AGB

Teilnahmebedingungen
(aus der Internetanmeldung. § 6 war in wesentlichen Teilen anders abgefaßt, bei einer unverlangt ins Haus geschickten Payback-Karte eines Elektrizitätsanbieters. Hier sollte die erste Nutzung das Akzeptieren der AGB bestätigen).

1. Kundenbeziehung
1.1 Der PAYBACK-Rabattverein e.V. (PAYBACK) erfasst und verwaltet Rabatte, die Ihnen als PAYBACK-Kunde von seinen Mitgliedern ("Partnerunternehmen") elektronisch gutgeschrieben werden. Ihre Teilnahme erfolgt aufgrund der nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Durch die erstmalige Nutzung der PAYBACK Karte oder Kundennummer erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

1.2 PAYBACK-Kunde kann jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme ist kostenlos. Zur technischen Abwicklung erhalten Sie eine PAYBACK-Karte mit Ihrer Kundennummer sowie mit separater Post eine Geheimzahl ("PIN").

1.3 Ändern sich Ihre bei der Anmeldung angegebenen Daten, teilen Sie dies bitte dem PAYBACK Service Center ("Service Center") telefonisch, schriftlich oder über unsere Internet-Seite http://www.payback.de ("Internet-Seite") mit.

2. Sammeln von Punkten
2.1 Beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei den teilnehmenden Partnerunternehmen und Zahlung in bar oder in einer der Barzahlung gleichkommenden Weise (wie z.B. per Scheck, EC-Karte, Geldkartenzahlung (Chipkarte), Kundenkarte des Partnerunternehmens, Lastschrift oder Überweisung) erhalten Sie Rabattgutschriften, wenn und soweit das Partnerunternehmen dies festgelegt hat.

2.2 Die elektronischen Rabattgutschriften werden als Rabattpunkte (PAYBACK-Punkte) geführt. Ein PAYBACK-Punkt hat einen Gegenwert von 0,01 Euro (1 Euro entspricht DM 1,95583).

2.3 Die Partnerunternehmen, die gutschriftfähigen und die nicht gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen sowie die von den Partnerunternehmen vergebene Anzahl an PAYBACK-Punkten können Sie jederzeit über das Service Center, die Internet-Seite oder durch Anfrage bei den Partnerunternehmen in Erfahrung bringen. Zusätzlich informiert Sie PAYBACK hierüber von Zeit zu Zeit durch Aktualisierungsmitteilungen. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des Partnerunternehmens.

2.4 Die Partnerunternehmen behalten sich das Recht vor, die Gutschrifterteilung abzulehnen, wenn andere Vergünstigungen oder Rabatte gewährt oder wenn Waren oder Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen oder Sonderveranstaltungen angeboten werden.

2.5 Die Gutschrift wird elektronisch bei den Partnerunternehmen registriert und an PAYBACK weitergeleitet. Bitte geben Sie zu diesem Zweck vor Abschluss der Transaktion bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre Kundennummer an. Zur erleichterten technischen Abwicklung können Sie bei Partnerunternehmen mit elektronischen Kassensystemen Ihre Kundennummer auch elektronisch von der PAYBACK-Karte ablesen lassen. Die Partnerunternehmen behalten sich vor, aus technisch-organisatorischen Gründen die Erfassung ausschließlich mittels PAYBACK-Karte vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen ist eine Erfassung der Kundennummer und damit eine Punktegutschrift nicht mehr möglich.

2.6 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch, etc.) eines Vertrages, für den Ihnen PAYBACK-Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behalten sich PAYBACK und das Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.

3. Registrierung und Punktestands-Mitteilungen
3.1 Die gutgeschriebenen PAYBACK-Punkte werden bei PAYBACK unter Ihrer Kundennummer registriert. Ihr aktueller Punktestand wird Ihnen in regelmäßigen Abständen per Email oder schriftlich mitgeteilt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren aktuellen Punktestand jederzeit telefonisch über das Service Center oder über die Internet-Seite abzurufen.

3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestands-Mitteilung müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Mitteilung schriftlich bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend machen. Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden von den Partnerunternehmen erteilten Kassenzettel oder Rechnungen mit Ihrer Kundennummer bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands. Hierauf wird auf der Punktestandsmitteilung gesondert hingewiesen. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestandes verlangen. In diesem Fall müssen Sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen.

