Payback – Hintergründe
Teilnahmebedingungen
(aus der Internetanmeldung. § 6 war in wesentlichen Teilen anders abgefaßt, bei einer unverlangt ins Haus geschickten Payback-Karte eines Elektrizitätsanbieters. Hier sollte die erste Nutzung das Akzeptieren der AGB bestätigen).
1. Kundenbeziehung
1.1 Der PAYBACK-Rabattverein e.V. (PAYBACK) erfasst und verwaltet Rabatte, die Ihnen als PAYBACK-Kunde von seinen Mitgliedern ("Partnerunternehmen") elektronisch gutgeschrieben werden. Ihre Teilnahme erfolgt aufgrund der nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Durch die erstmalige Nutzung der PAYBACK Karte oder Kundennummer erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
1.2 PAYBACK-Kunde kann jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme ist kostenlos. Zur technischen Abwicklung erhalten Sie eine PAYBACK-Karte mit Ihrer Kundennummer sowie mit separater Post eine Geheimzahl ("PIN").
1.3 Ändern sich Ihre bei der Anmeldung angegebenen Daten, teilen Sie dies bitte dem PAYBACK Service Center ("Service Center") telefonisch, schriftlich oder über unsere Internet-Seite http://www.payback.de ("Internet-Seite") mit.
2. Sammeln von Punkten
2.1 Beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei den teilnehmenden Partnerunternehmen und Zahlung in bar oder in einer der Barzahlung gleichkommenden Weise (wie z.B. per Scheck, EC-Karte, Geldkartenzahlung (Chipkarte), Kundenkarte des Partnerunternehmens, Lastschrift oder Überweisung) erhalten Sie Rabattgutschriften, wenn und soweit das Partnerunternehmen dies festgelegt hat.
2.2 Die elektronischen Rabattgutschriften werden als Rabattpunkte (PAYBACK-Punkte) geführt. Ein PAYBACK-Punkt hat einen Gegenwert von 0,01 Euro (1 Euro entspricht DM 1,95583).
2.3 Die Partnerunternehmen, die gutschriftfähigen und die nicht gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen sowie die von den Partnerunternehmen vergebene Anzahl an PAYBACK-Punkten können Sie jederzeit über das Service Center, die Internet-Seite oder durch Anfrage bei den Partnerunternehmen in Erfahrung bringen. Zusätzlich informiert Sie PAYBACK hierüber von Zeit zu Zeit durch Aktualisierungsmitteilungen. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des Partnerunternehmens.
2.4 Die Partnerunternehmen behalten sich das Recht vor, die Gutschrifterteilung abzulehnen, wenn andere Vergünstigungen oder Rabatte gewährt oder wenn Waren oder Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen oder Sonderveranstaltungen angeboten werden.
2.5 Die Gutschrift wird elektronisch bei den Partnerunternehmen registriert und an PAYBACK weitergeleitet. Bitte geben Sie zu diesem Zweck vor Abschluss der Transaktion bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre Kundennummer an. Zur erleichterten technischen Abwicklung können Sie bei Partnerunternehmen mit elektronischen Kassensystemen Ihre Kundennummer auch elektronisch von der PAYBACK-Karte ablesen lassen. Die Partnerunternehmen behalten sich vor, aus technisch-organisatorischen Gründen die Erfassung ausschließlich mittels PAYBACK-Karte vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen ist eine Erfassung der Kundennummer und damit eine Punktegutschrift nicht mehr möglich.
2.6 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch, etc.) eines Vertrages, für den Ihnen PAYBACK-Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behalten sich PAYBACK und das Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.
3. Registrierung und Punktestands-Mitteilungen
3.1 Die gutgeschriebenen PAYBACK-Punkte werden bei PAYBACK unter Ihrer Kundennummer registriert. Ihr aktueller Punktestand wird Ihnen in regelmäßigen Abständen per Email oder schriftlich mitgeteilt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren aktuellen Punktestand jederzeit telefonisch über das Service Center oder über die Internet-Seite abzurufen.
3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestands-Mitteilung müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Mitteilung schriftlich bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend machen. Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden von den Partnerunternehmen erteilten Kassenzettel oder Rechnungen mit Ihrer Kundennummer bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands. Hierauf wird auf der Punktestandsmitteilung gesondert hingewiesen. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestandes verlangen. In diesem Fall müssen Sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen.
4. Punkteauszahlung
4.1 Eine Auszahlung der PAYBACK-Punkte ist erst ab einem Mindestpunkteguthaben von 1.500 PAYBACK-Punkten (entspricht 15 Euro oder 29,34 DM) möglich.
4.2 Die Auszahlung der PAYBACK-Punkte erfolgt nach Ihrer Wahl mittels Barauszahlung am Sitz von PAYBACK (Industriestr. 5, 70565 Stuttgart) oder mittels bargeldloser Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto im Inland. Eine Überweisung auf ein Bankkonto eines anderen Kontoinhabers ist aus Sicherheitsgründen nur mit Zustimmung von PAYBACK möglich. Die Überweisungskosten trägt PAYBACK.
