Lebenswerk (2016)

Verfassungsschutz

Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ erhält rechtzeitig zum Eintritt ins Rentenalter den BigBrotherAward 2016 in der Kategorie „Lifetime“ für 65 Jahre Datenschutz- und Bürgerrechtsverletzungen. Ausgezeichnet wird der „Verfassungsschutz“ insbesondere für Überwachung und Stigmatisierung staats- und gesellschaftskritischer Gruppen und Personen, für sein unkontrollierbares V-Leute-System, für heillose Verflechtungen in mörderische Neonazi-Szenen und die Vertuschung illegaler Praktiken. Trotz ihrer Skandalgeschichte werden die Verfassungsschutzbehörden nicht etwa wirksam gezügelt, sondern noch weiter aufgerüstet und mit neuen Geheimbefugnissen ausgestattet.
Laudator.in:
Portraitaufnahme von Rolf Gössner.
Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte (ILFM)
Collage: Zwei Spitzel mit Hut auf der Linken Seite. Rechts daneben eine Art Sticker vom „Bundesamt für Verfassungsschutz“. Im Hintergrund eine Straße.

Der BigBrotherAward 2016 in der Kategorie Lifetime, also für das Lebenswerk, geht an den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ (VS) genauer: an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), vertreten durch dessen Präsidenten Dr. Hans-Georg Maaßen, sowie an „Verfassungsschutzbehörden“ einzelner Bundesländer und deren Amtsleiter.innen.

Frage: Wie oft ist der „Verfassungsschutz“ mit dem Negativpreis BigBrotherAward in den 16 Jahren seines Bestehens wohl ausgezeichnet worden? Gefühlte zwei- bis dreimal? Falsch! Dieser Geheimdienst ist bisher erstaunlicherweise völlig ungeschoren davon gekommen. Wir konnten es selbst kaum glauben, hat er doch schon mehr als genug verbrochen, vergurkt und vertuscht. Deshalb ist endlich – und zwar rechtzeitig zum Ein­tritt ins Pensionsalter – ein Lifetime-Award fällig für eine 65jährige Geschichte, die vielfach von Skandalen und Machtmissbrauch, Datenschutz- und Bürgerrechtsverletzungen handelt – selbstverständlich immer im Namen von Sicherheit und Freiheit, Verfassung und Demokratie.

Seine möglichen positiven Leistungen und Erfolge müssen heute – schon aus Geheimhaltungsgründen und mangels Nachweisbarkeit – leider außen vor bleiben; außerdem die Tatsache, dass es unter den VS-Behörden durchaus qualitative Unterschiede und ehrlich bemühte „Verfassungsschützer“ gibt. Heute geht es jedoch um die alles überragenden auszeichnungswürdigen Negativ-Verdienste unserer Preisträger, die sich vorab kurz so skizzieren lassen:

Der „Verfassungsschutz“ ist

  • ein im Kalten Krieg geprägter, antikommunistischer, skandalgeneigter und intrans­parenter Inlandsgeheimdienst,

  • der seine eigenen altnazistischen Anfänge, die ihn so nachhaltig prägten, allzu lange verdrängt hat,

  • der – vielleicht auch gerade deshalb? – im Kampf gegen Neo-Nazismus und Rassismus weitgehend versagt,

  • der sich mit seinem unkontrollierbaren V-Leute-System heillos in kriminelle Machen­schaften und Neonazi-Szenen verstrickt,

  • der es seit Jahren sträflich unterlässt, Bevölkerung, Firmen und Bundesregierung vor Spionage-Attacken etwa des US-Geheimdienstes NSA zu schützen, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist,

  • der ein skrupelloses Vertuschungssystem betreibt, wichtige Beweismittel und brisante Akten geschreddert hat, und so jede parlamentarische Kontrolle torpediert,

  • der insgesamt eine ellenlange Skandalgeschichte aufzuweisen hat und immer wieder Bürger-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte verletzt,

  • und der damit letztlich Verfassung, Demokratie und Rechtsstaat gefährdet und schädigt, anstatt sie auftragsgemäß zu schützen.

