Arbeitswelt (2011)

Deutscher Zoll

Der BigBrotherAward 2011 in der Kategorie Arbeitswelt geht an den Deutschen Zoll. Dieser lässt sich vom russischen Staat instrumentalisieren, indem er von deutschen Unternehmen verlangt, ihre Beschäftigten mit russischen Antiterrorlisten abzugleichen. Diese Listen werden auf der Grundlage eines vertraulichen russischen Gesetzes vom Geheimdienst FSB (ehemals KGB) erstellt. Im Ergebnis werden etwa Energieunternehmen, die ihre Mitarbeiter.innen nach den Vorgaben des deutschen Zolls überprüfen, von GASPROM bei der Lieferung von Energie bevorzugt. Die Liste der deutschen Unternehmen, die am Verfahren teilnehmen, weist inzwischen mehrere hundert Namen auf. [Achtung: 1. April – Nicht die GASPROM ist es, die Kund.innen bevorzugt, sondern europäische und US-amerikanische Firmen. Hier werden im Zuge von Handelserleichterungen Firmen zu freiwilligen Sicherheitsüberprüfungen aufgefordert. Dabei werden auch Daten von Mitarbeiter.innen mit EU- und teilweise auch mit US-Antiterrorlisten abgeglichen – obgleich dies in Deutschland datenschutzrechtlich unzulässig ist.]
Laudator.in:
Prof. Dr. Peter Wedde am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Prof. Dr. Peter Wedde, Frankfurt University of Applied Science

Der BigBrotherAward 2011 in der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an den Deutschen Zoll und damit an das Bundesministerium für Finanzen.

Der Deutsche Zoll erhält den BigBrotherAward 2011 dafür, dass er sich vom russischen Staat für seinen „Sicherheitswahn“ instrumentalisieren lässt. Der Hintergrund: Die Zollverwaltung räumt deutschen Unternehmen, die ihre Beschäftigten mit russischen Antiterrorlisten abgleichen, Erleichterungen im Export- und Importverkehr ein. Voraussetzung für die Erleichterungen ist eine Zertifizierung als „Sicherer Export-Diensteanbieter“ (SED). Unternehmen ohne SED-Zertifizierung werden vom deutschen Zoll und von ausländischen Dienststellen häufiger kontrolliert. Deshalb rät die deutsche Zollverwaltung zur Teilnahme.

Die Antiterrorlisten, mit denen der Abgleich vorgenommen werden muss, erstellt der Inlandsabwehr- und Sicherheitsdienst FSB. Dieser ist Nachfolger des legendären KGB. Auf den Listen finden sich Namen und weitere Informationen über verdächtige Personen und Firmen.

Grundlage für das Verfahren ist ein neues russisches Gesetz, das von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet verabschiedet wurde. Das Gesetz verpflichtet russische Firmen, Lieferungen an ausländische Unternehmen sowie Importe von Waren und Gütern nach Russland besonders genehmigen zu lassen. Weiterhin legt das Gesetz fest, dass Beschäftigte, die auf den russischen Antiterrorlisten auftauchen, von ihren Arbeitgebern sofort zu entlassen sind. Zahlungen an diese Beschäftigte werden als Unterstützung von Terroristen bewertet und mit Lieferverboten sanktioniert. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrollieren zu können, müssen sich die zertifizierten Unternehmen u.a. dazu bereit erklären, dass russische Stellen in ihren elektronischen Personalverwaltungen Online-Stichproben durchführen dürfen.

Vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebung hat beispielsweise GASPROM auch deutschen Energieversorgern mitgeteilt, dass preisgünstiges Gas ab dem 1. Juni 2011 nur noch an zertifizierte Unternehmen geliefert wird. Findet der Datenabgleich mit den Antiterrorlisten nicht statt, kostet das russische Gas einen deutlichen Aufpreis.

Der Deutsche Zoll hat auf die neue gesetzliche Situation schnell reagiert. Auf den Internetseiten der Zollverwaltung stehen inzwischen unter www.sed-easy.bmf.bund.de1 Handlungsanleitungen und Checklisten zur Verfügung. Unternehmen können mit diesen Unterlagen schnell einen rechtskonformen Zustand herstellen. Auch ein Meldeformular für die Übermittlung der Zugangsdaten zu den Firmensystemen an den FSB fehlt hier nicht.

