Ohne Rücksicht auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, beschafft sich die GEZ seit Jahren regelmäßig und systematisch Daten von Meldebehörden, von öffentlichen Stellen, von Adresshändlern und äußerst fragwürdigen weiteren Quellen, um Menschen zu finden, die keine Rundfunkgebühren bezahlen, selbst wenn diese an der Nutzung von Hörfunk und Fernsehen kein Interesse haben. Die GEZ und die Gebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten sammeln dabei in einem Übermaß Daten, dringen unter Überrumpelung von Menschen in deren Wohnung ein und nötigen die Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Offenbarung von eigenen Daten.
Die Gebühreneinzugszentrale zieht seit dem Jahr 1976 für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Gebühren für Rundfunk und Fernsehen ein. Hierbei wurde von Anfang an das Datenschutzrecht von Millionen von Menschen und deren Anspruch auf ein transparentes Verfahren ignoriert. So geriert sich die GEZ nur als verlängerter Arm der jeweiligen Rundfunkanstalten, für die sie Daten im Auftrag verarbeite. Tatsächlich findet die gesamte Datenverarbeitung über Gebührenzahler und vermeintliche Gebührenpflichtige bundesweit und faktisch eigenverantwortlich durch die GEZ statt. Rechtlich tut sie jedoch so, als handele sie ohne jede Verantwortung im Auftrag der Rundfunkanstalten. Dies hindert die GEZ abernicht, sämtliche Daten in einem großen Topf zu verwalten. Auf dem Zentralrechner der GEZ werden mehr als 37 Millionen Teilnehmerkonten geführt, die immer wieder Begehrlichkeiten auch rundfunkfremder Stellen zwecks zweckwidriger Nutzung wecken.
Einer umfassenden unabhängigen Datenschutzkontrolle entzieht sich die GEZ - außer in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen - durch einen Trick: Sie behauptet fälschlich, für sich das Medienprivileg, also das Grundrecht der Pressefreiheit, in Anspruch nehmen zu können. Doch hat das "freie Sammeln von Daten" über wirkliche und fiktive Gebührenschuldner nichts, aber auch gar nichts mit einer freien Berichterstattung zu tun. Für die Datenschutzkontrolle zuständig sind dennoch nicht die öffentlichen Datenschutzbeauftragten, sondern vorwiegend spezielle Rundfunk-Datenschutzbeauftragte, deren Tätigkeit sich der kritischen Öffentlichkeit entzieht und denen die Unabhängigkeit von ihren Anstalten abgeht - eine Unabhängigkeit, die von der Europäischen Datenschutzrichtlinie zwingend gefordert wird.
Praktisch die gesamte Datenerhebung der GEZ basiert auf der bürgerfeindlichen und zugleich falschen Unterstellung, alle Menschen in Deutschland, die keine Gebühren für Rundfunk und Fernsehen bezahlen, seien Schwarzhörer und -seherinnen. Mit der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes ließ sich die GEZ den Zugriff auf die Ummeldedaten aller deutschen Meldeämter (außer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) mit acht Kerndaten einräumen, egal ob die Umziehenden sich bei der GEZ korrekt gemeldet haben oder gar keine Rundfunkgeräte bereit halten. Diese Vorratsdatenspeicherung, die praktisch zur Errichtung eines zentralen Bundesmelderegister bei der GEZ führte, erfolgte von Anfang an gegen den Widerstand der Datenschutzbeauftragten, die darauf hinwiesen, dass ein solches Register gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.
Beim Auffinden nicht gemeldeter Rundfunkgeräte erweist sich die GEZ als hochgradig kreativ. So kommt es vor, dass sie bei Kfz-Zulassungstellen nachfragt, welche Kfz-Händler Autos für Kfz-Käufer kurzfristig auf sich angemeldet haben. Ziel der Anfragen ist es, von den Kfz-Händlern Gebühren für die Autoradios zu erheben, wohl wissend, dass auch diese Form der Datenbeschaffung rechtswidrig ist. Oder es kommt vor, dass sich die Gebührenbeauftragten in touristischen Kommunen Listenauskünfte über die Zweitwohnungssteuer zu verschaffen versuchen, wieder vorsätzlich unter klarer Missachtung des Steuergeheimnisses.
Eine weitere Form der Datenbeschaffung durch die GEZ besteht darin, dass sie sich beim privaten Adressenhandel bedient. Dies führt dann schon einmal dazu, dass nicht gebührenpflichtige minderjährige Kinder aufgefordert werden, ihr Rundfunkgerät anzumelden. Oder korrekt zahlende Gebührenzahler werden auf Grund von Abgleichfehlern unter Drohungen aufgefordert, endlich ihre Geräte anzumelden. Diese Form der Datenbeschaffung ist aber nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen unzulässig. Die GEZ beschafft sich auf der einen Seite zwnagsweise Daten wie eine Behörde. Da das ihren Datenhunger noch nicht stillt, tut sie einfach wie eine Privatfirma, die sich zusätzlich auf dem freien Datenmarkt bedient.