Schon angesichts dieser Übersicht drängt sich die Frage auf, welche Werbefirma wohl auf die glorreiche Idee kam, diese Institution ausgerechnet „Verfassungsschutz“ zu nennen. Was verbirgt sich in Wirklichkeit hinter diesem wohlklingenden Namen? Ein Teil meiner Antworten würde die Bevölkerung, würde Sie, liebes Publikum, verunsichern. Doch anders als Bundesinnenminister de Maiziere bei anderer Gelegenheit möchte ich das Geheimnis heute lüften: Hinter dem irreführenden Tarnnamen „Verfassungsschutz“ steckt ein ideologisch geprägter Regierungsgeheimdienst mit geheimen Mitteln und Methoden wie V-Leuten, Verdeckten Ermittlern, Lockspitzeln, Lausch- und Spähangriffen und der Lizenz zur Infiltration, Täuschung und Desinformation – Mittel und Methoden, die gemeinhin als „anrüchig“ gelten und die sich rechtsstaatlicher Kontrolle weitgehend entziehen. Letztlich endet hier der demokratische Sektor – und genau das ist der Kern allen Übels.

Beispiele für geheimdienstlichen Datenumgang

Um zu veranschaulichen, wozu Geheimdienst-Arbeit führen kann, sei etwa an Murat Kurnaz erinnert, der unter anderem aufgrund von “Verfassungsschutz“-Informationen als angebliches „Sicherheitsrisiko“ über vier Jahre lang im US-Foltercamp Guantanamo ein wahres Martyrium erleiden musste. Und – Szenenwechsel – ich zitiere mal aus VS-Akten, die anlässlich von geheimdienstlichen Sicherheitsüberprüfungsverfahren zustande kamen:1 „Als besonderes Hobby sei erwähnt, dass er früher ein Karl-May-Leser war.” – „Sie raucht stark (sogar Tiparillos).” – „Er ist ein grundsolider, fast langweiliger Mensch, eher der Prototyp eines Beamten.” – „Hat zwei Kinder, davon eine unerwünschte Tochter.” – „Körperlich etwas anfällig mit leichtem Hang zur Wehleidigkeit. Die jüngere Tochter ist unehelich geboren. Der Vater ist ein Taugenichts. Kleidet sich zwar kontrastreich und manchmal zu jung, kauft aber stets preiswerte Kleidung.”

Was sich da wie Auszüge aus perfiden IM-Berichten der Stasi liest, stammt in Wahrheit aus Personendossiers des niedersächsischen „Verfassungsschutzes“ aus den 1990er Jahren. Entstanden sind sie im Rah­men von Sicherheitsüberprüfungen in niedersächsischen Betrieben. Was sich nach lapidaren Privat-Marotten anhört, interessierte den Geheimdienst deshalb so brennend, weil er daraus möglicherweise auf Unzuverlässigkeit und potenzielle Erpressbarkeit der zu überprüfenden Personen schließen kann – etwa im Fall von Hinweisen auf Verschwendungssucht, Schulden, Liebschaften, sexuelle Normabweichungen oder aber bei „Zweifeln am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung”. Solche stigmatisierenden Hinweise aus der Privat- und Intimsphäre können ausreichen, um zu einem personellen „Sicherheitsrisiko” deklariert zu werden2. Selbst „sicherheitserhebliche Erkenntnisse” über den Lebenspartner machen die überprüfte Person zum Sicherheitsrisiko. Nichteinstellung oder Kündigung sind dann die Folgen.

