Politik (2006)

Landtag Mecklenburg-Vorpommern

In diesem Jahr wurden in der Kategorie Politik zwei Preise verliehen: Die Mitglieder des 4. Landtags von Mecklenburg-Vorpommern erhalten den Preis für die gesetzliche Erlaubnis zur verdachtsunabhängigen Tonaufzeichnung in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen in ihrer Umgebung sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Ordnungsbehörden können diese Überwachungsmaßnahmen anordnen, sobald „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten begangen werden sollen“ – es gibt also quasi keine Hürde und keine Definition für eine solche Anordnung. Genau wie die allgegenwärtige Videoüberwachung (BBA 2004 und 2005) wird das Risiko, belauscht werden zu können, Menschen in der Ausübung ihrer demokratischen Grundrechte Meinungsfreiheit und Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindern.
Laudator.in:
Alvar Freude am Redner.innenpult während der BigBrotherAwards 2008.
Alvar Freude, Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG)

Der Big Brother Award in der Kategorie Politik geht an die Mitglieder des 4. Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider, für die gesetzliche Erlaubnis zum Abhören und zur Tonaufzeichnung an öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Big Brother Award gebührt dem gesamten Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Die dort vertretenen Abgeordneten aller Parteien - SPD, PDS und CDU - haben der ausufernden Überwachung zugestimmt.

Die Bürger der ehemaligen DDR hofften, mit der Wende 1989 und der Wiedervereinigung 1990 die Überwachung durch den Staatssicherheitsdienst überwunden zu haben. Auch der Deutsche Bundestag warb 2002 mit der Behauptung "Flirten, Lästern, Tratschen. Und niemand hört mit." für die Freiheitsrechte in der Bundesrepublik.

16 Jahre nach der Vereinigung hat Mecklenburg-Vorpommern ein überarbeitetes Polizeigesetz, dass sich "Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern" oder kurz: "Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V)" nennt. Seit Juli 2006 erteilt das Gesetz in § 32 Absatz 3 den Ordnungsbehörden und der Polizei die Befugnis, öffentliche Orte in der Nähe von so genannten "gefährdeten Objekten" nicht nur mit Videokameras überwachen zu dürfen, sondern auch Tonaufzeichnungen anzufertigen und für eine Woche aufzubewahren:

"Bild- und Tonaufzeichnungen dürfen offen [... in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage einer -Einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude, oder einem von der Polizeibehörde bezeichnetem gefährdetem Objekt oder in deren unmittelbarer Nähe ...] angefertigt werden, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an oder in Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen, diese Objekte oder andere darin befindliche Sachen gefährdet sind. Die Maßnahmen [...] dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen sind."

§ 32 Abs. 3 (Ausschnitt)
Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Immerhin: Die Überwachungen im öffentlichen Raum müssen von den Behörden angeordnet werden. Die Hürden für eine solche Überwachungsanordnung sind ähnlich niedrig wie zu DDR-Zeiten: wiederholt erfolgter Taschendiebstahl oder vollgemalte Straßenbahnsitze rechtfertigen die Annahme, dass dies auch in Zukunft passieren kann und dass deswegen eine Überwachung durchgeführt werden müsse.

Den Ordnungsbehörden ist es damit erlaubt, beispielsweise auf Parkbänken, in Behördenfluren, auf öffentlichen Wegen und Plätzen in der Umgebung "gefährdeter Objekte" sowie in Bussen und Bahnen neben der Videoüberwachung auch eine Tonaufzeichnung durchzuführen.

Diese Tonaufzeichnung ist ausdrücklich nicht auf Verursacher von Gefahren beschränkt, sondern bei allen Personen erlaubt. Also auch bei völlig Unverdächtigen und Unbeteiligten, die sich am jeweiligen Ort aufhalten. Interessant ist die Gesetzesbegründung für die Tonaufzeichnung: Es gibt keine.

Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel, Spaziergänger in der Nähe von Ministerien, Rentner auf Parkbänken oder dort kuschelnde Pärchen müssen also Tag und Nacht damit rechnen, dass sie beim Flirten, Lästern, Tratschen von jemandem, den sie selbst nicht sehen können, belauscht werden.

Bei der Leistungsfähigkeit heutiger Mikrofone bleibt - selbst bei Billiggeräten - im Bus, auf der Parkbank oder in Behördenfluren kein Wort ungehört. Zwar gibt es keine offizielle Gesetzesbegründung für die Tonaufzeichnung, aber vielleicht dachten sich die Parlamentarier: Terroristen besprechen Anschläge bei einem Spaziergang am Schweriner See. Schließlich findet dort im Frühsommer 2007 der G8-Gipfel statt.

