Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt
Der Big Brother Award in der Kategorie Behörden und Verwaltung geht an den
Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt,
für die Schaffung einer Nummer für alles, was der Staat über uns weiß – getarnt als harmlose „Registermodernisierung“.
Früher hätte ein Eintrag im Standesamt zur Geburt eines Kindes sinngemäß gelautet: „Peter Schmidt ist Kind der Eltern Manfred Schmidt und Carola Müller.“ Zukünftig ist aber eine Nummer maßgeblich, damit eine Person zweifelsfrei identifiziert werden kann: „531546 ist Kind der Eltern 879923 und 239332“. Das besagen das Registermodernisierungsgesetz und das Identifikationsnummerngesetz der Bundesregierung.
Mehr und mehr Verwaltungsdienstleistungen sollen digitalisiert und vereinfacht werden. Das ist erstmal zu begrüßen. Wieso sollten im Jahr 2026 bei der Anmeldung zur Eheschließung nach wochenlanger Wartezeit Papierdokumente durch die Republik geschickt werden müssen? Oder bestimmte Nachweise zur Beantragung von Sozialleistungen immer wieder und jeder Stelle einzeln vorgelegt werden? Die EU und Deutschland arbeiten deswegen darauf hin, das sogenannte Once-Only-Prinzip umzusetzen. Die Idee ist, dass Nachweise nur einmal – also „once only“ – angefordert werden müssen. Und dann nicht mehr.
Das lässt sich auf verschiedene Arten technisch realisieren. In Deutschland hat man sich auf ein Abrufverfahren verständigt: Wenn man zum Beispiel eine Sozialleistung beantragt und Nachweise benötigt werden, schaut das Amt in einer Art Inhaltsverzeichnis der Verwaltungen, wo diese Nachweise zu finden sind. Danach werden die Unterlagen – zum Beispiel Einkommensnachweise oder Meldedaten – über eine Datenschnittstelle abgerufen.
Damit Behörden nicht einfach so Daten voneinander abrufen, sind sogenannte „Vermittlungsstellen“ vorgesehen. Sie sollen die Übermittlungsberechtigung kontrollieren. Tatsächlich prüfen sie aber gar nicht, ob der Datenabruf rechtens ist. Sondern nur, ob die Anfrage formal korrekt und die anfragende Stelle prinzipiell dazu berechtigt ist. Und sowieso sind diese Vermittlungsstellen nur vorgeschaltet – sie lassen sich auch schnell wieder abschaffen. Es gibt also keine echte technische Hürde für einen vollen Zugriff der Behörden auf die Daten.
Vorgesehen ist immerhin ein „Datencockpit“ für Bürger.innen, wo die Zugriffe dokumentiert sind.
Damit der Datenabruf der richtigen Person zugeordnet werden kann, hat sich die Bundesregierung auf eine einheitliche Personenkennziffer verständigt. Sie soll sicherstellen, dass es keine Verwechslungen gibt, zum Beispiel bei Namensgleichheiten.
In Deutschland wurde für diese Personenkennziffer die Steuer-ID festgelegt, die jedem von uns bei der Geburt zugewiesen wurde. Das ist eine krasse Zweckentfremdung der Steuer-ID, die bei ihrer Einführung – Sie ahnen es – ausschließlich auf steuerliche Nutzung begrenzt war.
Genau diese Zweckentfremdung haben wir vorhergesehen, als wir 2007 einen BigBrotherAward für die Einführung der Steuer-ID vergaben.1 2020, als die Registermodernisierung beschlossen wurde, zeichneten wir die Innenministerkonferenz für die Ausweitung der Steuer-ID als universelle Personenkennziffer aus.2 Nun ist auch klar, wie die Steuer-ID zum Abruf von Daten im Rahmen der Registermodernisierung verwendet werden soll:
Melderegister, Standesamt, Kraftfahrzeugamt, Banken, Sozialleistungen – sogar als Kennzeichen für Gesundheitsdaten und den Bildungsverlauf ist die Steuer-ID als Identifikationsnummer im Gespräch. Für über 50 Register3 ist die Nutzung der Steuer-ID aktuell vorgesehen. Perspektivisch sollen alle staatlichen Datenbanken diese Kennziffer verwenden.
Der ‚gläserne Bürger‘ – damit beschrieb das Bundesverfassungsgericht die Gefahr, dass durch die Verknüpfung von Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen ein umfassendes Persönlichkeitsprofil entstehen kann. Die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens für alle Register ist ein „entscheidender Schritt“ zu diesem „gläsernen Bürger“. So sagte es das BVerfG selbst.4 Und genau davor warnte5 auch der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.