Zur Lebensgeschichte des „Verfassungsschutzes“

Wir kommen nicht umhin, bei einem Lifetime-Award auch die Lebensgeschichte des Preisträgers wenigstens kurz Revue passieren zu lassen: Gegründet 1950, aufgebaut und geprägt von etlichen Altnazis, maßgeblich beteiligt an exzessiver Kommunistenverfolgung in den 1950er/60er Jahren, an einschüchternder Berufsverbote-Politik in den 70er/80er Jahren, indirekt auch an Waffenbeschaffungen für militante Gruppen. Weiterhin bietet seine Vita: geheime Ausforschungen politisch-sozialer Bewegungen, staats- und gesellschaftskritischer Gruppen und Personen, systematische Sammlung persönlicher Daten über politisch „verdächtige“ Gewerkschafter und Atomkraftgegner, über Abgeordnete und Journalisten, Anwälte und Bürgerrechtler – ohne große Rücksicht auf Meinungs-, Berufs- und Pressefreiheit. Erinnert sei auch an skandalöse Sicherheitsüberprüfungen, illegale Telefonabhöraktionen (z.B. Fall Traube), die Manipulationen und Vertuschungen im Mordfall Schmücker bis hin zu jenem fingierten Bombenattentat, das als “Celler Loch” in die Geschichte einging. Wir blicken auf eine Chronik ohne Ende, die 2003 mit der V-Mann-Affäre im Ver­botsverfahren gegen die NPD nur einen vorläufigen Höhepunkt fand. Diese Affäre führte zum Scheitern des NPD-Verbots, weil zu viele V-Leute an führenden Stellen die Parteipolitik mitbestimmt und rassistisch geprägt hatten. Der Berliner Landesvorstand der NPD soll so stark unterwandert gewesen sein, dass der „Verfassungs­schutz“ mit seinen V-Leuten einen Beschluss hätte herbeiführen können, die NPD in Berlin aufzulösen. Wäre jedenfalls einfacher gewesen als ein kompliziertes Verbotsverfahren, wie es gerade wieder vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

Heillos verstrickt in Neonaziszenen

Aber es kommt noch weit schlimmer:

  • Seit Beginn der 1990er Jahre spannte der „Verfassungsschutz“ in Neonazi-Szenen ein regelrechtes Netzwerk aus bezahlten V-Leuten – was den Kabarettisten Jürgen Becker zu dem bösen Scherz verleitete: Bei Nazi-Aufmärschen sei er sich oft nicht mehr ganz so sicher, ob es sich um echte Nazis handelt oder um einen „Betriebsausflug des Verfassungsschutzes“.

  • Der „Verfassungsschutz“ war in den 90er Jahren aktiv an Aufbau und Betrieb des rechtsextremen Thule-Netzes beteiligt. Thule diente der Vernetzung, Kommunikation und Koordination von Neonazis im ganzen Bundesgebiet. Einer der Hauptbetreiber war V-Mann des bayerischen “Verfassungsschutzes“, der eigens in die Neonaziszene eingeschleust wurde, monatlich 800 DM erhalten haben soll sowie Auslagen für Technik und Betrieb. Insgesamt sollen für diese Nazi-Aufbau- und Vernetzungsarbeit mehr als 150.000 DM Steuergelder geflossen sein3.

  • In den letzten Jahren mussten wir erkennen, wie sich der „Verfassungsschutz“, insbesondere in Thüringen, mit seinem V-Leute-System heillos in mörderische Neonaziszenen verstrickt. Trotz – oder muss man sagen: wegen? – seiner zahlreichen V-Leute im Umfeld des NSU konnte dessen rassistische Mordserie über Jahre hinweg weder verhindert noch aufgedeckt werden.

  • Erschreckend ist, dass der „Verfassungsschutz“ seine kriminellen V-Leute oder in Verdacht geratenen V-Mann-Führer oft genug deckt und sy­stematisch gegen polizeiliche Ermittlungen abschirmt, um sie vor Enttarnung zu schützen („Quellenschutz“) und weiter abschöpfen zu können – anstatt sie sofort abzuschalten. Das ist Strafvereitelung im Amt oder psychische Unterstützung und Beihilfe zu Straftaten – doch die VS-Verantwort­lichen sind dafür nie zur Rechenschaft gezogen worden, selbst wenn Unbeteiligte schwer geschädigt wurden.

  • Die parlamentarischen Kontrollausschüsse hatten bei ihren Aufklärungsversuchen mit massiven Informationsblockaden und Urkundenunterdrückungen zu kämpfen – erinnert sei nur an die Aktenschredderaktion im VS-Bundesamt kurz nach Bekannt­werden der NSU-Mord­serie oder im Berliner “Verfassungsschutz“. Die Kontrolleure blickten in unglaubliche Abgründe einer organisierten Verantwortungslosigkeit; entsprechend vernichtend fällt parteiübergreifend ihr Urteil aus: „historisch beispielloses Staats- und Behördenversagen“.