4. Punkteauszahlung
4.1 Eine Auszahlung der PAYBACK-Punkte ist erst ab einem Mindestpunkteguthaben von 1.500 PAYBACK-Punkten (entspricht 15 Euro oder 29,34 DM) möglich.

4.2 Die Auszahlung der PAYBACK-Punkte erfolgt nach Ihrer Wahl mittels Barauszahlung am Sitz von PAYBACK (Industriestr. 5, 70565 Stuttgart) oder mittels bargeldloser Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto im Inland. Eine Überweisung auf ein Bankkonto eines anderen Kontoinhabers ist aus Sicherheitsgründen nur mit Zustimmung von PAYBACK möglich. Die Überweisungskosten trägt PAYBACK.

4.3 Der Auszahlungsauftrag ist schriftlich an PAYBACK, telefonisch an das Service Center oder über die Internet-Seite zu erteilen. Ein telefonischer Auszahlungsauftrag oder über die Internet-Seite kann nur bei Nennung Ihrer PIN ausgeführt werden.

4.4 Die Auszahlung Ihrer PAYBACK-Punkte erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt der Registrierung, d.h. zuerst erworbene PAYBACK-Punkte werden zuerst ausgezahlt.

4.5 Ihre PAYBACK-Punkte sind nicht übertragbar, es sei denn, PAYBACK erteilt hierzu im Einzelfall die Zustimmung.

5. Punkteverfall
PAYBACK-Punkte, haben eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Registrierung und verfallen automatisch mit Ablauf des Gültigkeitszeitraums zum hierauf folgenden Quartalsende.

6. Datenschutz
6.1 Die Partnerunternehmen erfassen anlässlich der Gewährung der PAYBACK-Punkte die Daten des zugrundeliegenden Geschäfts. Diese werden von den Partnerunternehmen an PAYBACK oder ein von PAYBACK beauftragtes Unternehmen zum Zwecke der Rabattgewährung übermittelt, dort verarbeitet und gespeichert.

6.2 Sofern Sie in Ihrer Anmeldung ausdrücklich Ihr Einverständnis erklärt haben, kann PAYBACK bzw. das Auftragsunternehmen Ihre Daten in Zusammenarbeit mit den Partnerunternehmen für Marketingaktionen, insbesondere für Mailings und zu Zwecken der Marktforschung verarbeiten, an die teilnehmenden Partnerunternehmen zur dortigen Verarbeitung übermitteln und nutzen. Ihr Einverständnis können Sie gemäß § 28 (3) Bundesdatenschutzgesetz jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber PAYBACK widerrufen.

7. Kartenverlust und Missbrauch der PIN
7.1 Bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen Ihrer Karte können Sie bei PAYBACK eine Ersatzkarte beantragen.

7.2 Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis von Ihrer PIN erlangt hat, müssen Sie das Service Center unverzüglich benachrichtigen. Für Schäden, die nach dieser Benachrichtigung durch missbräuchliche Verwendung entstehen, haften Sie nicht. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet PAYBACK nur bei grobem Verschulden von PAYBACK oder von Erfüllungsgehilfen. Die Geltendmachung eines Mitverschuldens wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten wird dadurch nicht ausgeschlossen.

8. Kündigung, Beendigung, Änderung dieser Bedingungen
8.1 Sie können die Kundenbeziehung mit PAYBACK jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat durch schriftliche Mitteilung an PAYBACK zu erfolgen.

8.2 Eine Kündigung durch PAYBACK ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Bei einer Kündigung durch PAYBACK erhalten Sie Ihre PAYBACK-Punkte ohne Erhebung einer Bearbeitungsgebühr ausbezahlt, es sei denn, Sie haben zu einer Kündigung aus wichtigem Grund schuldhaft Anlass gegeben (insbesondere durch Missbrauch). Die Kündigung hat durch schriftliche Mitteilung zu erfolgen. Sie sind verpflichtet, die PAYBACK-Karte bei Ablauf der Kündigungsfrist, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund bei Zugang der Kündigung unbrauchbar zu machen.

8.3 PAYBACK behält sich vor, das PAYBACK-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.

8.4 PAYBACK behält sich ferner vor, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen werden Ihnen vorab schriftlich unter der letzten bekanntgegebenen Anschrift mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Mitteilung gemäß Ziff. 8.1 kündigen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist die Kundennummer bzw. die PAYBACK-Karte zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzen. Hierauf werden Sie in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.

