Tadel & Lob (2006)

Tadelnde Erwähnungen

Nicht alle nominierten Kandidaten für einen BigBrotherAward haben es geschafft. Mitunter hat sich die Jury schwer damit getan, eine datenschützerische Untat nicht mit einem unserer unbeliebten Preise zu sanktionieren. Wer als Datenkrake aber meint, ungeschoren davonzukommen, nur weil wir zu wenige Hauptpreise vergeben, der wiegt sich in falscher Sicherheit: Denn für solche gibt es die tadelnden Erwähnungen.

Auch in diesem Jahr betrafen wieder viele Nominierungen unnötige Datensammeleien, von denen wir hier nur drei präsentieren, die den gedankenlosen Umgang mit personenbezogenen Daten demonstrieren:
Die Studierenden der Fachhochschule des Mittelstandes in Bielefeld etwa fordern von Besuchern für die Anmeldung zu einer ihrer Veranstaltungen ein komplettes berufliches Profil: Name, Adresse, Position, Firma, Fax, Telefon, Mail - alles als Pflichteingabefelder im Internet mit der Begründung, "man müsse doch ordentliche Namensschilder drucken können".
Beim Fußball-Bundesligisten Energie Cottbus wurden im Mai 2006 die Personalausweisdaten von Kartenkäufern erfasst, wobei maximal vier Karten erstanden werden konnten. Es war noch nicht einmal geplant, eine Karte einem bestimmten Menschen zuzuordnen. Der Sinn dieser Datenerhebung ist also schlicht nicht nachzuvollziehen.
Geradezu dreist gebärdet sich der Deutsche Segler-Verband: Wer seine Veröffentlichung als Ranglistenregatta-Teilnehmer im Internet verhindern will, muss 10 Euro "Bearbeitungsgebühr" bezahlen. Die informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer verkommt folglich zur käuflichen Ware.

Zu tadeln ist weiterhin der Innenminister von Baden-Württemberg, Heribert Rech. Er ließ sein Ministerium einen sogenannten Einbürgerungs-Gesprächsleitfaden, den sog. Moslem-Test entwickeln, in dem mutmaßliche Muslime auch Fragen beantworten müssen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Als einbürgerungswilliger Mensch muss man sich etwa zu familiären Verhaltensweisen oder Reaktionen auf sexuelle Orientierungen ausfragen lassen. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern stellt auch ein Datenschutzproblem dar. Antworten auf solche Fragen gehen den Staat nämlich prinzipiell nichts an, wie ihn überhaupt Gesinnung und Lebensführung seiner Bürger prinzipiell nichts angehen - es sei denn, es geht dabei um strafbare Handlungen. Ausgerechnet für die Prüfung der Verfassungstreue lässt Herr Rech also einen Fragebogen und eine Prozedur einsetzen, die dem Geist der Verfassung widersprechen.

Aber auch anderweitig sind Verstöße gegen den legitimen Anspruch eines Jeden, im Privatleben in Ruhe gelassen zu werden, zu rügen. Die "Bild-Zeitung" etwa blies in diesem Sommer mit ihrer Leser-Reporter-Aktion zum Großangriff auf die Privatsphäre von prominenten und nicht-prominenten Zeitgenossen. Schnappschüsse von Promis, spektakulären Unfällen oder zufälligen Nackedeis werden seitdem bundesweit abgedruckt und mit 500 Euro Honorar für die Hobby-Paparazzi belohnt. Die Achtung vor dem Privatleben und damit der Menschenwürde der Mitbürger wird durch diese Art von  Gossen-Journalismus systematisch in Frage gestellt. Die Jury tadelt solcherlei Anstiftung zu Voyeurismus und hält es mit der Hoffnung von Karl Kraus, "dass der Umkreis jener immer größer wird, die von einem Grausen gepackt werden, dass dergleichen im Leben einer Kulturregion Platz habe".

