Trends
Biometrische Erfassung
Ein besorgniserregender Trend ist die zunehmende biometrische Erfassung, sowohl durch öffentliche als auch durch private Stellen.
Im Mai 2007 wurde durch den Bundestag eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass ab dem 1. November 2007 neben den Gesichtsbildern nun auch Fingerabdrücke als zweites biometrisches Merkmal in die elektronischen Reisepässe aufgenommen werden. Die Aufnahme der Fingerabdrücke in die Reisepässe birgt viele Gefahren. So sind beispielsweise Fragen der Datensicherheit, wie die Möglichkeit, den Funkchip im Pass unbefugt auszulesen, nicht ausreichend geklärt. Drittländer können damit ohne weiteres personenbezogene Biometriedatenbanken ihrer Besucher aufbauen. Die entziehen sich dann komplett den Kontroll- und Einflussmöglichkeit deutscher Stellen.
Auch von den Nutzern so genannter „Automaten-Videotheken“ wird die Abgabe eines biometrischen Merkmals verlangt. Wer den Service nutzen möchte, sich DVDs auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten auszuleihen, muss aus Jugendschutzgründen – seinen Fingerabdruck abgeben. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Jugendschutz Mittels „technischer Schutzmaßnahmen“ durchgesetzt werden muss, wenn kein Personal vor Ort ist. Allerdings sollten für solche Zwecke Verfahren eingeführt werden, die sowohl dem Jugendschutz, als auch dem Datenschutz gerecht werden. Fingerabdrücke sind sensible Daten und sollten nur in Ausnahmefällen zur Identitätskontrolle – beispielsweise im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen – genutzt werden dürfen.
Aber nicht nur staatliche Institutionen setzen auf Biometrie. So hat der Offenburger Gemeinderat beschlossen, Fingerabdrücke in den Schulmensen der Stadt als Zahlungsmittel zuzulassen. Schon im Jahr 2001 haben wir das Hans-Ehrenberg-Gymnasium in Bielefeld wegen seiner Mensa-Karte mit einem BigBrotherAward ausgezeichnet. Besonders prekär an dem Offenburger Modell ist, dass die 5.000 betroffenen Kinder durch Preisnachlässe zur Nutzung des Systems „überredet“ werden.
Gar keinen praktischen Nutzen für die Teilnehmer hat die Aktion „Doppelgänger“ des nordrhein-westfälischen WDR-Radiosenders 1LIVE, die dieser in Kooperation mit Mobile Vision Technologies – einem Hersteller von Gesichtserkennungssoftware – durchführt. Die Hörer werden dazu aufgefordert, Fotos ihrer Gesichter an 1LIVE zu schicken, worauf ein Abgleich mit den Gesichtsbildern von 1LIVE Moderatoren und Prominenten erfolgt. Diese Fotos werden dann ohne Anonymisierung auf der 1LIVE Doppelgänger Website veröffentlicht. Die Kooperation mit Mobile Vision Technologies – dem eigentlichen Nutznießer dieser Aktion – wird verschleiert bzw. ist für den Laien nicht ersichtlich. Durch diese Aktion werden vor allem junge Menschen gegenüber der Erfassung von biometrischen Daten fahrlässig und „just for fun“ desensibilisiert.
Die BigBrotherAwards-Jury kritisiert diesen Trend. Die Menschen gewöhnen sich daran, ihre biometrischen Merkmale an von ihnen nicht kontrollierbare Stellen abzugeben. Die Frage, wie diese sensiblen Daten geschützt werden, wird häufig nicht beantwortet.
Autor: Florian Glatzner