Der Umgang mit den Listen ist nach Aussage des Zolls einfach. Für alle Nachfragen hält er umfangreiche FAQ-Seiten zur Verfügung. Die Zollverwaltung weist allerdings selbst darauf hin, dass es noch zu Abstimmungsproblemen kommen kann, weil die Qualität der russischen Terrorlisten zu wünschen übrig lässt. So führte beispielsweise die Aufnahme der gesuchten Top-Terroristin Feodora Filippowna in die Terroristenliste dazu, dass der Schokoladenhersteller Feodora nicht mehr nach Moskau liefern konnte.

Der Deutsche Zoll hat für sein Vorgehen bisher keine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage. Nach Meinung eines Sprechers des zuständigen Bundesfinanzministeriums rechtfertigen aber höherrangige Rechtsinteressen die Einführung dieses Zertifizierungsverfahrens. Mit einem entsprechenden Gesetz sei im Herbst zu rechnen. Die Chancen stehen gut, dass hier wieder einmal das Bundesverfassungsgericht wie bei der Vorratsdatenspeicherung einen Schnellschuß der Regierung im Nachhinein für ungültig erklären muss – das wird offensichtlich zur traurigen Gewohnheit.

Das russische Gesetz räumt betroffenen ausländischen Unternehmen eine kurze Übergangsfrist ein. Diese endet mit Ablauf des Monats März.

Moment mal, das war ja gestern! Dann ist heute – der erste April?

Leider kein Aprilscherz ist aber das vom Deutschen Zoll angepriesene Zertifizierungsverfahren für „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“, in der englischen Version auch bekannt als „Authorized Economic Operators“ = AEO. Dieses Verfahren wird Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen ins Ausland haben, ans Herz gelegt. Bestandteil der AEO-Zertifikate "Sicherheit" (AEO S) und "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F) ist zwingend der flächendeckende Abgleich mit EU-Antiterrorlisten. Für Lieferungen in die USA wird der Abgleich mit dortigen Antiterrorlisten angeraten. Arbeitnehmer, die das Pech haben, auf diesen Listen zu stehen, müssen damit rechnen, dass sämtliche Gehalts-Zahlungen oberhalb des Sozialhilfesatzes gestoppt werden. Wer einem Verdächtigen Geld leiht, unterstützt nach der Diktion der europäischen und US-amerikanischen Sicherheitsexperten möglicherweise Terroristen.

Das von der deutschen Zollverwaltung empfohlene Verfahren ist derzeit noch ohne gesetzliche Rechtsgrundlage i.S. des Bundesdatenschutzgesetzes. Entsprechende Datenabgleiche sind damit in vielen Fällen unzulässig. Der Zoll empfiehlt Unternehmen damit Rechtsbrüche. Auf einer Liste finden sich derzeit mehrere hundert Unternehmen, die AEO-zertifiziert sind. Sie führen den notwendigen Datenabgleich vermutlich mit dem besten Gewissen durch. Wenn der Zoll ihn doch ausdrücklich empfiehlt und fordert.

Herzlichen Glückwunsch, Deutscher Zoll, herzlichen Glückwunsch Bundesfinanzministerium.

Laudator.in

Prof. Dr. Peter Wedde am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Prof. Dr. Peter Wedde, Frankfurt University of Applied Science
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Arbeitswelt (2011)

Daimler AG

Der BigBrotherAward 2011 in der Kategorie Arbeitswelt geht an die Daimler AG in Stuttgart für die Praxis, flächendeckend Bluttests von ihren Produktionsmitarbeitern zu fordern. Diese Form von modernem Vampirismus erfolgt ohne Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte und meist ohne arbeitsrechtlich erforderlich zu sein. Ursprünglich hatte die Daimler AG diese Bluttests auch von ihren Verwaltungsmitarbeitern gefordert, das wurde allerdings inzwischen wieder eingestellt. Daimler erhält den Preis stellvertretend für mehrere weitere deutsche Unternehmen, die diese Bluttests fordern, weil der Autohersteller nicht die Bluttests für problematisch hält, sondern die aus dem Datenschutz folgenden Eingriffe in ärztliche Befugnisse.
Laudator.in:
Prof. Dr. Peter Wedde am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Prof. Dr. Peter Wedde, Frankfurt University of Applied Science

Der BigBrotherAward 2011 in der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an die Daimler AG in Stuttgart (stellvertretend).

