Behörden & Verwaltung (2002)

Bundeskriminalamt

Preiswürdig war hier die Einführung dreier Präventivdatenbänke durch das Bundeskriminalamt (BKA) zur Speicherung von Personendaten.
Laudator.in:
Portraitaufnahme von Rolf Gössner.
Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte (ILFM)

Der BigBrotherAward der Kategorie "Behörden und Verwaltung" wird im Jahr 2002 verliehen an das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden z.H. des BKA-Präsidenten Dr. Klaus Ulrich Kersten weil das Amt seit 2001 im Zusammenhang mit drei neu eingerichteten Präventiv-Dateien gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der darin erfassten Personen verstößt. Es handelt sich um folgende Verbund-Dateien im polizeilichen Informationssystem INPOL mit den bemerkenswert verharmlosenden Kürzeln LIMO, REMO und AUMO:

  1. um die sog. Gewalttäter Links-Datei zur "Verhinderung politisch links motivierter Straftaten", kurz: LIMO,
  2. die sog. Gewalttäter Rechts-Datei zur "Erfassung rechtsorientiert politisch motivierter Straftäter", kurz: REMO, und
  3. die Datei "Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität", kurz: AUMO

Gründe

Diese Dateien werden gemeinsam von Bund und Ländern genutzt und sind jederzeit von allen Dienststellen der Polizei und des Bundesgrenzschutzes abrufbar. Bereits weit über tausend Menschen sind darin als "potentielle Gewalttäter" erfasst, obwohl viele von ihnen noch nie als gewalttätig aufgefallen sind.

Am Beispiel der "Gewalttäter-Links"-Datei lassen sich die verfassungs- bzw. datenschutzrechtlichen Verstöße verdeutlichen:

Vorsorgliche Erfassung möglicher "Unruhestifter"

Diese Datei ist auf Beschluss der Innenministerkonferenz durch das BKA im Wege einer "Sofortanordnung" errichtet worden - ohne vorherige Anhörung des Bundesdatenschutzbeauftragten und wegen nicht näher begründeter "Eilbedürftigkeit".

Erst viel später wurde eine amtliche Errichtungsanordnung erlassen. Danach werden in dieser Datei nicht nur Gewalttäter und Gewalttaten im engeren Sinne erfasst, sondern "Erkenntnisse" im Zusammenhang mit insgesamt 20 Straftatbeständen - von Delikten gegen Leib und Leben oder fremde Sachen bis hin zur "Störung öffentlicher Betriebe", die der Versorgung dienen (§ 316b StGB) oder Straftaten nach dem Versammlungsgesetz.

Wer nun allerdings denkt, dass sich in dieser "Gewalttäter-Datei" nur rechtskräftig verurteilte Gewalttäter wiederfinden oder solche Personen, bei denen Waffen sichergestellt wurden, irrt sich gewaltig. Denn Aufnahme finden auch bloß Verdächtige sowie Personen, gegen die in der Vergangenheit lediglich Personalienfeststellungen, Platzverweise oder Präventivhaft angeordnet wurden.

Das bedeutet: Wer mit der Polizei bei Versammlungen auch nur in Berührung kommt und dabei erfasst wird, ohne jemals Gewalt ausgeübt zu haben, kann sich leicht als potentieller Gewalttäter in einer der Gewalttäter-Dateien des BKA wiederfinden.

Einzige Voraussetzung für diese "vorsorgliche Erfassung möglicher Unruhestifter" ("Die Zeit"): Es müssen "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Personen zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden". Doch auch solche Personen können gespeichert werden, bei denen "die Persönlichkeit des Betroffenen oder sonstige Erkenntnisse" Grund zu der Annahme geben, dass künftig Strafverfahren gegen sie zu führen sein werden.

Auch bloße "Kontakt- und Begleitpersonen" von Verdächtigen können gespeichert werden, "soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist".

Es handelt sich bei diesen Voraussetzungen letztlich um reine Prognoseentscheidungen, die allein der Polizei überlassen bleiben. Insofern sind diese Dateien weitere Bausteine in einer längst eingeleiteten Präventionsstrategie, die immer weiter im Vorfeld von strafbaren Handlungen und des Verdachts ansetzt. Damit geraten immer mehr Menschen - auch vollkommen unbescholtene Personen - in polizeiliche Maßnahmen, die tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.

Entsprechend "auffällig" gewordene Erwachsene und Jugendliche werden grundsätzlich drei bzw. fünf Jahre lang, Kinder (!), die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zwei Jahre lang gespeichert. Da drängt sich unwillkürlich die Frage auf, was Kinder in einer polizeilichen Präventiv-Datei zu suchen haben. Im übrigen ist eine Verlängerung der Speicherzeit ohne weiteres möglich. Andererseits führt die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens oder ein Freispruch - trotz genereller Berichtigungspflicht des BKA - in der Praxis noch lange nicht zu einer Löschung der Daten.

