Arbeitswelt (2013)

Apple

Der BigBrotherAward 2013 in der Kategorie Arbeitswelt geht an die Apple Retail Germany GmbH in München für die umfassende Videoüberwachung von Beschäftigten. Das Unternehmen betreibt die Apple Stores in Deutschland. In diesen sollen nicht nur Verkaufs- und Lagerräume flächendeckend und dauerhaft per Kamera überwacht werden, sondern auch Pausenräume. Diese Form der Totalkontrolle von Beschäftigten ist in Deutschland rechtswidrig. Mangelhaft sind darüber hinaus die kaum handgroßen Hinweisschilder, durch die Kunden über die Totalkontrolle ihres Einkaufsverhaltens informiert werden.
Laudator.in:
Prof. Dr. Peter Wedde am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Prof. Dr. Peter Wedde, Frankfurt University of Applied Science

Der BigBrotherAward 2013 in der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an die Apple Retail Germany GmbH in München.

„Apple Retail“ betreibt die Apple Stores in Deutschland und ist damit der zentrale Kontakt- und Anlaufpunkt des Apple-Konzerns zu den Kunden. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Apple GmbH in München, die vor zwei Jahren einen BigBrotherAward bekommen hat für die Geiselnahme ihrer Kunden durch teure Hardware, die man nur richtig nutzen kann, wenn man sich den quasi monopolistischen Nutzungsbedingungen unterwirft. Nein, der diesjährige Preisträger, die Apple Retail Germany GmbH, erhält den Preis in der Kategorie „Arbeitswelt“ für eine ideologisch verbrämte, besonders dreiste Form von Videoüberwachung.

Die Apple Retail Germany GmbH hat nach Insider-Berichten ihre modernen Apple Stores mit zahlreichen Videokameras ausgestattet, nicht nur in den Verkaufsräumen, sondern auch „im Büro des Managers, in dem Lagerraum sowie in dem ‚genius room‘, in dem die Techniker tätig sind“. Überall dort wird das Verhalten von Beschäftigten „durchgängig durch Videokameras (‚CCTV‘) gefilmt und auf einer Festplatte aufgezeichnet“. So steht es in der hauseigenen „Datenschutzrechtlichen Einwilligung zur Videoüberwachung“.

Anschließend wird in dieser Einwilligung darauf hingewiesen, dass in anderen Räumen keine Videoüberwachung stattfindet und dass die Kontrollen nicht der Überwachung des Arbeitsverhaltens von Mitarbeitern dienen.

Demgegenüber berichtet allerdings der Spiegel im November 2012 darüber, dass bei einem Besuch der Gewerbeaufsicht im Münchener Apple Store Überwachungskameras entdeckt wurden, die nicht das Lager, sondern das Personal filmten. Und in der online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 25. Januar 2013 war nachzulesen, dass ein anonymer Blog Apple vorwirft, es „seien in einigen deutschen Apple Stores Kameras in den Pausenräumen und vor den Toiletten installiert, um zu sehen, welche Mitarbeiter wie oft aufs Klo gehen. Auch Tonaufnahmen würden in einigen Läden durchgeführt“. Weiter heißt es dort „In England sitzt die Sicherheitszentrale für die europäischen Apple Stores, hier laufen die Bilder der über das Internet übertragenen Überwachungskameras zusammen“.

Die Videoüberwachung ist in der beschriebenen Form in Deutschland unzulässig. Geltendes Datenschutzrecht in Deutschland lässt Videoüberwachung allenfalls in Verkaufsräumen zu, nicht aber eine permanente Videokontrolle von Beschäftigten in allen Betriebsräumen. Arbeitsrechtlich unzulässig wäre auch die beschriebene Auswertung der Videodaten in England. Das ließe sich auch nicht nachträglich durch eine Einwilligungserklärung legalisieren. Zumal wir die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Erklärung in Frage stellen: Wird sie zusammen mit einem Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt, spricht dies immer gegen die notwendige Freiwilligkeit.

Vor diesem Hintergrund ist es schon fast zynisch, wenn in der Einwilligungserklärung später auch noch steht  „Ich bin mir darüber bewusst, dass keine Verpflichtung besteht, diese Einwilligung zu erteilen. Eine Verweigerung der Einwilligung würde keine Konsequenzen nach sich ziehen.“ Vielleicht wird der Arbeitsvertrag dann trotzdem noch abgeschlossen, aber es bleibt völlig unklar, wie in den Apple Stores dann praktisch sichergestellt werden soll, dass bestimmte Beschäftigte im Fall der Verweigerung nicht mehr gefilmt werden. Verfügt der Apple-Konzern etwa über eine geheimnisvolle Software, die Verweigerer unsichtbar macht? Bis eine solche Zauber-Software vorliegt, sind dauerhafte Videoaufnahmen ohne Einwilligung unzulässig.