Die Daimler AG erhält den Preis stellvertretend für alle Unternehmen, die von allen Bewerberinnen und Bewerbern bei Einstellungsuntersuchungen Blutproben verlangen. Diese Form des modernen Vampirismus fand bei der Daimler AG bis Ende 2009 ohne Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte statt. Arbeitsrechtlich erforderlich waren die Blutproben in den meisten Fällen nicht.

Der Blutentnahme konnte kein Bewerber entgehen, der einen Arbeitsvertrag haben wollte. Zwar hätten die Bewerber gemäß Arbeits- und Datenschutzrecht einer Blutprobe freiwillig zustimmen müssen. Ein „Nein“ bedeutete aber im Ergebnis das Ende des Traums vom Job „bei Daimler“. Wie freiwillig ist also eine solche Zustimmung?

Auf die kritischen Berichte über dieses Verfahren hat die Daimler AG erwidert, dass die Blutentnahmen bereits seit langer Zeit und mit einem „guten Gewissen“ praktiziert wurden. Das Unternehmen sei der Auffassung, dass das Verfahren im Einklang mit dem geltenden Arbeitsrecht stünde. Der heftige Streit, den es unter Juristen zum Thema Bluttests schon seit einigen Jahren gab, war am Unternehmen offenkundig vorbei gegangen. Die Arbeitsrechtler im Konzern hatten wohl Anderes zu tun als sich um den Schutz der Grundrechte von Arbeitnehmern zu kümmern.

Überraschend ist, dass sich bei der Daimler AG zum Thema „Bluttests“ auch der Gesamtbetriebsrat an die Seite des Arbeitgebers gestellt hat. In einer Stellungnahme unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe teilte die Sprecherin des Gesamtbetriebsrats, Silke Ernst, der Presse mit, dass Bluttests auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 2004 zulässig seien. Mit Zustimmung des Betriebsrates wurde also seit 2004 allen neu eingestellten Beschäftigten im Verwaltungs- und Produktionsbereich unterschiedslos Blut abgenommen. Wir meinen: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten sieht irgendwie anders aus!

Inzwischen hat die Daimler AG die flächendeckende Blutentnahme als Folge der kritischen Diskussion eingestellt. Weiterhin zur Ader gelassen werden aber Bewerberinnen und Bewerber, die im Produktionsbereich tätig werden wollen.

Der Daimler AG blieb wohl auch nichts anderes übrig als der teilweise Verzicht, nachdem die in Baden-Württemberg zuständige staatliche Datenschutzaufsichtsbehörde das gute Gewissen des Unternehmens durch eine kritische Bewertung belastet hatte. Die staatlichen Datenschützer stellten fest, dass die Bluttests in keinerlei Zusammenhang zur später auszuübenden Tätigkeit standen und damit unzulässig waren. Es ging also nicht darum, z.B. Arbeitsunfälle durch plötzliche Ohnmachtsanfälle zu vermeiden oder Kolleginnen und Kollegen vor ansteckenden Krankheiten zu schützen.

Die Daimler AG hat sich für die kritischen und konstruktiven Hinweise der Aufsichtsbehörde nicht etwa bedankt, wie es heute zum guten PR-Ton gehört. Nein, das Unternehmen hielt die geforderten Veränderungen vielmehr für sehr problematisch, weil Aufsichtsbehörde nach seiner Auffassung klar in die ärztlichen Befugnisse der Betriebsärzte eingreifen würde. So etwas nennt man heutzutage „beratungsresistent“.

Aufgrund der klaren Vorgaben der Datenschutzaufsicht muss die Daimler AG aber auf flächendeckende Bluttests derzeit verzichten.

Die Daimler AG steht mit ihren Bluttests in der deutschen Unternehmenslandschaft nicht allein da. Nach einer Untersuchung der Online-Ausgabe der Zeitung „Die Welt“ fanden zu Beginn des Jahres 2010 flächendeckende Bluttests beispielsweise auch bei der BASF, bei der DEUTSCHEN BÖRSE, bei K+S, bei Linde, bei der Salzgitter Stahl, bei ThyssenKrupp und bei zahlreichen Landesrundfunkanstalten der ARD statt.

Die „Dunkelziffer“ bei weiteren Unternehmen und Betrieben dürfte groß sein. Nur: Nach den kritischen Reaktionen in der öffentlichen Diskussion sprechen Arbeitgeber über das Thema nicht mehr so gern. Gleiches gilt für Urintests, mit denen Bewerber flächendeckend konfrontiert werden – die Urintests für Auszubildende wurden bereits 2002 mit einem BigBrotherAward für die Bayer AG angeprangert. Ziel ist und war hier insbesondere die Identifikation von Drogenkonsum.

