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Aufnahmen von Amazons Sprachassistenten Alexa als Beweismittel zugelassen
Erstmalig lässt ein deutsches Gericht Tonaufnahmen des Alexa-Sprachassistenten als Beweismittel zu. Amazon übermittelte die zwei Aufzeichnungen aus des „smarten“ Lautsprechers Amazon Echo aus der Tatnacht dem Regensburger Gericht darüber hinaus freiwillig.
[Artikel von Bernd Oswald beim Bayrischen Rundfunk]