9. Zweitkarte
9.1 Die Zweitkarte eröffnet Ihnen die Möglichkeit, eine zusätzliche Person ("Mitsammler") unter Ihrer Kundennummer sammeln zu lassen. 9.2 Der Mitsammler erhält keine PIN und hat keine Auskunfts-, Auszahlungs- und Einwendungsrechte. Punktestandsmitteilungen, sonstige Auskünfte über Punktestände und Auszahlungen erfolgen ausschließlich an Sie als Teilnehmer. Nur Sie können Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilungen geltend machen. Eine Aufteilung der Punkte oder Trennung des Kontos ist ausgeschlossen. 9.3 Im übrigen gelten die in den Punkten 1 bis 8 enthaltenen Bedingungen für den Mitsammler entsprechend. Stand: 04/00

Siehe Dokument: http://www.payback.de/

Satzung Auszug aus dem Vereinsregister
Satzung und Auszug aus dem Vereinsregister des Registergerichts München liegen vor Alleinvertretungsberechtigter Vorstand ist Claus Zellner, geb. 02.06.1967 Satzung errichtet am 24. Februar 2000, eingetragen am 1.3.2000 als "Rabattverein München e.V." Mitgliederversammlung zur Änderung des Namens in "PAYBACK Rabattverein e.V." am 6. März 2000, eingetragen am 10.3.2000

Kategorie
Business & Finanzen (2000)

Payback

Ausgezeichnet ist die Firma "Loyalty Partner" für ihre "PAYBACK"-Karte.
Laudator.in:
Rena Tangens am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Rena Tangens, Digitalcourage

Der BigBrotherAward der Kategorie "Business & Finanzen" und damit der Hauptpreis geht an die Loyalty Partner Gesellschaft für Kundenbindungssysteme mbH in München für die Payback Karte ein Bonuspunkte-Sammelsystem. Payback kommt als Rabattkarte daher, dient aber einzig dazu, personalisierte Daten zum Kaufverhalten von Tausenden von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gewinnen und kommerziell zu nutzen, ohne daß diese darüber informiert werden.

Gründe

Mit PAYBACK haben wir keinen spektakulären konkreten Fall von Datenmißbrauch nominiert. Sondern wir wollen mit dieser Nominierung die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, daß hier mit riesigem Werbeaufwand und großer Reichweite -- PAYBACK strebt nach eigenen Angaben 12 Millionen Kunden an -- eine äußerst gefährliche Struktur aufgebaut wird. Mit dieser werden die Konsumgewohnheiten von Bürgerinnen und Bürgern ausgeforscht, ausgewertet und auf unabsehbare Zeit gespeichert.

Um was geht es da eigentlich?

Wir erleben zur Zeit eine Wiederauferstehung aller möglichen altmodischen Einrichtungen in neuem, technisch aufgepeppten Gewand: Tischtelefone als Short Message auf dem Mobiltelefon, das Kaffeekränzchen als Chat im Internet, der Ramschladen als Online- Auktion.

Und nun hat auch das alte Rabattmarkenheft ein modernes Pendant gefunden: Die PAYBACK-Karte. Unter dem PAYBACK-Motto "Leben bringt Punkte" machen wir uns auf den Weg. Egal ob beim Surfen mit AOL, beim Tanken bei DEA, beim täglichen Shopping im Realmarkt um die Ecke oder abends im Kino - das kleine handliche Plastikkärtchen Payback ist überall dabei. Und überall, wo es vorgelegt wird, gibt es Rabatt in Form von Payback-Bonuspunkten. Den eigenen Punktestand kann man bei einer Hotline abfragen und ab einem bestimmten Betrag sich aufs Konto überweisen lassen.

(Ich stelle mir vor, daß in naher Zukunft, wenn das Rabattgesetz abgeschafft ist, die Kunden dann mit der Verkäuferin nicht nur um Preisnachlaß, sondern auch noch um Payback-Punkte feilschen werden...)