  • Zusammenfassend kann man sagen: Der „Verfassungsschutz“ hat über seine bezahlten und auch kriminellen Spitzel Neonaziszenen mitfinanziert, rassistisch geprägt, nicht selten gegen polizeiliche Ermittlungen geschützt und gestärkt, anstatt sie zu schwächen. Auf diese Weise ist er selbst Teil des Neonazi-Problems geworden4. Auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts München müssten jedenfalls weit mehr Angeklagte sitzen als Zschäpe, Wohlleben & Co.: Es fehlen so manche involvierte V-Leute, deren V-Mann-Führer und alle für Versagen und Vertuschen Verantwortlichen aus Sicherheitsbehörden und -politik.

„Befangenheit“ des Laudators und das VS-Geheimhaltungs- und Vertuschungssystem

Spätestens an dieser Stelle sollte ich bekennen, dass ich als Laudator möglicher­weise „befangen“ bin, was den Preisträger anbelangt. Warum? Weil er mich unter anderem just wegen meiner Kritik am „Verfassungsschutz“ vier Jahrzehnte lang ununterbrochen geheimdienstlich überwacht und ausgeforscht hat – wie einen Staats- und Verfassungsfeind, in allen meinen beruflichen Funktionen als Anwalt, Publizist und Bürgerrechtsaktivist, ohne Rücksicht auf Mandatsgeheimnis und Informantenschutz. Einer seiner abstrusen Vorwürfe lautet: Ich würde mit meiner öffentlichen Kritik an Sicherheitsbehörden und -politik die bundesdeutschen Sicherheitsorgane diffamieren und wolle den Staat wehrlos machen gegen seine Feinde. Gegen diese inquisitorische Gesinnungsschnüffelei habe ich geklagt wegen massiver Verletzung meiner Grundrechte auf Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung. Nach einem fünfjährigen Prozess erklärte das Verwaltungsgericht Köln Anfang 2011 die rekordverdächtige Dauerüberwachung tatsächlich von Anfang an für grundrechtswidrig5. Nach weiteren fast fünf Jahren hat Ende 2015 das Oberverwaltungsgericht NRW die Berufung der Bundesregierung gegen dieses Urteil zugelassen6. Das heißt: Wir gehen nach fast 40 Jahren Überwachung und 10 Jahren Verfahrensdauer in die nächste Runde – Ausgang und Ende ungewiss. Eigentlich ein Fall für den Bundesrechnungshof – wegen Verschwendung öffentlicher Gelder.

Die heutige Laudatio dürfte das Zeug haben, mein Sündenregister beim Bundesamt für Verfassungsschutz wieder gehörig anzureichern. Dabei gibt es schon eine weit über 2.000 Seiten umfassende Personenakte, die das Bundesamt in all den Jahrzehnten über mich angelegt hatte. Und die musste im Prozess vorgelegt werden – doch siehe da, die Akte ist dank einer umfangreichen Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums aus Geheimhaltungsgründen zu 80 Prozent unlesbar: Entnommene und aufwändig von Hand geschwärzte Seiten dominieren die Akte – eine ziemlich eigenwillige Auffassung von Datenschutz. Gegen diese Aktenverweigerung habe ich ein Parallelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht angestrengt – ein sog. In-Camera-Verfahren, auf das ich als Kläger – anders als das beklagte Bundesamt – keinerlei Einfluss hatte, denn es handelt sich um eine Art Geheimprozess. Entsprechend fiel das Urteil aus: Alle gesperrten Aktenteile müssen geheim bleiben – aus Gründen des „Staatswohls“, der „Ausforschungsgefahr“ und des „Quellenschutzes“7. Denn würde bekannt, welche VS-Spitzel mich ausgeforscht und denunziert haben, wären diese an Leib und Leben gefährdet, so die fürsorgliche Begründung!

Und genau deshalb fühle ich mich als Laudator in Sachen „Verfassungsschutz“ doch nicht „befangen“, sondern eher auf fast schon intime Weise vertraut, weil ich gerade aus eigener Betroffenheit, Anschauung und aufgrund einschlägiger Recherchen weiß, wie dieser Geheimdienst tickt und arbeitet.

