Deutscher Zoll
Der BigBrotherAward 2011 in der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an den Deutschen Zoll und damit an das Bundesministerium für Finanzen.
Der Deutsche Zoll erhält den BigBrotherAward 2011 dafür, dass er sich vom russischen Staat für seinen „Sicherheitswahn“ instrumentalisieren lässt. Der Hintergrund: Die Zollverwaltung räumt deutschen Unternehmen, die ihre Beschäftigten mit russischen Antiterrorlisten abgleichen, Erleichterungen im Export- und Importverkehr ein. Voraussetzung für die Erleichterungen ist eine Zertifizierung als „Sicherer Export-Diensteanbieter“ (SED). Unternehmen ohne SED-Zertifizierung werden vom deutschen Zoll und von ausländischen Dienststellen häufiger kontrolliert. Deshalb rät die deutsche Zollverwaltung zur Teilnahme.
Die Antiterrorlisten, mit denen der Abgleich vorgenommen werden muss, erstellt der Inlandsabwehr- und Sicherheitsdienst FSB. Dieser ist Nachfolger des legendären KGB. Auf den Listen finden sich Namen und weitere Informationen über verdächtige Personen und Firmen.
Grundlage für das Verfahren ist ein neues russisches Gesetz, das von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet verabschiedet wurde. Das Gesetz verpflichtet russische Firmen, Lieferungen an ausländische Unternehmen sowie Importe von Waren und Gütern nach Russland besonders genehmigen zu lassen. Weiterhin legt das Gesetz fest, dass Beschäftigte, die auf den russischen Antiterrorlisten auftauchen, von ihren Arbeitgebern sofort zu entlassen sind. Zahlungen an diese Beschäftigte werden als Unterstützung von Terroristen bewertet und mit Lieferverboten sanktioniert. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrollieren zu können, müssen sich die zertifizierten Unternehmen u.a. dazu bereit erklären, dass russische Stellen in ihren elektronischen Personalverwaltungen Online-Stichproben durchführen dürfen.
Vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebung hat beispielsweise GASPROM auch deutschen Energieversorgern mitgeteilt, dass preisgünstiges Gas ab dem 1. Juni 2011 nur noch an zertifizierte Unternehmen geliefert wird. Findet der Datenabgleich mit den Antiterrorlisten nicht statt, kostet das russische Gas einen deutlichen Aufpreis.
Der Deutsche Zoll hat auf die neue gesetzliche Situation schnell reagiert. Auf den Internetseiten der Zollverwaltung stehen inzwischen unter www.sed-easy.bmf.bund.de1 Handlungsanleitungen und Checklisten zur Verfügung. Unternehmen können mit diesen Unterlagen schnell einen rechtskonformen Zustand herstellen. Auch ein Meldeformular für die Übermittlung der Zugangsdaten zu den Firmensystemen an den FSB fehlt hier nicht.
Der Umgang mit den Listen ist nach Aussage des Zolls einfach. Für alle Nachfragen hält er umfangreiche FAQ-Seiten zur Verfügung. Die Zollverwaltung weist allerdings selbst darauf hin, dass es noch zu Abstimmungsproblemen kommen kann, weil die Qualität der russischen Terrorlisten zu wünschen übrig lässt. So führte beispielsweise die Aufnahme der gesuchten Top-Terroristin Feodora Filippowna in die Terroristenliste dazu, dass der Schokoladenhersteller Feodora nicht mehr nach Moskau liefern konnte.
Der Deutsche Zoll hat für sein Vorgehen bisher keine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage. Nach Meinung eines Sprechers des zuständigen Bundesfinanzministeriums rechtfertigen aber höherrangige Rechtsinteressen die Einführung dieses Zertifizierungsverfahrens. Mit einem entsprechenden Gesetz sei im Herbst zu rechnen. Die Chancen stehen gut, dass hier wieder einmal das Bundesverfassungsgericht wie bei der Vorratsdatenspeicherung einen Schnellschuß der Regierung im Nachhinein für ungültig erklären muss – das wird offensichtlich zur traurigen Gewohnheit.
Das russische Gesetz räumt betroffenen ausländischen Unternehmen eine kurze Übergangsfrist ein. Diese endet mit Ablauf des Monats März.
Moment mal, das war ja gestern! Dann ist heute – der erste April?
Leider kein Aprilscherz ist aber das vom Deutschen Zoll angepriesene Zertifizierungsverfahren für „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“, in der englischen Version auch bekannt als „Authorized Economic Operators“ = AEO. Dieses Verfahren wird Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen ins Ausland haben, ans Herz gelegt. Bestandteil der AEO-Zertifikate "Sicherheit" (AEO S) und "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F) ist zwingend der flächendeckende Abgleich mit EU-Antiterrorlisten. Für Lieferungen in die USA wird der Abgleich mit dortigen Antiterrorlisten angeraten. Arbeitnehmer, die das Pech haben, auf diesen Listen zu stehen, müssen damit rechnen, dass sämtliche Gehalts-Zahlungen oberhalb des Sozialhilfesatzes gestoppt werden. Wer einem Verdächtigen Geld leiht, unterstützt nach der Diktion der europäischen und US-amerikanischen Sicherheitsexperten möglicherweise Terroristen.
Das von der deutschen Zollverwaltung empfohlene Verfahren ist derzeit noch ohne gesetzliche Rechtsgrundlage i.S. des Bundesdatenschutzgesetzes. Entsprechende Datenabgleiche sind damit in vielen Fällen unzulässig. Der Zoll empfiehlt Unternehmen damit Rechtsbrüche. Auf einer Liste finden sich derzeit mehrere hundert Unternehmen, die AEO-zertifiziert sind. Sie führen den notwendigen Datenabgleich vermutlich mit dem besten Gewissen durch. Wenn der Zoll ihn doch ausdrücklich empfiehlt und fordert.
Herzlichen Glückwunsch, Deutscher Zoll, herzlichen Glückwunsch Bundesfinanzministerium.
- Anti-Terror-Screenings rechtmäßig22.08.2012Update zu BBAs
Laudator.in
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