MeinFernbus
Der BigBrotherAward 2014 in der Kategorie „Verkehr“ geht an die MFB MeinFernbus GmbH in Berlin.
Die Firma MeinFernbus GmbH erhält den BigBrotherAward, weil sie ihre Online-Kunden durch Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verpflichtet, sich bei jedem Fahrtantritt mit einem gültigen, offiziellen Ausweisdokument mit Lichtbild auszuweisen.
In den AGB der Firma heißt es:
„Als Fahrausweis gilt die ausgedruckte oder in elektronischer Form (als PDF-Datei) vorzeigbare Buchungsbestätigung im Zusammenhang mit einem gültigen offiziellen Lichtbildausweis des Fahrgastes. Die Reisenden sind verpflichtet, im Rahmen der Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung beides vorzulegen. Die Fahrkarte ist ungültig, wenn der amtliche Lichtbildausweis nicht vorgelegt werden kann oder abgelaufen ist.“
Doch wer liest schon die AGB, bevor er eine Busfahrt antritt? Das weiß auch die MeinFernbus GmbH, deshalb macht sie ihr Anliegen auch in der Buchungsbestätigung noch einmal deutlich: „Für den Zustieg in den Bus benötigen Sie die ausgedruckte oder in elektronischer Form (PDF-Datei) vorzeigbare Buchungsbestätigung sowie einen gültiges offizielles Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis, Führerschein, Reisepass, Bundeswehrausweis o.ä.)“
Und damit nicht genug: Sogar für den Fall, dass Gäste ohne gültigen Fahrausweis im Bus angetroffen werden, gibt es eine Ausweispflicht:
„Der Fahrgast, der bei der Überprüfung ohne gültige Buchung angetroffen wird, ist verpflichtet, seine korrekten Personalien anzugeben und sich auf Verlangen auszuweisen.“
Da sollten Freunde oder Verwandte von Reisenden aufpassen, wenn sie mal eben helfen, Gepäck mit in den Bus zu bringen. Denn auch sie wären Gäste ohne gültigen Fahrausweis, die nach dem Willen von „MeinFernbus“ einen amtlichen Ausweis vorzeigen müssten, sobald sie das Fahrzeug betreten haben. Denn im Hoheitsgebiet der MeinFernbus GmbH gelten offensichtlich harsche Hausregeln, was die Ausweispflicht angeht.
Eine Ausweispflicht gibt es zwar auch bei einigen anderen Mitbewerbern der MeinFernbus GmbH. So ist beispielsweise in den von der „Deutsche Post Mobility GmbH“ betriebenen „ADAC-Postbussen“ eine ausgedruckte oder in elektronischer Form vorzeigbare Fahrkarte ebenfalls nur gültig „im Zusammenhang mit einem gültigen offiziellen Lichtbildausweis des Kunden.“
Die MeinFernbus GmbH hat sich aber gegenüber diesen Mitbewerbern für den BigBrotherAward qualifiziert, weil sich in ihrer ausführlichen Datenschutzerklärung zudem zahlreiche Möglichkeiten für fragwürdige Datenweitergaben an Dritte verstecken. So wird Fahrgästen beispielsweise bei der Online-Buchung versprochen, dass Ihre Telefonnummer „Nur zur Kontaktaufnahme bei Verspätungen oder Änderungen im Reiseverlauf“ verwendet wird. Für bestimmte Formen der Zahlungsabwicklung sieht die Datenschutzerklärung aber vor, dass die Telefonnummer zusammen mit Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum an Dritte weiter gegeben wird. So kommt dann beispielsweise auch die „Partnerfirma“ Billpay GmbH an die Telefonnummer, ohne dass hierfür ein zwingender Grund genannt wird. Zudem werden laut Datenschutzerklärung an Billpay noch „weitere Daten“ übermittelt. Welche das sind, lässt die Datenschutzerklärung offen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass hierzu auch Informationen über die konkreten Reiseverbindungen gehören. Damit wird individuelles Reiseverhalten für Dritte transparent.
