Behörden & Verwaltung (2020)

Innenminister des Landes Brandenburg

Der Innenminister des Landes Brandenburg, Michael Stübgen, und sein Vorgänger, Karl-Heinz Schröter, erhalten den BigBrotherAward 2020 in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ für die dauerhafte Speicherung von Autokennzeichen. In Brandenburg werden seit vielen Jahren Fahrzeug-Informationen in über 40 Millionen Datensätzen im sogenannten „Aufzeichnungsmodus“ des Kennzeichen-Erfassungssystems KESY dauerhaft gespeichert, obwohl das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich klare Grenzen gezogen hat.
Laudator.in:
Frank Rosengart am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Frank Rosengart, Chaos Computer Club (CCC)

Der BigBrotherAward 2020 in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ geht an den Innenminister des Landes Brandenburg, Michael Stübgen, und seinen Vorgänger, Karl-Heinz Schröter, für die dauerhafte Speicherung von Autokennzeichen.

In Brandenburg wurden über viele Jahre Informationen zu über 40 Millionen Fahrzeugen im Computersystem für die automatische Kennzeichenerfassung, genannt „KESY“, dauerhaft gespeichert.

Dass wir überhaupt von dieser Tatsache wissen, ist Zufall. Wie kam es dazu?

Seit Februar 2019 wird das Mädchen Rebecca aus Berlin vermisst und wurde bis heute nicht gefunden. Die bundesweite Berichterstattung über diesen Fall hat ein pikantes Detail aus der Brandenburger Polizeipraxis ans Licht gebracht: Polizisten aus Berlin haben recht freimütig über die automatischen Kontrollstellen für Kfz-Kennzeichen auf der Autobahn A 12 berichtet. Dort wurde das Auto des zunächst verdächtigten Schwagers von Rebecca von der Kennzeichenerfassung unmittelbar nach dem Tatzeitpunkt vom KESY-System erfasst.

Die eigentlichen Ermittlungen begannen jedoch erst deutlich später, und im Rahmen dieser Ermittlungen wurden dann Daten zu diesem Fahrzeug aus KESY abgerufen. Das Auto des Schwagers wurde in den Datensätzen gefunden. Und die Polizei in Berlin präsentierte die Erfassung des Fahrzeuges kurz nach der Tat als wichtige Erkenntnis.

Sehr zum Leidwesen der Polizei-Kollegen aus dem benachbarten Brandenburg. Denn die Fahnderinnen und Fahnder dort waren gar nicht begeistert von der Gesprächigkeit ihrer Berliner Kollegen. Aufmerksame Beobachter fragten sich nämlich schnell, wie es möglich sein kann, dass die Durchfahrt eines Autos registriert und gespeichert wurde, bevor es überhaupt zur Fahndung ausgeschrieben war. Schnell war klar, dass das Brandenburger System sehr umfangreich (und womöglich auch sehr lange) ohne konkreten Anlass die Nummernschilder aller durchgefahrenen Fahrzeuge in Datensätzen speichert und aufbewahrt. 40 Millionen Datensätze, aus denen man Bewegungsprofile herauslesen kann, wurden auf Vorrat gespeichert. Eine Vorratsdatenspeicherung für Bewegungsdaten von Autos.

Das ist allerdings nicht erlaubt:

§ 36a des Brandenburgisches Polizeigesetzes regelt die „anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung“. Dabei sagt schon der Titel, dass es sich nicht um eine dauerhafte Überwachung handeln soll, sondern eben „anlassbezogen“ – also nur dann, wenn wirklich jemand gesucht wird, der mit dieser Fahndungsmethode gefunden werden könnte. So hat es wohl auch das Bundesverfassungsgericht gelesen, als es in seinem Urteil zur automatischen Kennzeichenerfassung die Brandenburger Regelung als vorbildlich lobte.1

Doch die Realität sieht leider anders aus.

Dass die Umsetzung in Brandenburg fragwürdig ist, ist schon länger bekannt. Bereits 2015 hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Brandenburg in ihrem Jahresbericht festgestellt, dass die Geräte nicht – wie eigentlich im Gesetz vorgesehen – im „Fahndungsmodus“ betrieben werden, sondern in einem „Aufzeichnungmodus“. Das heißt: Anstatt jedes erkannte Kennzeichen sofort gegen eine Liste gesuchter Kennzeichen abzugleichen und danach zu löschen, wird in Brandenburg jedes vom Gerät erfasste Kennzeichen mit Zeitstempel, Standort und Fahrtrichtung auf einem zentralen Server gespeichert. Von Fahrzeugen, die regelmäßig auf der A 12 fahren, z.B. zur Arbeit und zurück, hat die Polizei also ein langsam wachsendes Bewegungsprofil erstellen können.