Payback-Partnerunternehmen gibt es in allen Bereichen des täglichen Lebens:
Der Onlinedienst AOL, Apollo-Optik, Consors (Online-Broker), DEA Tankstellen, dm-Drogeriemarkt, Europcar (Autoverleih), Flowers.de (Blumenhandel), FTI Touristik, Galeria Kaufhof, IhrPreis.de, Lion.cc (Bücher, CDs, DVDs, Videos), Palmers (Dessous), real,- (Supermarkt), RWE (Stromversorger) UFA (Kinos), Zebralino (Kinderspielzeug).
Das klingt alles nach einer netten und praktischen Idee für die Verbraucherinnen und Verbraucher --

Also, was haben wir an diesem System auszusetzen? Warum genau haben wir Loyalty Partner und ihre Payback-Karte nominiert?

Loyalty Partner bekommen den Big Brother Award 2000:

  1. ... für das Erheben, Sammeln und Verarbeiten einer Unmenge persönlicher Daten, die für eine Rabattgewährung nicht nötig sind, aber zum Erstellen von Konsum- und Persönlichkeitsprofilen geeignet sind.
  2. ... für das "Erschleichen" von Einverständniserklärungen ihrer Kundinnen und Kunden zur Sammlung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe ihrer Daten.
  3. ... für Werbeaktionen in Zusammenarbeit mit ihren Partnerunternehmen, die auf die Spielleidenschaft von Menschen abzielen und den Eindruck vermitteln, daß hier ganz besondere Schnäppchen zu machen wären.
  4. ...für das Verschleiern der Firma, die verantwortlich hinter dem Payback System steht - eben die Loyalty Partner Gesellschaft für Kundenbindungssysteme. Der "Payback Rabattverein e.V. in Stuttgart", der im Impressum der payback-Web-Seiten steht 1, ist im Stuttgarter Vereinsregister gar nicht eingetragen (wohl aber in München). Auch aus der schriftlichen Korrespondenz mit Kunden geht keine korrekte Firmenadresse hervor.
  5. ... für das Verschweigen ihres eigentlichen Geschäftszweckes, nämlich die Gewinnung von personalisierten Kundenprofilen und deren Vermarktung zu Werbe-, Marketing- und Marktforschungzwecken.

Während das gute alte Rabattmarkenheft nur Auskunft darüber gab, für welchen Betrag ich im Laufe der Zeit eingekauft habe und die Auszahlung anonym erfolgte, ist mit dem modernen System der Transfer einer ungeheueren Menge Daten verbunden.

Einige Fakten zu den Vorwürfen gegen PAYBACK:

zu 1.

  • Es werden bei der Anmeldung Daten erhoben, die für den Vorgang der Rabattgewährung nicht benötigt werden: Geburtsdatum, Email-Adresse als Pflichtfelder; Telefon- und Mobiltelefonnummer, Titel etc. als sogenannte freiwillige Angaben. (Nur wer die "freiwilligen" Angaben auch macht, nimmt an einem Preisausschreiben teil.)

  • Die Daten, die bei jedem Kauf mit Payback-Rabatt-Karte bei den einzelnen Geschäften anfallen, werden an Payback bwz. ein von ihnen beauftragtes Unternehmen übertragen, dort verarbeitet und gespeichert. Welche Daten das genau sind, wird in den Teilnahmebedingungen nicht spezifiziert. Wir müssen demnach annehmen, daß keineswegs nur die Rabattpunkte, sondern alle anfallenden Daten gespeichert werden: Ort, Datum, Uhrzeit, die genaue Auflistung aller gekauften Artikel (z.B. Sheba-Katzenfutter, Du-darfst-Diätmargarine, Cosmopolitan Magazin -- oder: Kondome, Wecker, Puderzucker, Dünger, Draht, Batterien und Blitzbirnchen) und Zahlungsweise, ggfs. auch noch Bankverbindung oder Kreditkarte. Mindestens alles das, was bisher schon auf dem Kassenbon steht. Neu ist, daß mit der Payback-Karte all diese Daten nun plötzlich einer Person bzw. einem Haushalt zuzuordnen sind. Und Daten aus unterschiedlichen Quellen, nämlich den Partnerunternehmen, bei Payback zusammenlaufen.

  • Daß diese Daten zusammengefaßt, ausgewertet und weiterverarbeitet werden, läßt sich auch aus den aktuellen Stellenanzeigen von Loyalty Partner unschwer ersehen: Gesucht werden u.a. Datenbankspezialisten, die "fundierte Kenntnisse im Umgang mit Data Mining Werkzeugen" haben.

