Grünes Licht für Sicherheitslücken
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den baden-württembergischen Staatstrojaner-Paragrafen wurde abgewiesen. Geklagt hatten unter anderem die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club Stuttgart. Ihr Vorwurf: Der Staat dürfe unbekannte IT-Sicherheitslücken nicht heimlich offenhalten, nur um selbst hacken zu können. Das Bundesverfassungsgericht sieht zwar eine grundrechtliche Schutzpflicht, erklärt die Beschwerde aber für unzulässig. Das staatliche Ausnutzen von Sicherheitslücken bleibt also Mittel der Wahl. Nur „grundrechtskonform“ soll der Umgang damit künftig geregelt werden. Wann, bleibt offen.
Quelle: heise.de – „Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Staatstrojaner zurück“