So jedenfalls sieht Rechtsstaat aus, wenn es um Geheimdienste geht: Das Geheimhaltungssy­stem des „Verfassungsschutzes“ zum Schutz seiner Informanten, V-Leute und Praktiken geht über alles – womöglich gar über die Verhütung und Aufklärung von Verbrechen, wie der Fall Andreas Temme alias „Klein Adolf“ zeigt: Der V-Mann-Führer des hessischen „Verfassungsschutzes“ war während eines NSU-Mordes in Kassel am Tatort, anschließend wurde der Verdächtige gegen Ermittlungen der Polizei rigoros abgeschirmt. Dieses Verdunkelungssystem frisst sich weit hinein in Justiz und Parlamente, die Geheimdienste kontrollieren sollen – und zumeist daran scheitern. Die reguläre parlamentarische Kontrolle erfolgt ihrerseits geheim – und damit wenig demokratisch. Und Gerichtsprozesse, in denen etwa V-Leute eine Rolle spielen, werden zu Geheimverfahren, in denen Akten manipuliert, Zeugen gesperrt werden oder nur mit beschränkten Aussagegenehmigungen auftreten dürfen.

Man muss es so klar und deutlich sagen: Gerade in seiner Ausprägung als Geheimdienst ist der „Verfassungsschutz“ Fremdkörper in der Demokratie. Warum? Weil er selbst demokratischen Grundprinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht und deshalb auch in einer Demokratie zu Verselbständigung und Machtmissbrauch neigt – letztlich zum Staat im Staate. Streng genommen also ein Fall für den „Verfassungsschutz“, der sich wegen Demokratiedefizits selbst beobachten müsste.

Gestärkt aus dem Desaster – statt ernsthafter Konsequenzen

Statt nun ernsthafte gesetzgeberische und strukturelle Konsequenzen aus dieser skandalreichen Karriere und den vielfältigen Desastern zu ziehen, wird unser Negativpreisträger über Haushaltszuwendungen und Gesetzesnovellen auch noch weiter personell, finanziell und technologisch aufgerüstet, immer stärker zentralisiert und mit der Polizei vernetzt. Er darf sich inzwischen auch ganz legal krimineller V-Leute bedienen; und er soll künftig soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co. anlasslos ausforschen dürfen.

Das ist technisch möglich, weil der „Verfassungsschutz“ bereits 2013 vom US-Geheimdienst NSA eine Testversion der berüchtigten Spionagesoftware XKeyscore bekam, mit der die Überwachung und Auswertung des Telefon-, E-Mail- und Internetverkehrs in großem Stil möglich wird. Als Gegenlei­stung versprach er dem Großen Bruder NSA mit XKeyscore ausgewertete Meta- und Überwachungsdaten aus Deutschland – Daten, die zu Bewegungs-, Kontakt- und Verhaltensprofilen der betroffenen Nutzer verdichtet werden können. Dieser Handel Daten gegen Software wurde jenseits jeglicher parlamentarischer Kontrolle eingefädelt und abgewickelt8.

Die geheimen Pläne zur systematischen Überwachung sozialer Netzwerke, die nach und nach umgesetzt werden, enthüllte 2015 das Internet-Magazin „Netzpolitik.org“9. Daraufhin überzog der Generalbundesanwalt die verantwortlichen Journalisten mit strafrechtlichen Ermittlungen wegen angeblichen „Landesverrats“ – veranlasst durch eine Strafanzeige des BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen, den es wurmte, dass seine prekären Aufrüstungsmaßnahmen nun der demokratischen Öffentlichkeit bekannt wurden. Nach heftigen öffentlichen Prote­sten gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit mussten die Ermittlungsverfahren wieder eingestellt werden und Generalbundesanwalt Harald Range musste seinen Hut nehmen10. Die Anstiftung durch Herrn Maaßen blieb folgenlos.

