Grenzen für die Kamera
Der Vorgabenkatalog von Landesdatenschutzbeauftragtem Stefan Brink wird konkret: Aufzeichnungen und Screenshots von Prüfungen sind verboten, jede individuelle Überwachungsmaßnahme muss den Studierenden künftig sichtbar angezeigt werden. Besonders eingriffsintensive Werkzeuge wie Aufmerksamkeits-Tracking oder die Erfassung von Augen-, Kopf- und Körperbewegungen sind tabu. Ebenso jede Verarbeitung biometrischer Daten. Auch das Scannen des heimischen Rechners gilt als unverhältnismäßig. Erlaubt bleibt lediglich eine einfache Videoaufsicht. Ein Schritt weg vom Rundum-Überwachungspaket, das nicht nach Aufsicht, sondern nach Bespitzelung aussieht.
Quelle: netzpolitik.org – „Datenschützer: Unis dürfen bei Online-Prüfungen weniger überwachen“ (Web-Archiv-Link)