Arbeitswelt (2003)

Deutsche Post-Shop

Die Deutsche Post-Shop-GmbH erhält den BigBrotherAward 2003 in der Kategorie Arbeitswelt für ihre Arbeitsverträge mit Post-Agentur-Nehmern in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Hierin sollen sich die Agentur-Nehmer pauschal verpflichten, im Krankheitsfall einen von der Deutschen Post-Shop-GmbH bestimmten Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden.
Laudator.in:
Rena Tangens am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Rena Tangens, Digitalcourage

Den BigBrotherAward 2003 in der Kategorie "Arbeitswelt" erhält die Deutsche Post AG stellvertretend für ihre Tochterfirma "Deutsche Post-Shop GmbH". Grund sind die neuen Arbeitsverträge, die die Deutsche Post-Shop GmbH bestimmten Postagenturnehmer/innen aufzwingen will. In diesen Arbeitsverträgen sollen die Arbeitnehmer/innen pauschal einwilligen, einen von der Deutschen Post-Shop GmbH bestimmten Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, wenn sie länger als zwei Wochen krank sind.

Hintergrund: Seit Jahren zieht sich die Deutsche Post aus der Fläche und den Stadtteilen zurück und schließt die klassischen Postämter. Die Versorgung haben bereits vielerorts Postagenturen übernommen - also Lebensmittelläden, Tankstellen, Einzelhändler aller Art, die zusätzlich zu ihrem regulären Angebot auch Postdienstleistungen anbieten. Nun will die Post auf das Vertriebsnetz der Quelle AG zurückgreifen und bietet Quelle-Shop-Betreibern an, zukünftig auch Post-Dienstleistungen in ihre Angebotspalette mit aufzunehmen - in Form von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen - also mit sogenannten 400 Euro-Jobs.

In § 5 Abs. 4 dieser den Quelle-Shop-Betreibern vorgelegten Verträge heißt es: "Im Falle einer Erkrankung von mehr als 2 Wochen wird der Arbeitnehmer sich von einem durch die Arbeitgeberin [die Deutsche Post Shop GmbH] zu bestimmenden Arzt untersuchen lassen? Der Arbeitnehmer entbindet den Arzt hiermit von seiner Schweigepflicht, soweit es für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist."

Der Nachsatz "soweit es für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist" wurde erst nach massiven Protesten des Postagenturnehmer-Verbandes Deutschland e.V.1 und des Interessenverbandes Quelle Shops e.V.2 angefügt. Dieser Nachsatz löst aber in keiner Weise das Problem, sondern zeigt, dass die Post-Shop-GmbH sich mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu ärztlichen Untersuchungen offensichtlich nicht beschäftigt hat. Es ist nämlich zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit keineswegs und nirgendwo nötig, dass ein Arbeitgeber vertrauliche Informationen vom Arzt erhält. Diese Beurteilung obliegt einzig und allein den Ärzten selbst. Die Gründe für diese Beurteilung gehen einen Arbeitgeber nichts an. Der Passus stellt damit einen massiven Eingriff in Patienten- und Arbeitnehmer-Rechte dar.

Bei der Post als ehemaliger Bundesbehörde kann man davon ausgehen, dass sich die Bestimmungen für Arbeitnehmer der Bundespost-Nachfolgeorganisationen am Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) orientieren. Mehrfach hat die Jury des BigBrotherAwards außerdem inzwischen die Argumentation vorliegen, dass diese Regelung gängige Tarifvertragspraxis sei, insbesondere vermerkt im § 7 BAT zur Ärztlichen Untersuchung. Doch weder im Paragrafen selbst noch im Kommentar haben wir einen Hinweis auf die Entbindung von der Schweigepflicht gefunden. Auch Arbeitsrechtler von ver.di und der Bielefelder Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hartmut Stracke bestätigten: im BAT steht nichts davon. Dennoch wird auch von der ehemaligen ÖTV-Vorsitzenden Monika Wulf-Matthies, die inzwischen auf der Gehaltsliste der Deutschen Post AG steht, behauptet, dass diese Regelung im BAT zu finden sei. Dabei müsste sie den BAT so gut kennen wie kaum jemand anderes - das ist dreist!

