Kommunikation (2003)

T-Online

Die T-Online International AG erhält einen BigBrotherAward in der Kategorie Komunikation für das Speichern von IP-Nummern ihrer Flatrate-Kundinnen und -Kunden ...
Laudator.in:
digitalcourageLutz Donnerhacke, Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG)

Der BigBrotherAward 2003 in der Kategorie "Kommunikation" geht an die T-Online Aktiengesellschaft für ihre datenschutzwidrige Langzeitspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten.

Nach dem Teledienstedatenschutzgesetz dürfen Verbindungsdaten nur gespeichert werden, wenn und solange sie für Abrechnungszwecke benötigt werden. Zweck dieses Verbots einer Vorratsdatenspeicherung ist es zu verhindern, dass auch noch nach Monaten an Hand der elektronischen Spuren nachvollzogen werden kann, was ein Nutzer im Internet gemacht hat. Bei nutzungsunabhängiger Bezahlung des Internet-Anschlusses, den sog. Flatrates, gibt es nicht ansatzweise den Grund einer Speicherung der sog. IP-Adressen, über die bei den Internet-Diensteanbietern, den so genannten ISPs (Internet-Service-Provider) wie z.B. T-Online, eine Zuordnung zu konkreten Personen bzw. Anschlussinhabern vorgenommen werden kann. Aber auch bei der gebrauchsabhängigen Abrechnung kommt es nicht auf die IP-Adressen an, sondern in der Regelausschließlich auf die Nutzungszeit eines Dienstes.

Die Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit verbieten es, ohne konkreten Grund personenbeziehbare Daten zu speichern. In der Vergangenheit haben viele ISPs aus reiner Bequemlichkeit diese Daten noch längere Zeit aufbewahrt. Durch den Druck ihrer Datenschutzaufsichtsbehörden wie ihrer Kunden gehen dagegen immer mehr ISPs dazu über, umgehend nach Verbindungsabschluss die IP-Adressen zu löschen. Anders T-Online, die sich dieser Löschung verweigerte mit dem Argument, die IP-Adresse sei nötig zum Nachweis und zur Aufrechterhaltung einer störungsfreien Dienstleistung. T-Online sieht in der 80tägigen IP-Nummernspeicherung eine erforderliche Maßnahme zur Recherche in Missbrauchsfällen, z.B. Hacking oder Virenversand, auch wenn kein Missbrauch oder Virenbefall festgestellt wurde. Obwohl der Rechnungsnachweis ohne IP-Adressen erbracht werden kann und auch bei der Konkurrenz nicht mehr Störungen auftreten, ließ T-Online als der größte ISP in Deutschland uns wissen, dass auch seine Datenschutzaufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, bestätigt, dass für T-Online Datensparsamkeit nicht gelten soll. Die unzulässige Datenspeicherung findet so ihren behördlichen Segen.

Was T-Online mit seiner IP-Adressenspeicherung bewirkt, ist offensichtlich ein massiver Eingriff in die Privatsphäre seiner Kundinnen und Kunden. Die anonyme Internet-Nutzung, vom Gesetz ausdrücklich zugesichert, wird dadurch untergraben. Und nicht nur T-Online selbst hat Zugriff auf diese Daten, sondern auch die Polizei und andere sog. Bedarfsträger, z.B. die Geheimdienste. Diese Stellen machen sich in zunehmendem Maße diese von Gesetzes wegen eigentlich gar nicht vorhandenen Daten zunutze, um selbst aus nichtigsten Anlässen das Fernmeldegeheimnisses zu durchbrechen. Ein nternetnutzer aus Münster wurde anhand dieser Daten vor den Kadi gezerrt, weil er sich satirisch im Internet mit dem 11. September 2001 auseinandersetzte. Teilnehmer von Musik-Tauschbörsen können so identifiziert und traktiert werden. Mit der langfristigen IP-Speicherung wird aus dem Internet, das ein Instrument der Meinungsfreiheit und der freien Informationsbeschaffung sein sollte, ein Kontroll- und Überwachungsinstrument. Die Kollegen von der Telefongesellschaft Telekom beschwerten sich jüngst bitterlich darüber, wie die Polizeibehörden in rüdem Ton mit ihnen als Dienstbetreiber umspringen und auch schon mal mit dem Vorwurf der Strafvereitelung drohen, um über Formblattanforderungen und ohne Einzelfallprüfung an Kundendaten heranzukommen. Dem gegenüber liefert T-Online nicht nur bereitwillig die Daten ihrer Kundinnen und Kunden, sondern sammelt diese extra für diesen Zweck.

Statt sich nun offen zu seinen Gesetzesverstößen zu bekennen, tut T-Online in seinen sog. Datenschutzhinweisen so, als handele es sich bei den IP-Adressen um Abrechnungsdaten, die 80 Tage lang gespeichert werden dürften. Sicherlich ist T-Online nicht der einzige ISP, der langfristig Verbindungsdaten speichert. Als prominenter Vertreter darf sie aber nicht mit schlechtem Beispiel vorangehen und schon gar nicht mit Hilfe ihrer Aufsichtsbehörde zur Beugung des Rechts beitragen. Die Jury der BigBrotherAwards fordert T-Online auf, die Nutzungsdaten umgehend nach Ende der Verbindungen zu löschen. Da T-Online trotz bundesweiter nachhaltiger Kritik dieser Forderung ihrer Kunden nicht nachkommt, hat sie den BigBrotherAward redlich verdient. Lässt sich das Unternehmen endlich vom Besseren überzeugen, so werden es ihm sicher die Kundschaft und die BBA-Jury danken. Doch darüber kann noch nicht berichtet werden. Daher:

Herzlich Glückwunsch T-Online.


Nachtrag

Im Sommer 2005 entscheidet das Amtsgericht Darmstadt gegen eine solche Speicherung. (Web-Archive-Link)

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Laudator.in

digitalcourageLutz Donnerhacke, Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG)

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

Ausgerichtet von (unter anderem):

BigBrother Awards International (Logo)

BigBrotherAwards International

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.