Um die im Brandenburgischen Polizeigesetz festgeschriebene Zweckbindung für KESY zu umgehen, haben sich die Verantwortlichen einen besonderen Kniff überlegt: Sie sorgten dafür, dass es immer eine richterliche Anordnung gegen irgendjemand gab, die eine solche Überwachung rechtfertigte. Dabei werden Paragraphen der Strafprozessordnung herangezogen, die sich von ihrem Wesen her nur gegen bestimmte Tatverdächtige richten – eine umfängliche Vorratsdatenspeicherung wird dadurch keinesfalls erlaubt. Trotzdem interpretierte die Polizei in Brandenburg diese als Berechtigung, einfach alle Daten dauerhaft aufzuheben. Richter in Ermittlungsverfahren haben also eine umfassende Überwachung angeordnet, wahrscheinlich allerdings ohne zu hinterfragen, wie diese konkret umgesetzt wird. Sonst hätten sie schon viel früher stutzig werden müssen, dass sich diese Maßnahmen nicht ohne eine umfassende Vorratsspeicherung realisieren lassen.

An Löschfristen ist die Polizei offenbar nicht interessiert, so dass sich bis Anfang des Jahres 2020 rund 40 Millionen Datensätze angesammelt hatten. „Kann man ja bestimmt alles irgendwie irgendwann mal brauchen.“

Und damit nicht genug: Wie sich herausstellte, hatten auch noch eine unüberschaubare Anzahl von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern Zugriff auf die gespeicherten Daten.

Der Öffentlichkeit wurde KESY von Anfang an als unverzichtbares Mittel im Kampf gegen Kriminalität (und Terrorismus – natürlich!) verkauft. Die Polizei versuchte, die Kritiker zu beschwichtigen, indem sie argumentierte, dass die Geräte ja nur bei Treffern in der Fahndungsliste Alarm schlagen.

Völlig unverständlich ist, warum die brandenburgische Datenschutzaufsicht nicht viel früher die Notbremse gezogen hat, obwohl sie schon 2015 festgestellt hat, dass die Geräte praktisch permanent im Aufzeichnungsmodus laufen.

Immerhin hat die Datenschutzbeauftragte überhaupt geprüft. Erstaunlicherweise hat sie dann aber in ihrer „datenschutzrechtlichen Teilprüfung“ vom 28. Juli 2016 für Brandenburg festgestellt, dass die gesetzliche Regelung (§ 36a BbgPolG) hinreichend bestimmt, normenklar sowie verhältnismäßig sei, nicht an einem Mangel der Erforderlichkeit leide und „die gegenwärtige Anwendungspraxis der präventiven Kennzeichenfahndung den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht“. Aha.

Nachdem der politische Druck der Opposition nach Bekanntwerden der umfangreichen Vorratsdatenspeicherung größer wurde, ist die Datenschutzbeauftragte zurück gerudert, hat eine Beanstandung ausgesprochen2 und die Polizei angewiesen, für mehr Datenschutz zu sorgen. Als Konsequenz darauf wurde der Kreis der Zugriffsberechtigten auf die „Live-Daten“ von über 50 Personen auf unter 20 begrenzt und die alten gespeicherten Daten sollten gelöscht werden – falls sie nicht noch gebraucht werden.

Auf jeden Fall wird fleißig weiter erfasst und gespeichert.3

Wie es weiter geht mit KESY und der Vorratsdatenspeicherung für Kennzeichen, dürfte das Verfassungsgericht Brandenburg entscheiden. Dort klagt ein Autofahrer (Marko Tittel von der Piratenpartei) gegen den Aufzeichnungsmodus, während der Innenminister und heutige BigBrotherAward-Preisträger Michael Stübgen Kritikern vorwirft, eine Änderung der Praxis „würde nur Verbrecher freuen“.4

Das ist falsch, lieber Herr Stübgen: Uns würde es sehr freuen, wenn unsere Grundrechte auch in Brandenburg geachtet werden, und alle Menschen, die hin und wieder die A 12 benutzen, freut das sicher auch.

Herzlichen Glückwunsch zum BigBrotherAward 2020 nach Brandenburg, an den amtierenden Innenminister Michael Stübgen und den Innenminister a.D. Karl-Heinz Schröter.

Jahr

Updates zu diesem Preisträger

Laudator.in

Frank Rosengart am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Frank Rosengart, Chaos Computer Club (CCC)
Quellen:

1 Bundesverfassungsgericht zur Kennzeichenerfassung 1 BvR 2074/05, Rn. 183

2 heise.de, 7.1.2020, von Stefan Krempl „Datenschützerin beanstandet Kennzeichenfahndung ...“ (Web-Archive-Link)

3 tagesspiegel.de, 21.1.2020, von Benjamin Lassiwe Automatische Kennzeichenerfassung: Kesy soll noch nicht beendet werden (Web-Archive-Link)

4 tagesspiegel.de, 23.1.2020, Marion Kaufmann Kennzeichenerfassung in Brandenburg: Innenminister: „Das würde nur Verbrecher freuen“ (Web-Archive-Link)

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

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BigBrotherAwards International

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.