Das Unternehmen teilt dazu auf seiner Webseite mit, dass die „MeinFernbus GmbH über ein umfassendes Markt- und Kundenverständnis verfügt“.
Die Persönlichkeitsrechte ihrer Kunden gehören offenkundig nicht zu dem, was die Firma an ihren Kunden versteht. Die MeinFernbus GmbH ist vielmehr mittels Ausweispflicht und Datenweitergabe auf dem direkten Weg zur umfassenden Überwachung ihrer Fahrgäste. Der Datenschutz bleibt dabei auf der Strecke. Dies wird an der verwendeten „Datenschutzerklärung“ deutlich. Diese eröffnet der MeinFernbus GmbH so viele Weitergabemöglichkeiten, dass der Begriff „Datenverwendungserklärung“ angemessener wäre. Ob die „Datenschutzerklärung“ noch die gesetzlichen Vorgaben an eine freiwillige und informierte Einwilligung der Betroffenen erfüllt, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus zweifelhaft.
Aufgrund der Ausweispflicht und wegen der umfassenden Datenweitergabe an Dritte kann mit Bussen der MeinFernbus GmbH nur anonym reisen, wer eine Fahrkarte direkt im Bus löst und bar bezahlt. Vorausgesetzt, es sind im Bus noch Plätze frei. Barzahlung hat damit den Nachteil, dass Reisen nicht mehr sicher planbar sind. Zudem wird die Fahrt bei Barzahlung teurer als bei einer Online Buchung.
Für die in den AGB zu findende Ausweispflicht und die sich hiermit verbindende Datenerhebung gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch einen gesetzlichen Zwang. Sie steht aber im Widerspruch zu § 20 Abs. 1 Personalausweisgesetz. Nach dieser Vorschrift kann ein Personalausweis bei nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwendet werden. Das Wort „kann“ macht deutlich, dass es im freiwilligen Ermessen eines jeden Bürgers liegt, privaten Unternehmen den Ausweis vorzuzeigen. Ein Zwang zur Ausweispflicht per AGB missachtet den durch diese Vorschrift begründeten Entscheidungsspielraum der Fahrgäste.
Auch ein sachlicher Grund für ist Ausweispflicht ist nicht erkennbar. Fahrkartenfälschungen zum Beispiel kann man damit nicht ausschließen. Hiervor würden auch Kontrollverfahren schützen, die etwa bei Konzerten oder Fußballspielen angewendet werden und bei denen nur die Nummern der verwendeten Eintrittskarten gespeichert und abgeglichen werden.
Würde das von der MeinFernbus GmbH vorgeschriebene Kontrollverfahren Schule machen, könnte dies der Anfang vom Ende des anonymen Reisens sein. Als nächstes könnte dann das passieren, was in manchen anderen Ländern schon üblich ist: Fernzüge und Fernbusse könnten dann nur noch mit einem amtlichen Ausweis betreten werden. Die „Reisefreiheit“, ein in Deutschland historisch wertvolles gesellschaftliches Gut, wäre damit zumindest dann passé, wenn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
Vielleicht hilft die Verleihung des BigBrotherAwards der MeinFernbus GmbH und anderen Reiseunternehmen ja, den eingeschlagenen Irrweg noch zu korrigieren, bevor die Persönlichkeitsrechte der Passagiere im Bus Schaden nehmen. Wir fordern die MeinFernbus GmbH deshalb auf, das anonyme und ausweisefreie Reisen für alle Fahrgäste zu garantieren. Bei den Mitbewerbern reicht schlicht ein gültiger Fahrausweis, der lesbar ist – also, liebe MeinFernbus GmbH: Andere können es doch auch!
Herzlichen Glückwunsch zum BigBrotherAward 2014, MeinFernbus GmbH.