Nicht mehr nur Irlands Angelegenheit
Facebook hat seinen EU-Sitz in Irland, weswegen auch nur die dortige Datenschutzbehörde für den Konzern zuständig ist. Die gilt aber als notorisch nachsichtig gegenüber Tech-Konzernen. Der Europäische Gerichtshof greift deswegen jetzt zu einer überfälligen Maßnahme: Auch Datenschutzbehörden anderer EU-Länder dürfen unter bestimmten Umständen gegen Facebook vorgehen, entschied der EuGH nach einer Klage aus Belgien. Facebook selbst feiert das Urteil trotzdem – weil es grundsätzlich den „One-Stop-Shop“-Mechanismus bestätige, also die Hauptzuständigkeit der irischen Behörde. Nur ein Pyrrhus-Sieg für den Datenschutz?
Quelle: netzpolitik.org: – „Europäischer Gerichtshof: Jede EU-Datenschutzbehörde darf Facebook verklagen“ (Web-Archiv-Link)