Uwe Schünemann
Der BigBrotherAward 2011 in der Kategorie „Politik“ geht an den Niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) für den ersten nachgewiesenen polizeilichen Einsatz einer Mini-Überwachungsdrohne zur heimlichen Ausspähung der Demonstrationen und Protestaktionen gegen den Castortransport im Wendland. Betroffen waren unzählige Demonstrationsteilnehmer, die im November 2010 zu Abertausenden gegen den radioaktiven Atommüll und die unverantwortliche Atompolitik der Bundesregierung protestierten.
1. Sie sind klein, leise und unauffällig – und sie werden nicht nur zu militärischen Zwecken eingesetzt. Also nicht nur zur tödlichen Jagd auf Taliban und Terroristen im fernen Hindukusch, sondern in ziviler Mission auch zur polizeilichen Überwachung von Demonstranten im heimischen Wendland. Nahezu unbemerkt, nicht viel lauter als ein Schwarm Stubenfliegen schwebte das unbemannte und ferngesteuerte Flugobjekt im November 2010 über den Köpfen der Demonstranten; dabei wurde unbemerkt gefilmt, was den fernbedienbaren Kameras vor die Linse kam. Die gestochen scharfen Bilder vom Protestgeschehen wurden zur Aufzeichnung per Funk an die Bodenstation der Polizei gesendet, wo sie ausgewertet werden konnten.
Schünemanns „fliegendes Auge“ sollte den Massenprotest heimlich ausspähen. Ein solcher Demonstrationseinsatz von Polizeidrohnen ist rechtlich hoch umstritten, nicht zuletzt, weil er einschüchternde und abschreckende Wirkung auf die Versammlungsteilnehmer haben kann. Mit seinem Mini-Big-Brother der Lüfte hat der Minister den zahlreichen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit hinterrücks eine weitere hinzugefügt und so ein elementares, ohnehin schon ernsthaft bedrohtes Grundrecht noch weiter ausgehöhlt.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg protestierte gegen den Einsatz der neuartigen Überwachungstechnik, weil dieser das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verletze. Der Drohnen-Einsatz im Wendland war offenbar so geheim, dass die rechtzeitige datenschutzrechtliche Überprüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten unterblieben und selbst der zuständige Polizei-Einsatzleiter nicht rechtzeitig informiert worden war.
Der Innenminister sprach zunächst von harmlosen Übersichtsaufnahmen, die über das Protestgeschehen gemacht worden seien. Doch diese Behauptung steht im Widerspruch zu der Polizeiaussage, die Aufnahmen hätten auch der Beweissicherung und nachträglichen Aufklärung von Straftaten gedient. Zu diesem Zweck mussten Bildausschnitte aus den Videoaufzeichnungen vergrößert werden, um Gesichter identifizieren zu können – was technisch ohne Weiteres möglich ist. Damit wird allerdings in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen eingegriffen.
2. Obwohl also der Einsatz von Polizeidrohnen zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten und auch des Versammlungsrechts führen kann, gibt es dafür bislang keine ausdrücklichen oder speziellen gesetzlichen Regelungen. Zwar ist die herkömmliche Videoüberwachung von Versammlungen im großen Stil längst gängige Polizeipraxis. Doch hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen die anlasslose Aufzeichnung des gesamten Versammlungsgeschehens prinzipiell als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewertet (Az: 1 R 2492/08). Und das Verwaltungsgericht Berlin hat 2010 die Videoüberwachung einer Demonstration auch im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt (Az. VG 1 K 905.09). Selbst bloße Übersichtsaufnahmen für die Einsatzplanung, auch wenn diese nicht aufgezeichnet werden, so das Gericht, seien unzulässig, weil ein gezieltes Heranzoomen einzelner Personen jederzeit möglich sei. Die Videoüberwachung könnte insgesamt dazu führen, dass die Teilnehmer „durch das Gefühl des Beobachtetseins eingeschüchtert“ oder von der Teilnahme abgehalten werden. „Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl“. Ebenso urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem ähnlich gelagerten Fall (Beschluss vom 23.11.2010; Az. OVG Münster 5 A 228/09).
Diese Rechtsprechung muss selbstverständlich auch für die Videoüberwachung von Versammlungen durch Polizeidrohnen gelten – doch im Wendland ist sie missachtet worden. Denn das Wissen um solch heimlich operierende Luftspione kann Menschen in besonderem Maße davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlung auszuüben.
3. Bei der Polizeidrohne im Wendlandeinsatz handelte es sich um ein Fluggerät vom Typ MD4-200 der Kreuztaler Firma Microdrones. Das niedersächsische Innenministerium hatte das etwa 50.000 Euro teure Fluggerät Ende 2008 angeschafft. Der nur knapp über 600 g leichte und etwa 90 cm lange Senkrechtstarter mit vier geräuscharmen elektrogetriebenen Rotoren, auch Quadrokopter oder Drehflügler genannt, kann bis zu 200 g schwere Tageslicht-, Dämmerungs- oder Wärmebildkameras mit sich führen. Er kann ferngesteuert werden, aber auch vorprogrammiert oder per GPS autonom fliegen.