Ein Blick in die deutsche Geschichte zeigt uns, warum die staatliche Verknüpfung personenbezogener Informationen besonders heikel ist: Die Nationalsozialisten planten ab 1943 die Einführung einer zwölfstelligen „Reichspersonalnummer“.6 In einer zentralen „Reichspersonalkartei“ sollten die Angaben aus Akten und Registern der verschiedenen Behörden zusammengeführt werden …
Was es bedeutet, wenn der Staat den Überblick über die gesamten Daten eines Menschen hat, lässt sich gerade in Russland beobachten:
Um für den Angriffskrieg auf die Ukraine genug Soldaten rekrutieren zu können, wurde das Wehrregister modernisiert.7 Automatisiert führt es Informationen aus verschiedenen staatlichen Registern zusammen. Dadurch können wehrpflichtige Personen zentral identifiziert und in die Armee einberufen werden. Wer nicht erscheint, darf kein Auto mehr fahren, über Immobilien verfügen oder Bankgeschäfte tätigen. Alles hinterlegt in der zentralen Datenbank.
In den USA arbeitet die Einwanderungsbehörde ICE mit allen verfügbaren Informationen, um vermeintlich illegale Einwander.innen zu deportieren. Mit Analysesoftware von Palantir werden Daten von Personen verknüpft und ausgewertet, um den Zugriff der Vollstreckungsbeamten vorzubereiten.8
Bei diesen Beispielen sagen bestimmt viele reflexartig: „Das würde doch bei uns nicht passieren!“ Und ja, noch mal zur Klarstellung: Es wird kein zentrales Superregister geschaffen – sondern die technische Möglichkeit, diese Daten aufzufinden und abzurufen. Aktuell nur mit Einwilligung der betroffenen Bürger.innen. Aktuell. Aber mit den automatisierten Schnittstellen für den Datenabruf und der einheitlichen Personenkennung haben Behörden zukünftig die technischen Möglichkeiten für viel mehr. Entscheidend ist deshalb nicht, wofür die Kennziffer heute rechtlich verwendet werden darf. Sondern welche Begehrlichkeiten diese Infrastruktur künftig wecken wird. Gerade wenn die politischen Verhältnisse sich ändern.
Wir wünschen uns eine effiziente Verwaltung, ohne verstaubte Aktenstapel. Aber wir wollen nicht, dass dafür eine Infrastruktur geschaffen wird, die den Staat in die Lage versetzt, Menschen über sämtliche Verwaltungsbereiche hinweg mit einem einzigen Schlüssel zu identifizieren.
Besser gelöst ist das zum Beispiel in Österreich: Dort gibt es zwar eine zentrale Stammzahl. Die Identifikation bleibt aber grundsätzlich auf den jeweiligen Verwaltungsbereich begrenzt9. Weitere Hürden, um eine „Selbstbedienung“ zu verhindern und dem Bürger mehr Kontrolle zu geben, sind denkbar.
Trotz aller Bedenken und Warnungen von Expert.innen hat die Umsetzung des „NOOTS“, also des Nationalen Once-Only-Technical-Systems, begonnen.10 Und sie lässt sich wohl kaum mehr stoppen.
Die Frage, wer die politische Verantwortung dafür trägt, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Die technische Lösung wurde von einer Steuerungsgruppe aus Bund und Ländern (FITKO) erarbeitet, die heutige Zuständigkeit für die Registermodernisierung liegt beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Aber die gesetzliche Grundlage hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) geschaffen. Und das ist entscheidend.
Herr Dobrindt, auch wenn Sie die Registermodernisierung nur geerbt haben – Ihre Behörde ist politisch dafür verantwortlich. Dafür bekommen Sie den Big Brother Award. Herzlichen Glückwunsch.
Laudatio
1 https://bigbrotherawards.de/2007/peer-steinbrueck
2 https://bigbrotherawards.de/2020/innenministerkonferenz-bundesrepublik-deutschland
3 https://registerlandkarte.de/hauptfenster/registers?size=10&page=0®isterNachIdNrG=true&sort=name%2CASC
4 Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 1983, 1 BvR 209/83 u.a. (Volkszählungsurteil), BVerfGE 65, 1, Rn. 191, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html.
5 https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/zentrales-personenkennzeichen-angst-vor-dem-allwissenden-staat
6 Reichspersonalnummer, https://de.wikipedia.org/wiki/Reichspersonalnummer.
7 https://www.tagesspiegel.de/internationales/digitalregister-statt-einberufung-auf-papier-so-will-es-russland-schwerer-machen-sich-dem-kriegsdienst-zu-entziehen-12586925.html
8 https://www.americanimmigrationcouncil.org/blog/ice-immigrationos-palantir-ai-track-immigrants/
9 https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/digitalisierung/stammzahlenregisterbehoerde/bereichsspezifische-personenkennzeichen/beschreibung.html
10 https://www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/DV/DE/NOOTS-technical-design-documents-1-3.pdf?__blob=publicationFile&v=3