Blut- wie Urintests greifen tief in das verfassungsmäßig geschützte Persönlichkeitsrecht von Bewerberinnen und Bewerbern ein. Den Unternehmen scheinen die Grundrechte von Bürgern, die sich bewerben, die also noch gar keine Geschäftsbeziehung zum Unternehmen eingegangen sind, und von ihren vertraglich bereits gebundenen Beschäftigten nicht sonderlich viel wert zu sein. Sonst würden sie die Test nur noch in wirklich klar erforderlichen Fällen durchführen.

Wie absurd flächendeckende Blut- und Urinproben von Bewerberinnen und Bewerbern sind, zeigt im Übrigen der Blick auf andere Geschäftsbereiche: Auch Vermieter oder Kreditabteilungen von Banken sind an gesunden und drogenfreien Vertragspartnern interessiert. Ebenso Autovermieter, Skiverleiher, Versandhändler usw. Wenn Arbeitgeber uns Blut abzapfen dürfen, warum dann nicht auch andere? Bleibt nur zu hoffen, dass diese Zeilen niemanden auf dumme Ideen bringen...

Das Vorgehen von Unternehmen wie der Daimler AG hat inzwischen den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 15.12.2010 wurde am 25. Februar 2011 in erster Lesung im Bundestag debattiert und an den zuständigen Ausschuss verwiesen. Mit diesem Gesetz sollen Beschäftigte künftig vor der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten geschützt werden.

Der Gesetzesentwurf widmet dem Thema „Gesundheitstests“ einen eigenen Paragraphen 32a. Wer nun aber gehofft hat, dass den Betriebsärzten die Kanüle wenigstens für flächendeckende Bluttests aus der Hand geschlagen wird, wird enttäuscht: Ärztliche Untersuchungen und damit auch Bluttests werden legitimiert, wenn bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen eine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme“ darstellen“. Oder anders gesagt: Wenn Arbeitgeber weiter Bluttests durchführen wollen, müssen sie lediglich plausibel darlegen, dass bestimmte Krankheitsbilder im Betrieb aus objektiven bzw. sachlich zu vertretenden Gründen nicht gewollt sind. Entsprechendes gilt für Drogentests.

Die Daimler AG hat vielleicht einfach nur Pech gehabt. Wäre das neue Gesetz vor 1 ½ Jahren schon in Kraft gewesen, hätte sie die flächendeckende Blutentnahme problemlos fortführen können. Aber was ja nicht ist, kann ja noch werden.

Hungrige Vampire sollten übrigens schon einmal Bewerbungen an Firmen wie die Daimler AG schreiben. Irgendwo muss das viele Blut ja hin, das in Betrieben abgenommen wird.

Herzlichen Glückwunsch, Daimler AG.

Laudator.in

Prof. Dr. Peter Wedde am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Prof. Dr. Peter Wedde, Frankfurt University of Applied Science
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Aus Anlass des zehnten Jubiläums sind die Preisträger diesmal durch eine Publikumsabstimmung im Internet und vor Ort bei der Verleihung festgelegt worden - deshalb waren die Anwärter auf die unterschiedlichen Preise schon zwei Wochen vorher öffentlicht.

Eine der Fragen lautete, ob Nicolas Sarkozy, amtierender Staatspräsident Frankreichs und äußerst umstritten für seine restriktive Innenpolitik, diesmal einen Preis für sein Lebenswerk erhalten solle oder nicht. Schon als Innenminister hatte er 2006 eine besondere Erwähnung erhalten; er tritt jedoch mit derartiger Regelmäßigkeit in den Fokus der BBA-Juroren in Frankreich, dass eine Nominierung immer wieder im Raum stand.

Die Kenner der deutschen BigBrotherAwards ziehen hier vermutlich sofort Parallelen zu Wolfgang Schäuble, der in seiner Zeit als Innenminister immer wieder ein prädestinierter Anwärter auf einen der Preise war - und damit eigentlich zu bekannt, um einen zu bekommen. Er hat im letzten Oktober schließlich doch einen gekriegt: für sein Lebenswerk. Genauso haben es die Franzosen mit Sarkozy gehalten: sie haben ihm für sein Lebenswerk einen BigBrotherAward verliehen.