Doch nun zum Hintergrund: Ein Arbeitnehmer hat laut BAT auf Verlangen seine körperliche Eignung durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt nachzuweisen.

Dabei ist dieser Arzt aber selbstverständlich an seine Schweigepflicht gebunden, das heißt, er darf nur mitteilen, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit seines Patienten bestehen oder nicht. Er darf keine Einzelheiten zum Befund offenbaren. Er hat sogar darauf zu achten, dass er nicht evtl. indirekt z.B. durch ein Eignungsprofil Rückschlüsse auf eine Diagnose ermöglicht. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("gelbe Zettel") enthalten auf ihrem Formularteil für den Arbeitgeber demnach auch keine Diagnose-Angabe. Ferner darf ein Arbeitgeber verlangen, dass ein Arbeitnehmer vom medizinischen Dienst der Krankenkassen untersucht wird - aber auch hier erhält der Arbeitgeber keine Auskunft über die Diagnose.

Arbeitnehmer sind also gegenüber ihrem Arbeitgeber durch die ärztliche Schweigepflicht ausdrücklich geschützt.

Dies versucht die Deutsche Post Shop GmbH mit einer generellen Unterschrift unter den Arbeitsvertrag auszuhebeln. Sie fordert diese Unterschrift von kleinen Postagenturnehmern, die in großer Anzahl auf der Basis geringfügiger Beschäftigung nur wenige Stunden am Tag eine Postfiliale in ihrem Quelle-Shop betreiben sollen. Die Jury des BigBrotherAwards hält das für unverschämt und unangemessen.

Die Post AG argumentiert in einem Schreiben an die Jury, die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sei für die Post notwendig, um dem gesetzlichen Infrastrukturauftrag nach zu kommen. Dies mutet zynisch an, angesichts der oben zitierten Firmenpolitik, die die Post in den vergangenen Jahren verfolgt hat. Seit Jahren schließt sie Postämter in der Fläche und in Stadtteilen. Laufend verschlechtert sich der Service für die Bürgerinnen und Bürger. Briefkästen werden nach und nach dezimiert. Die Post AG nennt das "Briefkastenoptimierung" - dieser Euphemismus ist bereits in der engeren Auswahl für das "Unwort des Jahres 2003".

Mit den Quelle Shops will die Post AG ihren Infrastrukturauftrag erfüllen? Das wird kaum klappen, denn: Laut Auskunft der Quelle-Agenturnehmer sind deren Verträge inzwischen flächendeckend gekündigt. Das heißt, die Zukunft der postalischen Versorgung der Bevölkerung ist durch die Abhängigkeit von den Entscheidungen des Quelle-Konzerns gefährdet. Die umfangreichen Post-Dienstleistungen von geringfügig Beschäftigten nur wenige Stunden am Tag anbieten zu lassen, ist nicht gerade ein Beweis dafür, dass die Post ihren Infrastrukturauftrag sonderlich ernst nimmt.

Die Unternehmensberatung McKinsey hat Effizienz3 zum höchsten Prinzip erhoben - also mit möglichst wenig Einsatz möglichst viel Gewinn machen. Das heißt, alles regelt sich über den Preis. Lebensqualität, ein Grundversorgungsanspruch, Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und eben auch Datenschutz aber sind lästig und kosten Geld. Sind somit nicht effizient.

5 der 8 Vorstandsmitglieder der Deutschen Post AG sind ehemalige McKinsey-Leute.

Herzlichen Glückwunsch zum BigBrotherAward, Deutsche Post AG.

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Laudator.in

Rena Tangens am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Rena Tangens, Digitalcourage
Quellen:

1 Postagenturnehmerverband Deutschland e.V. [Inhalt nicht mehr verfügbar]

2 Interessenverband der Quelle-Shops e.V. [Inhalt nicht mehr verfügbar]

3 Lesetipp: Dirk Kurbjuweit: Unser effizientes Leben. Die Diktatur der Ökonomie und ihre Folgen. Rowohlt, 2003.

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

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