakten und Kalender an Palm übertragen werden. Auch dürfen Informationen wie Registrierungsdaten, Konto- und Geräteinformationen, Inhalte und technische Daten gespeichert, veröffentlicht, übertragen oder anderweitig verwendet werden. Unser Tipp: Sollten Sie mit den genannten Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sein, können Sie das Gerät innerhalb der Rückgabefrist zurück zu geben.

Polizei Frankfurt (Oder), Mordkommission

Einen ungewöhnlichen Weg für Ermittlungen tadeln wir bei einer Frankfurter Mordkommission. Im Fall einer Entführung hat sie sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung über eine Web.de-E-Mail-Adresse entgegengenommen. Damit hat sie die Hoheit über die eingehenden Informationen (Hinweise, Mutmaßungen, Verdachtsmomente usw.) in private Hand gegeben. Normalerweise erfordern solche Ermittlungen großes Fingerspitzengefühl und höchste Professionalität, um Mutmaßungen nicht zu früh öffentlich werden zu lassen oder Zeugen zu gefährden. Eingehende Hinweise müssen sehr sensibel und vertraulich behandelt werden. Eine Web.de-Adresse anmelden kann jedoch jeder – auch der Täter. Das alles sollte eine Selbstverständlichkeit für Ermittlungs-Profis sein – offensichtlich aber nicht für die Frankfurter Polizei.

Tadel & Rückblick: Facebook

Facebook möchte die Qualität und Quantität seines Warenangebots erhöhen. Die Ware, das sind in diesem Fall die Nutzerinnen und Nutzer, und diese würde Facebook gerne zwingen, mehr, und vor allem sensiblere Daten von sich Preis zu geben.

Mittlerweile versucht Facebook,  eine pseudonyme Nutzung seines Dienstes zu unterbinden. Nutzer sind verpflichtet, sich unter dem Namen anzumelden, der auch im Personalausweis steht. Sollte sich dennoch jemand unter falschem Namen anmelden, ruft Facebook andere Nutzer zu Spitzeldiensten auf. Eine kleine Pop-Up-Meldung forderte zwischenzeitlich dazu auf, bestimmten Profil-Bildern die richtigen Namen zuzuordnen. Fiel dabei jemand mit einem falschen Namen auf, wurde der Account gesperrt und erst gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises wieder freigeschaltet.

Neu ist auch der Zwang, bei jeder Tätigkeit innerhalb von Facebook Spuren zu hinterlassen. Früher konnte man Nachrichten lesen oder die Seite eines Freundes aufrufen, ohne dass andere Nutzer davon Notiz genommen hätten. Dies geht nun nicht mehr. Liest ein Nutzer jetzt beispielsweise eine Gruppennachricht, taucht eine für alle einsehbare Liste auf. Hier ist detailliert nachzulesen, wer den Beitrag zu welchem Zeitpunkt gesehen hat. Eine „stille“ Benutzung von Facebook ist somit nicht mehr möglich.

Ein weiteres Beispiel für die Datensammelwut Facebooks lieferte der Foto-Dienst Instagram. Nachdem Instagram im April 2012 von Facebook gekauft wurde, veröffentlichte die Foto-Plattform im Dezember eine neue Version ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin sicherte sich Instagram anfangs sogar das Recht, die Bilder seiner Nutzer zu verkaufen. Nach lautem Protest wurde diese Änderung wieder zurück genommen. Nicht zurück genommen wurden Änderungen, welche Instagram näher an Facebook rücken. So gilt die Klarnamen-Pflicht jetzt auch für Nutzer von Instagram, dessen Nutzerdaten in Zukunft zudem freizügig mit Facebook geteilt werden dürfen.

Wohin ein allgegenwärtiges Facebook letztlich führen kann, zeigte eine kleine Grundschule am Harz. Laut einer Zeitungsmeldung wurden 6 Kinder vom Unterricht ausgeschlossen, weil sich ihre Eltern gegen eine Veröffentlichung von Fotos auf Facebook entschieden hatten.

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Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

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