Fragwürdige Präventivdaten als Basis für Reiseverbote

Diese "Gewalttäter-Dateien" sind nicht allein wegen der Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bürgerrechtsschädigend - denn die Präventiv-Speicherungen können noch weitere gravierende Grundrechtsbeschränkungen für die Betroffenen nach sich ziehen: So kann es passieren, dass sich solchermaßen erfasste Personen bei Kontrollen und Grenzübertritten repressiven Polizei-Maßnahmen ausgesetzt sehen - bis hin zu polizeilichen Meldeauflagen, Pass-Entzug und Ausreiseverboten.

Das bekamen in den Jahren 2001 und 2002 insbesondere Globalisierungskritiker zu spüren, die an Demonstrationen im Ausland teilnehmen wollten. So steht etwa der umstrittene G-8-Gipfel in Genua 2001 nicht nur für Ausschreitungen und polizeilich-militärische Eskalation, sondern auch für ein dunkles bundesdeutsches Kapitel in Sachen Bewegungs- und Reisefreiheit, für eine neue Qualität der präventiven Intoleranz:

Zahlreichen Menschen wurde an der Grenze die Ausreise verwehrt, obwohl sie weder mit Haftbefehl noch sonst polizeilich gesucht wurden. Sie durften nicht nach Genua reisen, nur weil sie früher schon mal polizeilich erfasst worden waren - etwa anlässlich einer Polizeikontrolle am Rande einer Demonstration. Obwohl gegen sie keine Verfahren eingeleitet, keine Anklagen erhoben worden waren, galten sie als potentielle "Gewalttäter", die in der "Gewalttäter-Links-Datei" gespeichert sind und denen auf dieser "Erkenntnis"-Grundlage die Ausreise verwehrt wurde. Sie waren über diese Verdatung nicht informiert worden, so dass sie sich dagegen auch nicht rechtlich zur Wehr setzen konnten.

Als Rechtsgrundlage für Ausreiseverbote dient das Passgesetz, das erst im Jahr 2000 entsprechend verschärft worden ist. Danach können Reisebeschränkungen in die Pässe von "Gewalttätern" eingetragen und Ausreiseverbote von der Polizei verhängt werden, sofern "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", die Betroffenen gefährdeten "die innere und äußere Sicherheit" oder "sonstige erhebliche Belange" der Bundesrepublik - auch wenn ihnen aktuell nichts vorgeworfen werden kann. Wer dennoch auszureisen versucht, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Auch Menschen, die es trotz der verschärften Polizei- und Grenzkontrollen bis Genua geschafft hatten, wurden von ihrem Datenschatten eingeholt. Denn bereits im Vorfeld des Genua-Gipfels hatte das BKA Auszüge aus der "Gewalttäter-Links"-Datei in einer "lista tedesca" an die italienische Polizei weitergegeben. Dabei zeigte sich: Wenn gespeicherte Verdachtsmomente, also ungesicherte Präventiv-Daten über verdächtige Personen oder "Risikogruppen" im Wege des polizeilichen Datenaustauschs an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, kann das für die Betroffenen fatale Folgen haben. Manche konnten tatsächlich anhand der Liste als "polizeibekannt" aussortiert werden und sahen sich daraufhin Haftverlängerungen, Schikanen sowie folterähnlichen Praktiken der italienischen Polizei ausgesetzt.

Fazit: Verletzung verfassungsrechtlicher Prinzipien

Die Kombination von fragwürdigen Präventivdateien, verschärftem Passgesetz, exekutiven Reiseverboten und schikanösen Polizeipraktiken kann leicht zur Verletzung der Grundrechte auf Freizügigkeit, der Handlungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit führen und selbst die körperliche Integrität der Betroffenen verletzen.

Es ist ein Skandal, dass solche gravierenden Exekutiv-Eingriffe allein auf ungesicherte präventive Polizeidaten in "Gewalttäter"-Dateien gestützt werden können - weitere Erkenntnisse müssen jedenfalls nicht hinzukommen. Diese Vorratsdaten-Speicherungen stempeln die Betroffenen zu "polizeibekannten reisenden Gewalttätern".

Die vagen Kriterien für die Aufnahme in die "Gewalttäter"-Dateien, die Speicherdauer von drei bis fünf Jahren, die Erfassung von Kindern und die Nichtbenachrichtigung der Betroffenen widersprechen datenschutzrechtlichen Prinzipien. Sie verletzen das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung, die Unschuldsvermutung und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Herzlichen Glückwunsch, BKA.

Jahr

Laudator.in

Portraitaufnahme von Rolf Gössner.
Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte (ILFM)

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

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BigBrotherAwards International

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.