Preis für Neusprech und "Prix Voltaire"

Anders als bei uns, gibt es in Frankreich eine zusätzliche, sehr interessante Preiskategorie: Die Kategorie "Novlang" oder "Neusprech". Das Beispiel des Ministers Brice Hortefeux , der ganze Gesetze umschreiben und jedesmal das Wort "Videoübewachung" durch das Wort "Videoschutz" ersetzen lässt, hat diese Kategorie geradezu exemplarisch ausgefüllt. Und in Deutschland ließen sich sicher ähnliche Beispiele finden.

Ein weiterer Preis, den es in Deutschland nicht gibt: Der "Prix Voltaire", der an Leute oder Gruppen vergeben wird, die sich in besonders eindrucksvoller Weise gegen Maßnahmen der Überwachung und Datenspeicherung zur Wehr setzen. Ein Preis, der zeigt, wenn sich Widerstand gegen staatliche und wirtschaftliche Ausspähmaßnahmen regt, und in welcher Weise Leute sich dagegen wehren.

Wie sich die Preise gleichen

Für den externen Beobachter war vor allem interessant, wie sehr sich die Bereiche, die Themen und die Maßnahmen gleichen, mit denen die Menschen an permanente Überwachung gewöhnt und ihr gefügig gemacht werden sollen. Es gibt eigentlich nur graduelle Unterschiede, teilweise eine leichte Verschiebung der Schwerpunkte. Aber ob es nun um die angestrebte Auswertung von Gesundheitsdaten geht oder die zunehmend umfassendere Kategorisierung von Kindern und Schülern nach ihrem Leistungsniveau und ihrem sonstigen persönlichen Vermögen (um nur zwei zu nennen), oder um die allgemeine, immer umfangreichere Speicherung aller möglichen Daten einzelner Bürgerinnen und Bürger in jedem nur denkbaren Zusammenhang - die Bilder gleichen sich. Die Bürgerrechte in diesem Bereich immer weiter einzuengen und zu beschneiden, ist anscheinend eine europaweite Tendenz, nicht nur eine nationale. Der Haupteindruck: Die BigBrotherAwards sind wichtiger denn je, um auf Datenschutzvergehen aufmerksam zu machen.

Bei der nächsten Verleihung in Deutschland dürfen sich die deutschen BigBrotherAwards jedenfalls auf Besuch aus Frankreich freuen.

 
 

Bei den BigBrotherAwards ist es üblich, dass die Preisträger im Vorfeld der Verleihung informiert werden und bei der Gala die Möglichkeit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Üblicherweise erscheinen die Firmen jedoch nicht, sondern entschuldigen sich - wenn überhaupt - mit Terminproblemen oder anderen Ausreden.

Gar nicht üblich war jedoch die Antwort, die die BigBrotherAward-Organisatoren 2009 von Erwin Müller erhielt und die im Wesentlichen nur aus einem Satz bestand: "Was schert es eine Eiche - wenn ein Borstenschwein sich an ihr schabt!". Darüber hinaus bezeichnete Müller die Vorwürfe in einer Pressemeldung als "Gipfel der Fehlinformation", "gezielte Diffamierung" und "Hetzkampagne". Die Beschnüffelung der Mitarbeiter sei "legitim und korrekt".

Nun muss die Eiche jedoch für die datenschutzwidrige Erhebung von Gesundheitsdaten ihrer Angestellten und weiterer Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz eine Geldstrafe von 137.500 Euro berappen - vielleicht juckt sie das ja ein wenig mehr.

Trotz aller Beteuerungen sich in Zukunft datenschutzkonform zu verhalten, ist eine Einsicht bei Müller allerdings angesichts der oben genannten Äußerungen nicht zu erwarten - denn anscheinend steht eine Eiche in ihrem Selbstverständnis ja über dem Gesetz und über der Moral.
 