Schon 1983 hat das Bundesverfassungsgericht bei seinem Volkszählungsurteil klargestellt, dass Einschränkungen persönlicher Freiheit zu Lasten des Bürgers nicht weiter gehen dürfen, "als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist".

Es darf stark bezweifelt werden, dass eine verdachtsunabhängige Bild- und Tonaufzeichnung auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden oder in Bussen und Bahnen zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist - wir bezweifeln sogar, dass es dem Schutz öffentlicher Interessen überhaupt dient. Noch immer hat sich nirgendwo eine Kamera zwischen Opfer und Angreifer geworfen. Und kein Mikrofon der Welt "schützt" vor Straftaten - sie werden dann einfach nur woanders verabredet.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass der Gesetzgeber nicht im Übermaß in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen darf. Es sind immer die Mittel zu wählen, die einen möglichst geringen Eingriff in die Rechte Unbeteiligter darstellen. Der alleinige Zweck von Sicherheit ist, die Freiheit zu schützen.

Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff ergibt sich, dass eine private Kommunikation zum unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört. Die unverhältnismäßige Überwachung ist daher unzulässig.

Schon vor diesem Hintergrund stellt sich die Befugnis als klar verfassungswidrig dar. Die Gesetzesänderung in Mecklenburg-Vorpommern wäre quasi gleichzusetzen mit einer freiwilligen Willenserklärung der Bürgerinnen und Bürger zu einem Grundrechtsverzicht: Wer sich an überwachten Orten aufhält, willigt also ein, überwacht zu werden. Schließlich gibt es ja Hinweisschilder. Ein freiwilliger Grundrechtsverzicht? Ein Grundrecht kann man nicht abtreten. Auch nicht mit dem Argument: "Ich habe doch nichts zu verbergen."

In seinem Volkszählungsurteil von 1983 stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass schon allein das Bewusstsein, beobachtet zu werden, zu Veränderungen im Verhalten führen kann. Insbesondere könne der "psychische Druck öffentlicher Anteilnahme" die Entfaltung der Persönlichkeit und der Entscheidungsfreiheit hemmen, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Zwar ist die Beobachtung durch andere und das Aufschnappen fremder öffentlicher Gespräche normaler Bestandteil des gesellschaftlichen Miteinanders. Die Kontrolle des Einzelnen darf aber das für ein Mitglied der Gesellschaft notwendige Maß nicht überschreiten und ihn nicht wesentlicher Teile seiner Handlungsfreiheit berauben.

Genau das geschieht aber bei der verdachtsunabhängigen Bild- und Tonaufzeichnung im öffentlichen Raum, die auch noch explizit Unverdächtige überwacht. Keiner weiß: Werde ich gerade beobachtet, werde ich gerade belauscht? Hört jemand mit? Kann ich gefahrlos lästern, tratschen oder gar flirten? Im Zweifel wird man sich also eher unauffällig und angepasst verhalten - und sich langfristig ständig beobachtet fühlen. Für den einen oder anderen Politiker im Mecklenburg-Vorpommerischen Landtag mag das zwar eine verlockende Aussicht sein, unser Grundgesetz setzt aber andere Prioritäten:

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Artikel 2, Absatz 1 Grundgesetz

Flirten, Lästern, Tratschen. Und die Polizei hört mit. Mecklenburg-Vorpommern knüpft hier an eine alte Tradition an. Gerade vom Landtag eines der ehemals "neuen Bundesländer" hätte man 17 Jahre nach der Auflösung der DDR auch historisch eine andere Sensibilität erwarten können. Bleibt zu hoffen, dass die Ordnungsbehörden an möglichst wenig Orten von ihren Befugnissen Gebrauch machen. Und dass das Bundesverfassungsgericht das "Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern" in den beanstandeten Punkten kippt.

Herzlichen Glückwunsch, Frau Bretschneider, herzlichen Glückwunsch an die Mitglieder des 4. Landtags von Mecklenburg-Vorpommern.

Jahr
Kategorie

Laudator.in

Alvar Freude am Redner.innenpult während der BigBrotherAwards 2008.
Alvar Freude, Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG)

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

Ausgerichtet von (unter anderem):

BigBrother Awards International (Logo)

BigBrotherAwards International

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.