Sozialverträgliche Auflösung im Interesse von Demokratie und Bürgerrechten

Die skizzierte Aufrüstungsreform des „Verfassungsschutzes“ wird dem fundamentalen Problem von Geheimdiensten in einer Demokratie keineswegs gerecht. Denn mit den erweiterten technologischen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters werden diese demokratiewidrigen Geheimsysteme befähigt, Gesellschaft und Demokratie auf immer aggressivere Weise zu durchdringen und zu unterminieren. Da keine Reform des „Verfassungsschutzes“ das Problem von Geheimdiensten in einer Demokratie lösen kann, solange sie die Geheimsubstanz und das unkontrollierbare V-Leute-Unwesen unangetastet lässt, besteht die einzig funktionierende demokratische Kontrolle von Geheimdiensten darin, diesen undurchsichtigen und übergriffigen Überwachungs- und Datenkraken das klandestine Handwerk zu legen.

Namhafte Bürgerrechtsorganisationen wie die Humanistische Union und die Internationale Liga für Menschenrechte fordern folgerichtig eine sozialverträgliche Auflösung des „Verfassungsschutzes“ als Geheimdienst – eine Forderung, der nicht etwa das Grundgesetz entgegensteht, denn danach muss der „Verfassungsschutz“ keineswegs als Geheimdienst ausgestaltet sein. Im Fall von Gewaltorientierung, konkreten Gefahren und Straftaten sind ohnehin Polizei und Justiz zuständig.

Zum Abschluss noch ein entlarvendes Zitat, das zeigt, mit welch zwielichtigen Verheißungen das Bundesamt für Verfassungsschutz auf Personalfang geht, um die Nachrüstungsreform zu bewältigen: Beim „Verfassungsschutz“ kann man all das machen, „was man schon immer machen wollte – aber man ist straflos“. So warb Ende vorigen Jahres der selbsternannte „Dienstleister für Demokratie“, Hans-Georg Maaßen, im MDR um neues Personal mit eher wenig Skrupeln11. Als Beispiel nannte er „Telekommunikationsüberwachung“ – oder, so könnte man ergänzen: bespitzeln, unterwandern, täuschen und vertuschen; alles straflos und unkontrollierbar.

Wir raten dem „Verfassungsschutz“ stattdessen dringend zum Einstieg in den unverdienten Ruhestand – im Interesse von Bürgerrechten, Demokratie und Verfassung. Einstweilen herzlichen Glückwunsch zum BigBrotherAward 2016.

Jahr
Kategorie

Laudator.in

Portraitaufnahme von Rolf Gössner.
Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte (ILFM)
Quellen:

1 Ausführlich m.w.N.: Gössner, Menschenrechte in Zeiten des Terrors, Hamburg 2007, S. 76 ff. (81 f.)

2 Anfang 2015 waren von Bund und Ländern im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) 1.807.023 personenbezogene Eintragungen enthalten, davon 1.376.123 Eintragungen aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen oder Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Vgl. u.a.: Wikipedia (Web-Archive-Link)

3 SZ 15.11.2012

4 Ausführlich dazu: Rolf Gössner, Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Neonazis im Dienst des Staates, München 2003; akt. Neuauflage als e-book 2012 bei Knaur-Verlag, München.

5 Ein bespitzeltes Leben. Campact-Interview mit Rolf Gössner [Inhalt nicht mehr verfügbar];  Außerdem in „Die Zeit“: Interview mit Rolf Gössner (Web-Archive-Link)

6 Verfassungsschutz gegen Bürgerrechtler Rolf Gössner. Digitalcourage.de (Web-Archive-Link)

7 Rechtsstaatswidrige Dauerüberwachung. Rolf Gössner (Web-Archive-Link)

8 „Die Zeit“ Nr. 35/2015 v. 26.08.2015; netzpolitik.org 16.02.2016

9 Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“: Netzpolitik.org [Inhalt nicht mehr verfügbar]

10 netzpolitik.org. Alles Wichtige zu den Landesverrat-Ermittlungen (Web-Archive-Link) und Maas und Range bleiben widersprüchlich (Web-Archive-Link): „Zeit Online“

11 MDR-Info 10. Dez. 2015 [Video nicht mehr verfügbar]

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

Ausgerichtet von (unter anderem):

BigBrother Awards International (Logo)

BigBrotherAwards International

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.