Testfall für den Datenschutz
Die nordrhein-westfälische Datenschutzbehörde hält den Einsatz einer Spähsoftware der Tech-Firma Palantir durch die Polizei des Landes für unzulässig. Mit dem System zur „datenbankübergreifenden Analyse und Recherche“ (DAR) können große Datenmengen aus verschiedenen Quellen zusammengeführt, durchsucht und die Ergebnisse optisch aufbereitet werden. Die Polizei in NRW nutzt die Palantir-Software im Testbetrieb. Vermeintlich soll sie beim Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität helfen. Das Problem: Es bleibt völlig intransparent, auf welche Daten das Programm zugreifen darf. Überhaupt „existiert derzeit keine Rechtsgrundlage für den Einsatz der DAR-Software“, so die Datenschutzbeauftragten.
Quelle: spiegel.de – „Umstrittenes US-Unternehmen: NRW-Datenschutzbeauftragte hält Einsatz von Palantir-Software für unzulässig“ (Web-Archiv-Link)