Ein Fall für Luxemburg
Die Schufa hütet ihren Scoring-Algorithmus wie ein Staatsgeheimnis. Welche Merkmale konkret einfließen, verrät sie nicht: Geschäftsgeheimnis. Der Bundesgerichtshof fand das 2014 durchaus in Ordnung. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht es anders und schickt die Sache jetzt nach Luxemburg. Ist ein Score-Wert, der über Kredit oder Nicht-Kredit entscheidet, eine automatisierte Einzelfallentscheidung nach Artikel 22 DSGVO? Und falls ja, dürfen Betroffene dann nicht wenigstens erfahren, wie er zustande kommt? Der Auftakt zu einem Verfahren, das zwei Jahre später zur Rüge aus Luxemburg führen sollte (siehe Update vom 07.12.2023).
Quelle: heise.de – „Bonitätsprüfung: Schufa-Score wird zum Fall für den EuGH“ (Web-Archiv-Link)