4.3 Der Auszahlungsauftrag ist schriftlich an PAYBACK, telefonisch an das Service Center oder über die Internet-Seite zu erteilen. Ein telefonischer Auszahlungsauftrag oder über die Internet-Seite kann nur bei Nennung Ihrer PIN ausgeführt werden.
4.4 Die Auszahlung Ihrer PAYBACK-Punkte erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt der Registrierung, d.h. zuerst erworbene PAYBACK-Punkte werden zuerst ausgezahlt.
4.5 Ihre PAYBACK-Punkte sind nicht übertragbar, es sei denn, PAYBACK erteilt hierzu im Einzelfall die Zustimmung.
5. Punkteverfall
PAYBACK-Punkte, haben eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Registrierung und verfallen automatisch mit Ablauf des Gültigkeitszeitraums zum hierauf folgenden Quartalsende.
6. Datenschutz
6.1 Die Partnerunternehmen erfassen anlässlich der Gewährung der PAYBACK-Punkte die Daten des zugrundeliegenden Geschäfts. Diese werden von den Partnerunternehmen an PAYBACK oder ein von PAYBACK beauftragtes Unternehmen zum Zwecke der Rabattgewährung übermittelt, dort verarbeitet und gespeichert.
6.2 Sofern Sie in Ihrer Anmeldung ausdrücklich Ihr Einverständnis erklärt haben, kann PAYBACK bzw. das Auftragsunternehmen Ihre Daten in Zusammenarbeit mit den Partnerunternehmen für Marketingaktionen, insbesondere für Mailings und zu Zwecken der Marktforschung verarbeiten, an die teilnehmenden Partnerunternehmen zur dortigen Verarbeitung übermitteln und nutzen. Ihr Einverständnis können Sie gemäß § 28 (3) Bundesdatenschutzgesetz jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber PAYBACK widerrufen.
7. Kartenverlust und Missbrauch der PIN
7.1 Bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen Ihrer Karte können Sie bei PAYBACK eine Ersatzkarte beantragen.
7.2 Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis von Ihrer PIN erlangt hat, müssen Sie das Service Center unverzüglich benachrichtigen. Für Schäden, die nach dieser Benachrichtigung durch missbräuchliche Verwendung entstehen, haften Sie nicht. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet PAYBACK nur bei grobem Verschulden von PAYBACK oder von Erfüllungsgehilfen. Die Geltendmachung eines Mitverschuldens wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten wird dadurch nicht ausgeschlossen.
8. Kündigung, Beendigung, Änderung dieser Bedingungen
8.1 Sie können die Kundenbeziehung mit PAYBACK jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat durch schriftliche Mitteilung an PAYBACK zu erfolgen.
8.2 Eine Kündigung durch PAYBACK ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Bei einer Kündigung durch PAYBACK erhalten Sie Ihre PAYBACK-Punkte ohne Erhebung einer Bearbeitungsgebühr ausbezahlt, es sei denn, Sie haben zu einer Kündigung aus wichtigem Grund schuldhaft Anlass gegeben (insbesondere durch Missbrauch). Die Kündigung hat durch schriftliche Mitteilung zu erfolgen. Sie sind verpflichtet, die PAYBACK-Karte bei Ablauf der Kündigungsfrist, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund bei Zugang der Kündigung unbrauchbar zu machen.
8.3 PAYBACK behält sich vor, das PAYBACK-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
8.4 PAYBACK behält sich ferner vor, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen werden Ihnen vorab schriftlich unter der letzten bekanntgegebenen Anschrift mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Mitteilung gemäß Ziff. 8.1 kündigen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist die Kundennummer bzw. die PAYBACK-Karte zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzen. Hierauf werden Sie in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.
9. Zweitkarte
9.1 Die Zweitkarte eröffnet Ihnen die Möglichkeit, eine zusätzliche Person ("Mitsammler") unter Ihrer Kundennummer sammeln zu lassen. 9.2 Der Mitsammler erhält keine PIN und hat keine Auskunfts-, Auszahlungs- und Einwendungsrechte. Punktestandsmitteilungen, sonstige Auskünfte über Punktestände und Auszahlungen erfolgen ausschließlich an Sie als Teilnehmer. Nur Sie können Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilungen geltend machen. Eine Aufteilung der Punkte oder Trennung des Kontos ist ausgeschlossen. 9.3 Im übrigen gelten die in den Punkten 1 bis 8 enthaltenen Bedingungen für den Mitsammler entsprechend. Stand: 04/00
Siehe Dokument: http://www.payback.de/
Satzung Auszug aus dem Vereinsregister
Satzung und Auszug aus dem Vereinsregister des Registergerichts München liegen vor Alleinvertretungsberechtigter Vorstand ist Claus Zellner, geb. 02.06.1967 Satzung errichtet am 24. Februar 2000, eingetragen am 1.3.2000 als "Rabattverein München e.V." Mitgliederversammlung zur Änderung des Namens in "PAYBACK Rabattverein e.V." am 6. März 2000, eingetragen am 10.3.2000