Wird die Einwilligungserklärung unterschrieben, leitet die Apple Retail Germany GmbH für sich hieraus das Recht ab, die Aufzeichnungen durchzusehen, „wenn der Verdacht besteht, dass ein Diebstahl, eine Unterschlagung oder eine ähnliche Straftat in dem Apple Store“ verübt wurde. Das ist eine Generalvollmacht, die Arbeitgebern in den Apple Stores eine unbegrenzte Auswertung der Videoaufzeichnungen ermöglicht. Eine solche weitgehende Befugnis steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der anlasslose Totalkontrollen von Beschäftigten am Arbeitsplatz unzulässig sind. Mit Blick auf die Rechtsprechung sind Zweifel daran erlaubt, ob Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber derart weitgehende Rechte überhaupt „freiwillig“ einräumen können. Auch eine Erlaubnis für die Speicherung für 30 Tage, wie in der Einwilligungserklärung angegeben, ist nicht verhältnismäßig und damit datenschutzrechtlich unzulässig. Immerhin: Faktisch, so der hessische Datenschutzbeauftragte, würden die Aufnahmen zumindest in Frankfurt nur 14 Tage lang gespeichert.

Auch mit dem Kundendatenschutz  nimmt man es in den Apple Stores nicht so genau. Die Hinweisschilder auf Videoüberwachung im Kundenbereich waren lange Zeit auf Dackelaugenhöhe angebracht. Erst nachdem Datenschutzbeauftragte einschritten, sind die Schilder inzwischen auf Hüfthöhe gewandert, handtellergroß und transparent auf riesigen Glastüren. Besser sichtbare Schilder verweigerte die Apple Retail Germany GmbH, weil sie mit den Apple-Design-Vorschriften nicht vereinbar seien.

Mit unverhältnismäßiger Videoüberwachung stehen die Apple Stores in Deutschland nicht alleine. Der Jury lagen weitere Beispiele anderer Unternehmen vor.

Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang ist, dass der von der aktuellen Regierungskoalition angekündigte und im vergangenen Jahr von der BigBrotherAward-Jury deutlich kritisierte Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes nicht realisiert worden ist. Videokontrollen wie in den Apple Stores wären damit nämlich weitgehend legalisiert worden.

Vor dem Hintergrund der Skandale der letzten Jahre um unzulässige heimliche Kameraüberwachungen von Mitarbeiterinnen bei Lidl und anderen Firmen überrascht es uns, dass die Apple Retail Germany GmbH daraus nichts gelernt hat. Will doch der damit verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten und von Kunden so gar nicht zum Verkaufsmotto des Unternehmens passen, „Das Leben schöner machen“ zu wollen. Das Online-Stellenportal von Apple Retail erklärt den Bewerberinnen und Bewerbern ausdrücklich, dass sie „für das Gute“ arbeiten: Die Mitarbeiter/innen „dürfen“ den Kunden zeigen, wie sie mit zu verkaufenden Produkten „ihr Leben bereichern“ können. Alles nach dem Motto „Denn ganz egal, was Du bei uns machst, du bist Teil von etwas Großem“. Wer sich der Herausforderung einer solchen Arbeit stellt, der wird „inspiriert werden“ und „stolz sein“. Dass der Preis für den versprochenen Weg zu mehr Inspiration und Stolz auch darin besteht, als Arbeitnehmer permanent vom Großen Bruder beobachtet zu werden, wird in der Firmenprosa dezent verschwiegen. Hinweise zu umfassenden Videokontrollen von Beschäftigten und Kunden passen natürlich nicht ins Bild eines modernen Lifestyle-Konzerns.

Wir erinnern uns an den Namensgeber der BigBrotherAwards, George Orwell. Der im Buch „1984“ allgegenwärtige „Televisor“ beschreibt exakt die Videoüberwachung, wie sie heute immer selbstverständlicher und dreister verwendet wird:

„Jedes von Winston (der Hauptpersonen des Romans) verursachte Geräusch, das über ein ganz leises Flüstern hinausging, wurde von ihm (dem Televisor) registriert. Außerdem konnte Winston (…) gesehen werden. Es bestand (…) keine Möglichkeit, festzustellen, ob man in einem gegebenen Augenblick gerade überwacht wurde. Wie oft und nach welchem System die Gedankenpolizei sich in einem Privatapparat einschaltete, blieb der Mutmaßung überlassen. Es war sogar möglich, dass jeder einzelne ständig überwacht wurde.“1

Ein wenig in Vergessenheit geraten ist der deprimierende Schluss des Romans. Nach Verhaftung und durchlaufener „Gehirnwäsche“ stellt Winston Smith für sich in den letzten beiden Sätzen fest:

„Er hatte den Sieg über sich selbst errungen. Er liebte den Großen Bruder.“2

Und hier ist die Verbindung zur Apple-Welt und anderen modernen Konzernen: Es gibt Unternehmen, die von Mitarbeitern ebenfalls wie der Große Bruder aus Orwells Roman die Unterwerfung unter die eigene Firmenphilosophie erwarten. Einschließlich der Unterschrift unter eine Einwilligungserklärung zur potenziellen Totalüberwachung.

Wenn die Arbeitgeber in den Apple Stores auch für ihre Beschäftigten „Das Leben schöner machen“ wollten, sollten sie die kritisierten Kameras einfach abbauen.

Herzlichen Glückwunsch zum BigBrotherAward, Apple Retail Germany GmbH.

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Laudator.in

Prof. Dr. Peter Wedde am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Prof. Dr. Peter Wedde, Frankfurt University of Applied Science
Quellen:

1 vgl. George Orwell, 1984, Taschenbuchfassung Frankfurt/Berlin/Wien 1976, Seite 6.

2 vgl. a.a.O., Seite 273.

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

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Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.