Von Freiwilligkeit ist die Rede in Zusammenhang mit DNA-Reihenuntersuchungen, den so genannten Massen-Gentests. Sie erfreuen sich als Ermittlungsinstrument einer stetig steigenden Beliebtheit. Die letzte große Fahndungsaktion fand im Juli 2006 in Coswig bei Dresden statt. Nach zwei Sexualstraftaten waren dort - auf richterlichen Beschluss - zunächst 3000 Männer zur freiwilligen Speichelprobe gebeten worden - erfolglos. Daraufhin sollen nun bis zum 100.000 Einwohner von Dresden und Umgebung zum Speicheltest gebeten werden. Die BBA-Jury meint: Auch die Verweigerung der Mitwirkung kann keinen Tatverdacht gegen eine Person rechtfertigen. Deswegen ist es mehr als bedenklich, dass die "Verweigerer" damit rechnen müssen, dass ihre Alibis überprüft oder gar Ermittlungen am Arbeitsplatz durchgeführt werden.

Ferner sei auf die wohl zweitgrößte Durchleuchtungsmaßnahme seit der Fußball-WM hingewiesen: Nicht nur Berufs- sondern auch Hobbyflieger und jeder, der "nicht nur gelegentlich" Zutritt zu Flughafenbereichen hat, muss sich seit Januar 2005 ausforschen lassen. Mit der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (die ursprünglich auch die Möglichkeit zum Abschuss von entführten Passagiermaschinen enthielt) wurde zu Beginn vorigen Jahres eine Zuverlässigkeitsprüfung eingeführt, deren Bestehen zum Erwerb oder Erhalt einer Fluglizenz notwendig ist. Diese Überprüfung umfasst zahlreiche Abfragen bei Polizei und Geheimdiensten. Der Antragsteller muss nicht nur die jährlichen Abfragen selbst veranlassen, sondern auch bezahlen. Ein verbindlicher Regelkatalog, in dem bestimmte Tatsachen verzeichnet sind, die einer Zuverlässigkeit abträglich sind, ist nicht bekannt. Piloten müssen seitdem befürchten, dass zum Beispiel bestimmte Auslandskontakte ihre Fluglizenz in Frage stellen können.

Und schließlich: Das Bundesverfassungsgericht legt, das wissen wir spätestens seit der Entscheidung zum großen Lauschangriff vom 3. März 2004, großen Wert darauf, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung, also z. B. Telefonate mit Ehepartnern und -partnerinnen, besonders geschützt werden. Am selben Tage erklärten die Karlsruher Richter auch eine Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation durch den Zoll für verfassungswidrig und forderten den Gesetzgeber gleichzeitig auf, die Intimsphäre auch dort zu schützen. Dabei setzten sie dem Bundestag eine Frist bis zum 31. Dezember 2004. Bis zu diesem Zeitpunkt nahmen die Parlamentarier zwar die verfassungswidrige Regelung aus dem Außenwirtschaftsgesetz heraus, fügten sie aber mit einigen Änderungen in das Zollfahndungsdienstgesetz wieder ein. Dabei fehlten die vom Bundesverfassungsgericht verlangten kernbereichsschützenden Regelungen noch immer. Es galt also weiter eine Rechtslage, die mit den Vorgaben aus Karlsruhe nicht vereinbar war. Immerhin, das neue Gesetz war wiederum befristet und wäre zum 31. 12.2005 ausgelaufen, hätte der Bundestag nicht die offensichtlich verfassungswidrige Regelung um ein weiteres Jahr verlängert. Damit lässt sich festhalten: Der Deutsche Bundestag verweigert dem Bundesverfassungsgericht die Gefolgschaft. Ein klarer Tadel der BBA-Jury!

Wir sehen: Auch unterhalb der Schwelle der Preiswürdigkeit im Sinne der BigBrotherAwards treiben Datenkraken staatlicher und privater Natur ihr Unwesen. Deshalb ist sie auch weiter gefragt: Die Aufmerksamkeit aller, die sich mit einer gläsernen Gesellschaft nicht abfinden mögen. Und die sollte sich auch in Zukunft in zahlreichen Nominierungen von Datenkraken niederschlagen.

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Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

Ausgerichtet von (unter anderem):

BigBrother Awards International (Logo)

BigBrotherAwards International

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.