Unbemannte Luftfahrzeuge haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen, seit die 2007 eingerichtete Bund-Länder-Projektgruppe „Drohnen“ ihre Arbeit aufgenommen hat. Auch bei der Bundespolizei und in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen werden Polizeidrohnen zunehmend in realen Einsätzen genutzt – so etwa bei Fußballspielen zur Identifizierung von Hooligangruppen und Gewalttätern. Auch bei den Demonstrationen und Blockaden gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden im Februar 2011 ist zumindest eine Polizeidrohne gesichtet worden.
Innenminister Schünemann und die bundesdeutsche Polizei insgesamt sehen vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Minidrohnen: so bei Großdemonstrationen, zur Verkehrskontrolle, bei Entführungen und Geiselnahmen, zur Verfolgung von Räubern, Suche nach Vermissten, Beweissicherung und Einsatzführung, Umwelt- und Drogenfahndung, Überwachung von Bahnanlagen und Grenzen, bei Katastrophen etc. Denkbar wäre künftig auch die Ausrüstung der Flugobjekte mit Nebelgranaten, Pfefferspray, Tränengas oder Elektroschockern; vorstellbar wären auch ganze Drohnengeschwader, um Versammlungen oder bestimmte Stadtteile permanent und mit intelligenter Software selbst steuernd zu kontrollieren und einzelnen verdächtigen Gruppen und Personen nachzuspüren. An solchen Projekten wird jedenfalls intensiv gearbeitet.
Folgt man etwa dem EU-Überwachungs- und Forschungsprojekt INDECT, so sollen Polizisten künftig mit handlichen Drohnen auf Streife gehen – um damit Verdächtige ausfindig zu machen und sie zu verfolgen: Die mit hochauflösenden Spezialkameras ausgerüsteten Drohnen sollen die Verdächtigen unter anderem mit Hilfe von Gesichtserkennungsprogrammen automatisch observieren und den Polizeibeamten am Boden sämtliche Informationen für einen Zugriff oder eine Festnahme liefern; zugleich sollen Beweise für ein späteres Gerichtsverfahren gesichert werden. Solche mobilen Observationssysteme werden auch für die Bekämpfung künftiger Aufstände im urbanen Raum entwickelt1. Während der Fußball-EM, die 2012 in Polen und der Ukraine ausgetragen wird, sollen einzelne Indect-Systeme bereits unter Alltagsbedingungen zur Überwachung von Sportstätten getestet werden. Dabei sollen Hooligans identifiziert und auffälliges Verhalten frühzeitig erkannt werden – etwa indem Fan-Gesänge aufgezeichnet und von einer Software auf bedrohliche Stimmlagen analysiert werden2.
In einem Forschungsprojekt der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX werden Drohnen speziell zur Kontrolle der Außengrenzen sowie zur "Terrorismusbekämpfung" entwickelt3.
4. Innenminister Schünemann ist „Wiederholungstäter“: Bereits 2003 wurde er mit dem BigBrotherAward „abgestraft“ – unter anderem für die präventive Telekommunikationsüberwachung (kurz: TKÜ) im niedersächsischen Polizeigesetz. Allerdings musste er sich diesen Preis, anders als heute, noch mit seinen Innenministerkollegen in Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen teilen. Da er die Preisverleihung geschwänzt und die künstlerische Preistrophäe verschmäht hatte, nutzte ich drei Jahre später die Gelegenheit, diese Prozedur vor großem Publikum nachzuholen. Es geschah anlässlich eines Fernsehtermins im Morgenmagazin von SAT 1: Als Frühstücksgäste geladen waren Schünemann, BKA-Präsident Ziercke und ich. Den Überfall auf Schünemann hatte ich mit der Regie vorab klammheimlich geplant: Kurz vor Sendeschluss zauberte ich ein gerahmtes Foto vom BigBrotherAward hervor und geißelte in einer Kurzlaudatio Schünemanns präventive TKÜ, die mittlerweile auch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war. Schünemann stand instinktiv, fast feierlich auf, ergriff das Foto, bedankte sich artig vor laufender Kamera und verließ die Sendung mit rotem Kopf.
Uwe Schünemann hat sich weder diesen Negativpreis noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Mitte 2005 die präventive Telekommunikationsüberwachung für verfassungswidrig erklärte (Az. 1 BvR 668/04), zur Warnung dienen lassen, sondern stattdessen weitere Bürgerrechtsverstöße und Datenfreveleien begangen – so fährt der „sicherheitspolitische Überzeugungstäter“, wie ihn der frühere Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Burckhard Nedden bezeichnete, einen erbarmungslosen Abschiebekurs, betreibt die Ausweitung der Videoüberwachung, fordert elektronische Fußfesseln für „gefährliche Ausländer“ und „gewaltbereite Islamisten“ ohne richterlichen Beschluss, des Weiteren die heimliche Durchsuchung von Wohnungen, die Zensur im Internet zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornografie sowie die erneute verdachtslose Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten.
Deshalb soll den uneinsichtigen Innenminister dieses Jahr anlässlich der Polizeidrohnen-Premiere im Wendland der BigBrotherAward ungeteilt und in seiner ganzen Wucht und Härte treffen. Herzlichen Glückwunsch, Herr Schünemann.
Laudator.in
1 spiegel.de: Polizei-Drohnen Himmelfahrtskommando für die Schönwetterspäher. Von Jörg Diehl (Web-Archive-Link)
2 www.heute.de/ZDFheute/inhalt/20/0,3672,8144084,00.html [Inhalt nicht mehr verfügbar]
3 ag-friedensforschung.de: Drohnen für die Heimatfront (Web-Archive-Link)