Weitere Informationen

 

Lebenswerk (2009)

Wolfgang Schäuble

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erhält den BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Lebenswerk“ für den Umbau des BKA in ein zentrales deutsches FBI mit geheimpolizeilichen Befugnissen zur präventiven Vorfeldausforschung, für die Legalisierung der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern, für die Errichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei sowie einer neuen Abhörzentrale für alle Sicherheitsbehörden. Besonders „preiswürdig“ sind Schäubles obsessive Bestrebungen, den demokratischen Rechtsstaat in einen präventiv-autoritären Sicherheitsstaat umzubauen. Dies führte zu einer gefährlichen Entgrenzung von Polizei, Geheimdiensten und Militär und damit zu einer Gefährdung von Bürgerrechten, Datenschutz und Demokratie.
Laudator.in:
Portraitaufnahme von Rolf Gössner.
Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte (ILFM)

In der Jury bestand große Einigkeit, dass Wolfgang Schäuble in diesem Jahr, zum (mutmaßlichen) Ende seiner politischen Karriere als Bundesinnenminister, der BigBrother-Lifetime-Award für langjährige „Verdienste“ gebührt – wohlwissend, dass wir im Rahmen der Verleihung dieses Negativpreises einer solchen Persönlichkeit und seiner bisherigen Lebensleistung bei Weitem nicht gerecht werden können.

Bereits im Jahr 2007 hatte sich der Preisträger als Traumkandidat für den BigBrotherAward geradezu aufgedrängt. Und dennoch musste er damals leer ausgehen – zur Verwunderung und Enttäuschung mancher Beobachter. Denn ihrer Ansicht nach hätte er den Preis für seinen obsessiven Antiterrorkampf Jahr für Jahr verdient – überqualifiziert wie seinerzeit nur sein Vorgänger im Amt, Otto Schily (SPD).

Damals, im Jahr 2007, hatten wir ihm den Preis aus zwei Gründen verweigert: Zum einen hielten wir es für falsch, sich zu sehr auf Schäuble zu konzentrieren, ihn zu dämonisieren und die Terrordebatte auf diese Weise zu verengen. Tatsächlich sehen wir „Schäuble“ nur als Metapher für die verhängnisvolle (weltweite) Tendenz einer „Terrorismusbekämpfung“ auf Kosten der Bürgerrechte und für eine Systemveränderung zu Lasten des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Zweitens hatten wir die Befürchtung, Schäuble könne die Verleihung als besonderen Ansporn verstehen, seine „sicherheitsextremistischen Bestrebungen“ noch zu verstärken, um seiner offenkundigen Vision vom präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat näher zu kommen.

Doch da hatten wir Herrn Schäuble gründlich unterschätzt – er tat dies auch ganz ohne diesen Ansporn und blieb sich beängstigend treu. Vor einer auch und gerade von ihm stark überzeichneten Bedrohungskulisse versuchte sich Schäuble als Retter in der Not – mit einem wahren Stakkato grundrechtssprengender Denkanschläge, die er fast täglich verübte. In seinem Eifer schreckte der Preisträger selbst vor Ideen aus dem Arsenal von Diktaturen nicht zurück: Internierung islamistischer „Gefährder“, denen keine Straftat nachzuweisen ist, Nutzung erfolterter Aussagen durch deutsche Sicherheitsorgane, gezielte Tötung von Topp-Terroristen – Denkansätze eines Sicherheitsministers im Ausnahmezustand, dem offenbar jegliches Unrechtsbewusstsein, aber auch der Realitätsbezug abhanden gekommen sind. Das zeigte auch sein kläglich gescheiterter Vorstoß, die Altersgrenze für großkalibrige Waffen von 21 auf 18 Jahre abzusenken.

Was der Minister mit seinen menschenrechtswidrigen Vorschlägen erreichte, ist eine gefährliche Enttabuisierung, die an die demokratischen Grundfesten rührt und einer weiteren Entfesselung staatlicher Gewalten den Weg ebnet. Das zeigen seine Überlegungen, Terroristen als Feinde der Rechtsordnung teilweise rechtlos zu stellen; das zeigt aber auch seine provokante Äußerung, bei der Terrorabwehr gebe es nun mal keine Unschuldsvermutung – womit er eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften für weitgehend erledigt erklärt. In Schäubles präventiver Sicherheitskonzeption mutiert der Mensch zum Sicherheitsrisiko und die „Sicherheit“ zum Supergrundrecht, das alle Bürgerrechte – als Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates – praktisch in den Schatten stellt.