Gelingt die Beitreibung der Rundfunkgebühren nicht über staatlichen Zwang, so meinte die GEZ wie ein normaler Kaufmann handeln zu können. Bereits seit den 80er Jahren übermittelt sie derart die Daten der Säumigen an ein privates Inkassobüro, das dann mit seinen Mitteln die Schuldner zum Zahlen zu bringen versucht.
Wie eine Ordnungsbehörde tritt sie aber auf, wenn sie vermeintliche Schwarzhörer anspricht bzw. anschreibt. In den Anschreiben an Nichtgemeldete bzw. an Personen, die nur ein Radio angemeldet haben, wird der Eindruck vermittelt, die Betroffenen hätten die Pflicht, wiederkehrend Auskunft zu geben, dass keine weiteren Rundfunkgeräte vorhanden sind. Mit jedem der drei Formschreiben der GEZ wird die Tonart ruppiger. Bei den Betroffenen wird systematisch wahrheitswidrig der Eindruck vermittelt, sie hätten diese Schreiben in jedem Fall - portopflichtig - zu beantworten.
Von richtiggehenden Übergriffen durch sog. Rundfunkbeauftragte wird immer wieder berichtet. Diese verschaffen sich teilweise unter Vorspiegelung falscher Umstände, durch polizeiähnliches Auftreten oder durch einfaches Drohen Zutritt zu Wohnungen, um diese auf nicht angemeldete Geräte hin zu inspizieren.
Wer sich, wie z.B. Rentner, Studierende oder Arbeitslose, wegen zu geringem Einkommen von der Rundfunkpflicht befreien lassen möchte, wird - zumeist unter Vermittlung durch die Sozialämter - zu Angaben gedrängt, die in mancher Hinsicht weit über das hinausgehen, was zur Berechnung der Sozialhilfe erfragt wird. Angegeben werden müssen entgegen dem Wortlaut der Befreiungsverordnung Telefon- und Handygebühren, Heiz- und Stromkosten, Kabel- und Internetgebühren bis hin zu den Kosten für die Unterhaltung eines PKW, was durch Belege nachgewiesen werden muss. Und dies alles nur, um die Zahlung von 17 Euro im Monat zu vermeiden.
Fast unmöglich ist es, bei der GEZ ein Rundfunkgerät abzumelden. Statt einer Bestätigung erhalten die bisherigen Gebührenzahlenden ein Schreiben, in dem sie - wieder ohne Rechtsgrundlage - aufgefordert werden, die Gründe für die Aufgabe ihres Gerätes mitzuteilen sowie die dritte Person zu benennen, die das bisherige Gerät übernommen hat, inclusive Geburtsdatum und GEZ-Teilnehmernummer. Diese Dritten werden erst gar nicht gefragt. Immer wieder geschah es auch, dass regelgerecht abgemeldete Rundfunkteilnehmer wieder in Mailing-Aktionen einbezogen und deren Daten nicht gelöscht wurden.
Der gesamte teuere administrative Aufwand einer teilweise gesetzeswidrigen Gebühren- und Datenerhebung ließe sich dadurch vermeiden, dass die Gebühren nicht mehr am "Bereithalten eines Rundfunkgerätes" anknüpfen, sondern vielmehr von allen Volljährigen einheitliche Abgaben erhoben werden. Technologiebedingt ist es kaum mehr möglich, zwischen Rundfunk- und anderen multifunktionalen Kommunikationsgeräten wie Internet-PC, UMTS-Mobiltelefon usw. zu unterscheiden. Daher haben die Datenschutzbeauftragten im Jahr 2000 gefordert, im Interesse der Kosten- wie der Datenvermeidung ein einfacheres pauschales Finanzierungsmodell zu wählen. Schon im Jahr 1999 forderte die CDU die Einführung einer pauschalen Gebühr. Der Vorsitzende des Bundesfachausschusses Medien der CDU wird damit zitiert, dass diese Abgabe auf die Hälfte der bisherigen Gebühr reduziert werden könne, u.a. auch weil die gewaltigen Datenverarbeitungs- und Verwaltungskosten bei der GEZ entfallen würden. Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Herbst 2001 beschlossen, die Rundfunkgebühr künftig haushaltsbezogen zu erheben. Wenn die GEZ unterstellt, alle Haushalte hätten heute ein Rundfunk und ein Fernsehgerät, so kann sie auch die Konsequenz daraus ziehen, ohne Verletzung des Datenschutzes alle finanziell gleich zu belasten. Tatsächlich hat sich aber bis heute nichts getan.
Aktiv bleibt die GEZ mit ihrer Lebensaufgabe, unter Missachtung des Verbots der Vorratsdatenverarbeitung und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Menschen in Deutschland zu drangsalieren. Auch wenn sich die ganzen Ermittlungen und Datenabgleiche finanziell für die GEZ nicht lohnen sollten, so hat sie jedenfalls dafür von uns den Lifetime-Award verdient.
Herzlichen Glückwunsch - GEZ.