Tadel & Lob (2007)

Tadelnde Erwähnungen

Mit mehr als 500 Nominierungen hat die BigBrotherAward-Jury in diesem Jahr Rekordarbeit geleistet – Data Mining für Datenschutz und Bürgerrechte sozusagen. Umso wichtiger ist deshalb der Hinweis, daß es auch „unterhalb“ der Preisträger viele Fälle von Rechtsbruch, Datengier, aber auch Dreistigkeit und Sorglosigkeit gibt. Um diese nicht ungeschoren davonkommen zu lassen, stellen wir Ihnen kurz einige der „unglücklichen Verlierer“ vor, die es nicht ganz auf das „Schandtreppchen“ geschafft haben.

Bundesministerium der Finanzen gewährt Google Einblicke in seine Web-Besucher

Alvar Freude

In puncto Sorglosigkeit mit dem Umgang von Daten ist das Bundesfinanzministerium ganz groß. Man könnte es auch naiv nennen: Bei seinem Internet-Auftritt wird der Aufruf jeder Seite, jede Suche, jede Bestellung von Broschüren usw. protokolliert. So weit, so normal. Weniger normal ist, dass die Daten bei Google landen: Das Finanzministerium nutzt den Dienst „Google-Analytics“, um Informationen über die Webseiten-Besucher zu sammeln und auszuwerten. Google speichert diese Daten in den USA. Herr Steinbrück, unsere Steuererklärungen werden aber noch in Deutschland gespeichert, oder?

Peter Frankenberg, Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Baden Württemberg:
will ganz genau wissen, wer ihm den Gehorsam verweigert

Alvar Freude

Peter Frankenberg ist offensichtlich ein neugieriger Mensch. Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg verlangte von allen Hochschulen des Landes die Daten derjenigen Studenten, die gegen die Hochschulen wegen der Einführung von Studiengebühren klagten. Für den Status eines „Cleverle“ reicht das nicht: Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter intervenierte und die Daten mussten wieder gelöscht werden.

Gesetzliche Krankenkassen:
fordern zum Rechtsbruch auf

Werner Hülsmann

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern regelmäßig in Anschreiben an Ärzte und Ärztinnen sowie an Krankenhäuser Patientenunterlagen an, obwohl diese von den Ärztinnen und Ärzten nur an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) übermittelt werden dürfen. Eine Formulierung wie beispielsweise

„Wir bitten Sie, den beiliegenden Arztbericht auszufüllen und uns zur Vorlage beim Medizinischen Dienst innerhalb von 3 Tagen per Post oder Fax zurückzusenden.“

ist schlichtweg eine Aufforderung zu einer Straftat. Die unbefugte Offenbarung von Patientendaten durch den Arzt oder die Ärztin stellt einen Verstoß gegen § 203 StGB dar. Bei einer Übermittlung des Arztberichtes per Fax an die Krankenkasse lässt sich eine unbefugte Offenbarung gar nicht vermeiden. Denn schließlich ist einzig und alleine der MDK gesetzlich befugt, im Auftrag der Krankenkasse den Arztbericht zu prüfen. Den Kassen werden Diagnosen bislang aus gutem Grund vorenthalten: Zu groß wäre die Gefahr, dass sie mit Blick auf Kosteneinsparungen versuchen, in Behandlungsverläufe einzugreifen, indem sie z.B. Zahlungen verzögern o.ä. Gemäß dem „Bundesmantelvertrag der Ärzte“ darf der Bericht für den Medizinischen Dienst „nur in einem geschlossenen Briefumschlag“ versandt werden1.

Selbst verschlossene Umschläge mit dem Vermerk „Nur vom MDK zu öffnen“ stellen nach der Erfahrung von Mitarbeiter/inne/n des MDK keine Garantie dar, dass die Umschläge ungeöffnet beim MDK ankommen. Vielmehr erreichen den MDK oftmals Umschläge, die „irrtümlich geöffnet“ wurden.

Die einzige richtige Formulierung in den Anforderungsschreiben kann nur sein: „Wir bitten Sie, den beiliegenden Arztbericht auszufüllen und per Post in einem verschlossenen Umschlag an den Medizinischen Dienst zu senden.“ Sinnvollerweise sollte dann gleich die Adresse des zuständigen MDK mit angegeben werden, damit der Arztbericht gleich dort landet, wo er gesetzlich vorgeschrieben hingehört und nicht versehentlich doch noch bei der Krankenkasse.

Uni Bielefeld, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften:
traut weder den Studierenden noch ihren Ärzten

Florian Glatzner

Zu tadeln ist auch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Bielefeld – stellvertretend für viele andere Fachbereiche an vielen anderen Universitäten. Es reicht dort für Studenten nicht mehr aus, eine „normale“ ärztliche Krankschreibung vorzulegen, falls sie vor einer Prüfung krank werden. Stattdessen wird gefordert, dass der Arzt die genaue Diagnose der Krankheit und die dadurch entstehende Beeinträchtigung angibt. Diese wird dann an das Prüfungsamt weitergegeben, das anschließend entscheidet, ob der Student an der Prüfung teilnehmen kann oder nicht. Die letzte Entscheidung über eine Prüfungsfähigkeit liegt also bei der Universitäts-Verwaltung, nicht beim behandelnden Arzt. Universitäten stellen sich damit über die Schweigepflicht und Urteilsfähigkeit von Ärzten.

Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“:
überwacht ein komplettes Wohnviertel

padeluun

Trotz massiver Proteste einiger Anwohner wird die Überwachung aufrecht erhalten. Behoben werden sollen „Vorkommnisse, die [...] ärgerlich sind. [...] Von Pöbeleien Jugendlicher über Hunde im Sandspielplatz bis zu Vandalismus“. Statt soziales Engagement von Mietern zu fördern, werden die Mieter „einfach“ mit ständig vorgehaltener Videoüberwachungsanlage bedroht.

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):
begleiten Videoüberwachung streng wissenschaftlich – oder nicht

Frank Rosengart

Die Berliner Verkehrsbetriebe haben einen ganz besonderen Coup gelandet: Die probeweise Videoüberwachung und Aufzeichnung von ausgewählten Stationen und Fahrzeugen wurde wissenschaftlich begleitet. Nach der Auswertung wollte das Berliner Abgeordnetenhaus über eine Fortsetzung entscheiden. Zur Überraschung von Datenschützern und Abgeordneten hat die BVG bereits vor Erscheinen der Auswertung beschlossen, dass die Videoüberwachung massiv ausgeweitet wird – ohne jegliche Zustimmung seitens der Datenschützer und der Politik.

Jahr
Kategorie

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

Ausgerichtet von (unter anderem):

BigBrother Awards International (Logo)

BigBrotherAwards International

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.