Abgesehen von einer ganzen Reihe von Gesetzesverschärfungen gilt Schäubles größte Obsession einer neuen – vernetzten und integrierten – Sicherheitsarchitektur und damit einem radikalen Umbau des demokratischen Rechtsstaates. Im Kern geht es ihm um zwei Strukturveränderungen, die man getrost auch als Tabubrüche bezeichnen kann, weil sie nicht zuletzt auf dem Hintergrund deutscher Geschichte von Bedeutung sind:

1. Schäuble hat sich in besonderem Maße die Zentralisierung, Vernetzung und Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten zum Ziel gesetzt, dem er mit drei Projekten entscheidend näher gerückt ist:

  • Zunächst mit dem brisanten Projekt einer Antiterrordatei, die sowohl von allen Polizeien des Bundes und der Länder als auch von allen Geheimdiensten bestückt und genutzt wird;
  • dann mit dem Umbau des Bundeskriminalamtes zu einem zentralen deutschen FBI, dem nun auch geheimpolizeiliche Befugnisse zur präventiven Vorfeldausforschung zustehen – inklusive Großem Spähangriff in Wohnungen sowie heimlicher Online-Durchsuchung von Computern,
  • und nicht zuletzt mit der neuen Bundesabhörzentrale für alle Sicherheitsbehörden, die vor Kurzem beim Bundesverwaltungsamt in Köln ohne gesetzliche Grundlage eingerichtet wurde.

Mit dieser Strukturentwicklung wächst praktisch zusammen, was nicht zusammen gehört. Das ist ein Verstoß gegen das machtbegrenzende Gebot der Trennung von Geheimdiensten und Polizei – einer ganz wichtigen Konsequenz aus den bitteren Erfahrungen mit der Gestapo der Nazizeit. Dieser Verschmelzungsprozess im Staatsgefüge lässt die staatliche Machtfülle wachsen und deren Kontrollierbarkeit schwinden – mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Bürgerrechte und des Datenschutzes.

2. Seit Jahren erleben wir eine Militarisierung der „Inneren Sicherheit“, in deren Mittelpunkt der Bundeswehreinsatz im Inland steht – obwohl hierzulande Polizei und Militär schon aus historischen Gründen sowie nach der Verfassung strikt zu trennen sind. Und auch für diese Entwicklung steht unser Preisträger in besonderem Maße: Schäuble will die Bundeswehr nicht nur im Spannungs- und Notstandsfall, sondern regulär als nationale Sicherheitsreserve zur Unterstützung der Polizei im Inland einsetzen können – auch im „Quasi-Verteidigungsfall“, als dessen Erfinder er gilt, auch mit militärischen Mitteln und nach Kriegsrecht und damit ohne die lästigen Fesseln des Rechtsstaats. Zu diesem Zweck holt er immer wieder zum Schlag gegen die Verfassung aus und trachtet – zusammen mit Verteidigungsminister Jung (CDU) – danach, die verfassungsmäßige Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, zwischen Militär und Polizei zu schleifen.

Schäuble ließ selbst zu Ende seiner Ministerzeit nicht locker, wie eine giftige Hinterlassenschaft seines Ministeriums beweist: Eine sicherheitspolitische Horrorliste soll der neuen Regierungskoalition als Agenda dienen, auf der all jene Instrumente stehen, die Schäuble in der großen Koalition nicht durchsetzen konnte – vom erweiterten Bundeswehreinsatz im Innern bis zur „Fortentwicklung des Verfassungsschutzes“ zu einer neuen Geheimpolizei.

Wo soll das alles enden? Wo doch schon angesichts der bisherigen Sicherheitsgesetze das Bundesverfassungsgericht kaum noch nachkommt, etliche davon ganz oder teilweise für verfassungswidrig zu erklären. Tatsächlich manifestiert die hohe Anzahl grundrechtswidriger Antiterrorgesetze und -maßnahmen der letzten Jahre ein katastrophales Verfassungsbewusstsein in der politischen Klasse und in mancher Sicherheitsbehörde. Eine höchst beunruhigende Entwicklung – zumal verantwortliche Politiker mitunter unverhohlene Verachtung gegenüber solchen Gerichtsentscheidungen zeigen und gar öffentlich ankündigen, die Urteile nicht beachten oder mit Grundgesetzänderungen unterlaufen zu wollen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist ein herausragendes Beispiel für diesen Politikertypus. Er geißelt schon seit Längerem den „Expansionismus des Verfassungsrechts“ und die „fortschreitende Konstitutionalisierung der Tagespolitik“, die zu einer „Entmachtung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers“ führe. So beklagte er sich schon 1996 in einem FAZ-Artikel mit dem Titel „Weniger Demokratie wagen?“ darüber, dass gewöhnliche politische Entscheidungen „schon fast gewohnheitsmäßig“ zu Verfassungsfragen hochstilisiert würden. Mit dem Hinweis auf die Verfassung würden Tabuzonen gegen politisch gewollte Veränderungen geschaffen und damit politische Gestaltung „stranguliert“ und zum bloßen „Verfassungsvollzug“ degradiert. Deshalb bezeichnet Schäuble die Verfassung auch als – so wörtlich – „Kette, die den Bewegungsspielraum der Politik lahm legt“.