  • Es ist völlig unklar, wo die Daten gespeichert werden, wie lange die Daten aufbewahrt, wie sie verarbeitet und an wen sie weitergegeben werden: Laut Teilnahmebedingungen u.a. an alle beteiligten Partnerunternehmen. Die Liste der Partnerunternehmen aber ist nicht begrenzt, sie wächst beständig.

  • Je mehr Unternehmen sich bei Payback anschließen und je häufiger die Karte genutzt wird, desto umfangreicher wird das Konsumentenprofil, das bei Payback gespeichert wird.

zu 2.

  • Über diese Begleiterscheinungen ihrer Rabattsammelfreude werden die Kundinnen und Kunden nicht informiert. Die Teilnahmebedingungen sind als Kleingedrucktes nahezu unleserlich gestaltet (Beim Brief: grau gedruckt auf der Rückseite des Anschreibens; im Web bei der Anmeldung in einem briefmarkengroßen Fenster zum scrollen; der Text läßt sich nur hellgrau = unlesbar auszudrucken).

  • Die PAYBACK Anmeldung erzwingt die Zustimmung zur Nutzung der Daten zu Werbe- und Marketingzwecken. Ohne diese Zustimmung ist es offensichtlich nicht möglich, in den Genuß der angepriesenen Rabatte zu kommen.

  • Payback-Karten werden mittlerweile von Partnerunternehmen (z.B. dem Stromversorger RWE) ungefragt zuschickt. Mit der ersten Nutzung werden automatisch die Teilnahmebedingungen anerkannt.

zu 3.

  • Es wird den Kundinnen und Kunden suggeriert, daß sie besondere Schnäppchen machen könnten. (z.B. durch Preisausschreiben nur für Payback-Kunden; oder: Anmeldung bei Payback über AOL bringt automatisch 2000 Punkte). Damit wird versucht, kritisches Nachdenken auszuschalten.

  • Es wird den Kundinnen und Kunden suggeriert, daß sie als Payback- Kunden besonderen Service beanspruchen können: z.B. die Dessous-Firma Palmers wirbt mit dem "Only for you"-Service für PAYBACK-Kunden: Falls ein Artikel nicht in passender Größe im Laden vorhanden ist, versuchen sie ihn aus anderen Filialen heranzuschaffen. Wir haben es nicht im Selbstversuch überprüft, aber wir nehmen an, daß Palmers diesen freundlichen Service auch Kundinnen ohne Rabattkarte nicht verweigern würde...

zu 4.

  • Für die Kundinnen und Kunden ist nicht ersichtlich, mit welcher Firma sie nun eigentlich zu tun haben. Im Impressum der WWW-Seiten von payback.de steht der "Payback Rabattverein e.V., Industriestrasse 5, 70565 Stuttgart". Laut Auskunft des Registergerichts in Stuttgart ist dieser Verein dort allerdings gar nicht eingetragen. (wohl aber in München)

  • Nur durch beharrliches Nachforschen ist herauszufinden, daß hinter PAYBACK die Firma Loyalty Partner Gesellschaft für Kundenbindungssyteme mbH in München steckt. Hauptanteilseigner (67%) dieser Firma ist wiederum die Lufthansa Commercial Holding GmbH.

zu 5.

  • In den PAYBACK Kundeninformationen geht es stets nur um Spass beim Einkaufen und Sparen. Erst die Tätigkeitsbeschreibung der Loyalty Partner GmbH wird deutlicher: Eine Kernleistung der Firma sei die "Unterstützung der Firmenkunden bei ihren Marketingbemühungen (Kundensegmentierung, Mailings, Internetansprache)".

  • Die Bitte einer Fachzeitschrift um Stellungnahme zur Frage des Datenschutzes bei PAYBACK blieben unbeantwortet.

Fazit:

Wir stellen fest, daß weder Transparenz noch Achtung der Privatheit ihrer Kunden Anliegen von PAYBACK sind.

PAYBACK wünscht ganz offensichtlich Kunden, die nicht dumm zurückfragen, sondern brav und regelmäßig ihre Daten abliefern -- wer das nicht will, bekommt keinen Rabatt bei seinen täglichen Einkäufen.

