Rückblicke
BKA: illegale Gewalttäterdateien
Dr. Rolf Gössner
Im Jahr 2002 haben wir den BigBrotherAward an das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden verliehen wegen der Einrichtung mehrerer Präventiv-Dateien, mit denen das Amt gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der darin erfassten Personen verstößt. Es handelte sich um die „Gewalttäter“-Dateien „Links“ (LIMO), „Rechts“ (REMO), „Ausländerkriminalität“ (AUMO) und „Sport“ („Hooligan-Datei“).
Ende 2008 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass es im Fall der „Gewalttäterdatei Sport“ keine zureichende Rechtsgrundlage gibt und daher die Speicherung der mehr als zehntausend Betroffenen rechtswidrig ist (Az. 11 LC 229/08; noch nicht rechtskräftig). Das bedeutet: Alle Datensätze müssten gelöscht werden. Das gilt auch für die anderen „Gewalttäterdateien“, denn auch diese haben keine Rechtsgrundlage. Auch hier sind Tausende von Personen betroffen.
Bundesverwaltungsamt: diskriminierendes Ausländerzentralregister
Dr. Rolf Gössner
Bereits im Jahr 2000 haben wir das Bundesverwaltungsamt in Köln für das Ausländerzentralregister (AZR) mit dem BigBrotherAward (Lebenswerk) ausgezeichnet – wegen institutionalisierter Diskriminierung von hier lebenden nichtdeutschen Bürgern. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 16.12.2008 festgestellt, dass das AZR gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, weil es in Deutschland lebende Bürger aus anderen EU-Staaten gegenüber Deutschen benachteiligt (Az. C-524/06). Deshalb ist die Speicherung der ca. 2,3 Mio. EU-Bürger im AZR in Teilen rechtswidrig, insbesondere auch die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zur Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland und für statistische Zwecke. Der Schutz vor diskriminierender Erfassung sollte nun auch auf Nicht-EU-Bürger ausgedehnt werden.