Drogeriekette Müller: Die Eiche und das Borstenschwein
Bei den BigBrotherAwards ist es üblich, dass die Preisträger im Vorfeld der Verleihung informiert werden und bei der Gala die Möglichkeit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Üblicherweise erscheinen die Firmen jedoch nicht, sondern entschuldigen sich - wenn überhaupt - mit Terminproblemen oder anderen Ausreden.
Gar nicht üblich war jedoch die Antwort, die die BigBrotherAward-Organisatoren 2009 von Erwin Müller erhielt und die im Wesentlichen nur aus einem Satz bestand: "Was schert es eine Eiche - wenn ein Borstenschwein sich an ihr schabt!". Darüber hinaus bezeichnete Müller die Vorwürfe in einer Pressemeldung als "Gipfel der Fehlinformation", "gezielte Diffamierung" und "Hetzkampagne". Die Beschnüffelung der Mitarbeiter sei "legitim und korrekt".
Nun muss die Eiche jedoch für die datenschutzwidrige Erhebung von Gesundheitsdaten ihrer Angestellten und weiterer Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz eine Geldstrafe von 137.500 Euro berappen - vielleicht juckt sie das ja ein wenig mehr.
Trotz aller Beteuerungen sich in Zukunft datenschutzkonform zu verhalten, ist eine Einsicht bei Müller allerdings angesichts der oben genannten Äußerungen nicht zu erwarten - denn anscheinend steht eine Eiche in ihrem Selbstverständnis ja über dem Gesetz und über der Moral.
Weitere Informationen
- BBA-Laudatio 2009 in der Kategorie "Arbeitswelt": https://www.bigbrotherawards.de/2009/.lab/
- Die Pressemeldung der Datenschutzaufsichtsbehörde Baden-Württemberg: http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/222756.html [Link nicht mehr verfügbar]
- Pressemeldung von Müller u.a. zu den Vorwürfen des Verstoßes gegen den Datenschutz: http://www.mueller.de/presse/pressemitteilung_vorwuerfe.html [Link nicht mehr verfügbar]