Wir meinen: Kundenbindung durch Rabattgewährung ist o.k. -- doch Kundenbindung lebt auch von Vertrauen. Eine Firma aber, die so wenig Transparenz über ihre Geschäftspraktiken pflegt, verdient kein Vertrauen -- sondern den Big Brother Award!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Laudator.in

Rena Tangens am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Rena Tangens, Digitalcourage
Quellen (nur eintragen sofern nicht via [fn] im Text vorhanden, s.u.)

1 Inzwischen (01. November 2000) ist das Impressum der Seiten modifiziert und mit dem korrekten Sitz des Vereins versehen. Diese Änderung ist nicht kenntlich gemacht; das Aktualisierungsdatum ist dort nicht ersichtlich.

Jahr
Kategorie

Die BigBrotherAwards Deutschland wurden ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern – sie sollen missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen zeigen.

Jetzt nominieren für die BigBrotherAwards 2015

Für die BigBrotherAwards 2015 nehmen wir noch bis Sonntag, 18. Januar 2015 Nominierungen entgegen. Wir sind gespannt und freuen uns auf Ihre Vorschläge. Unsere Nominieren-Seite erwartet Sie.

Die BigBrother Awards 2014 wurden am 11. April 2014 in Bielefeld verliehen. Die Preisträger und alle weiteren Informationen um die #bba14 finden Sie hier.

 

Die Jury bildeten im Jahr 2014 Vertreter von Digitalcourage, dem Chaos Computer Club (CCC), der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD).

 

Weitere Einblicke und Möglichkeiten zur Nominierung finden Sie im Archiv und auf unserer Peertube-Instanz. Sie können uns auch per E-Mail oder postalisch erreichen:

Digitalcourage e.V. | Marktstraße 18 | 33602 Bielefeld

Seit dem Jahr 2000 werden in Deutschland die BigBrotherAwards an Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen. Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.

Der Name ist George Orwells negativer Utopie "1984" entnommen, in der der Autor bereits Ende der vierziger Jahre seine Vision einer totalitären Überwachungsgesellschaft entwarf. Die Preisskulptur, eine von einer Glasscheibe durchtrennte und mit Bleiband gefesselte Figur, wurde von Peter Sommer entworfen. Sie zeigt eine Passage aus Aldous Huxleys "Schöne Neue Welt". 

Und BigBrotherAwards haben viel bewirkt: Sie machten die Datenschutzprobleme bei Kundenkarten bekannt und zeigten die Risiken von RFID-Chips. Schon lange vor den Skandalen bei Lidl, Telekom, Bahn und Co. wurden die BigBrotherAwards an diese Konzerne verliehen, für die Überwachung von Mitarbeitern und Kunden. Klar, dass auch Otto Schily und Brigitte Zypries für die Einschränkung der Bürgerrechte mit diesem Preis bedacht wurden.

Die deutsche Jury besteht aus Vertretern der unabhängigen Organisationen digitalcourage e.V. (ehemals FoeBuD e.V.), Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD), Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (Fitug), Chaos Computer Club (CCC), Humanistische Union (HU) und die Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR).

Organisiert werden die deutschen BigBrotherAwards vom Bielefelder Verein digitalcourage. Dieser gründete sich 1987 als Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD). Bekannt wurde der Verein durch Vernetzungsarbeit im Zerberus-Netz, seine Mailbox BIONIC, das Friedensnetzwerk ZaMir im ehemaligen Jugoslawien, das deutschsprachige Handbuch zu dem Verschlüsselungsprogramm Pretty Good Privacy (PGP) und seine monatliche Veranstaltungsreihe PUBLIC DOMAIN zu Themen aus Zukunft und Technik, Wissenschaft und Politik, Kunst und Kultur. Seit 2005 engagiert sich digitalcourage insbesondere gegen die Vorratsdatenspeicherung und hat an der Organisation der Großdemonstrationen gegen Überwachung unter dem Motto "Freiheit statt Angst" führend mitgewirkt. Vertreter von digitalcourage werden von Verbänden, Bundestagsfraktionen, Ministerien und der EU-Kommission als Expert/innen eingeladen. Digitalcourage hat seinen Sitz in Bielefeld, ist deutschlandweit tätig und kooperiert mit anderen Bürgerrechtsorganisationen international.

 

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

Ausgerichtet von (unter anderem):

BigBrother Awards International (Logo)

BigBrotherAwards International

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.