Digitalzwang der Deutschen Bahn ausgebremst
Die Deutsche Bahn geht mit ihrem Digitalzwang zu weit. Das findet nicht nur Digitalcourage, sondern auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es entschied am 11.07.2025, dass der Kauf einer Fahrkarte nicht die Angabe von E-Mail-Adresse oder Handynummer voraussetzen darf. Die DB Fernverkehr AG muss Spar- und Supersparpreis-Tickets auch künftig ohne Datensaugerei verkaufen.
Quelle: Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen – „Pressemitteilung: Bahnticket – nur digital. Zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer für den Bahnfahrkartenerwerb rechtswidrig“