Die in solchen Sätzen anklingende Verfassungsdistanz hat sich Schäuble auch als Innenminister bewahrt. So fordert er weiterhin unverdrossen, den Abschuss entführter Passagierflugzeuge zur Abwehr von Terrorangriffen per Grundgesetzänderung zu erlauben – obwohl das Bundesverfassungsgericht zuvor eine solche Lizenz zur gezielten Tötung unschuldiger Passagiere unmissverständlich für verfassungswidrig erklärt hatte, weil sie gegen die Menschenwürde verstößt.

Wegen seiner Forderung geriet Schäuble gehörig mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts aneinander, deren „Belehrungen und Ratschläge“ er sich kategorisch verbeten hat: Verfassungsrichter seien nicht demokratisch legitimiert, insoweit Ratschläge zu erteilen. Es sei allein „Sache des Gesetzgebers“, die Grenzen der Grundrechte festzulegen. Verfassungsrichter sollten gefälligst damit aufhören, der Politik bei der „Durchsetzung des Rechts“ ständig in den Arm zu fallen.

„Alle grundrechtlich geschützten Bereiche“, so Schäuble, „enden irgendwo“ – und er nimmt davon auch die Menschenwürde nicht aus. Damit stellt er ihre Unantastbarkeit in Frage, letztlich den Kernbestand des Grundgesetzes. Der konservative Verfassungsrichter Udo di Fabio warnte – mit Blick auf Schäuble – vor einem „präventionstechnischen Überbietungswettbewerb“ im Kampf gegen den Terror und vor der „intellektuellen Lust am antizipierten Ausnahmezustand“.

Und er fügte hinzu: Die Sprache der „Sicherheitsapologeten in Berlin" erinnere „nicht zufällig an den scharfsinnigen Geistesverwirrer Carl Schmitt“ – jenen umstrittenen Staatsrechtler, der als furchtbarer „Kronjurist des Naziregimes“ gilt. Und tatsächlich stützt sich unser Preisträger auf Verfassungsrechtler, die das geistige Erbe Schmitts angetreten haben, wie etwa der Kölner Professor für Staatsphilosophie, Otto Depenheuer, dessen teils verfassungsfeindlich klingende Streitschrift „Selbstbehauptung des Rechtsstaats“ Schäuble offen zur Lektüre empfiehlt: Darin fordert Depenheuer im Kampf gegen den Terror „Bürgeropfer“ – auch Menschenopfer – und rechtfertigt Guantànamo als „verfassungstheoretisch mögliche Antwort im Kampf der rechtsstaatlichen Zivilisation gegen die Barbarei des Terrorismus“. Schäubles Härte in punkto Nicht-Aufnahme von ehemaligen Gefangenen, die in Guantànomo gefoltert wurden, dürfte auf solch feindrechtlicher Gesinnung beruhen.

Alles in allem: Unser Lifetime-Preisträger hat sich in seiner Amtszeit als Architekt eines präventiven Sicherheitsstaates betätigt. Damit hat er als oberster Verfassungs- und Datenschützer, der er als Bundesinnenminister war, genauso grandios versagt wie weiland Otto Schily. Er ist dabei nicht nur seiner vornehmsten Aufgabe in keiner Weise gerecht geworden, sondern entwickelte sich selbst zu einem Sicherheitsrisiko – oder in seiner eigenen Diktion: zum „Gefährder“ von Demokratie, Menschenrechten und Datenschutz.

Viele Menschen stellen sich die Frage, ob der auffällige Sicherheitsfanatismus des Herrn Schäuble und seine zwanghafte Angst vor einem Kontrollverlust möglicherweise mit dem Attentat zu tun haben könnten, das er 1990 schwer verletzt und mit tragischen Langzeitfolgen überlebte. Die durchaus interessante Frage, ob er nicht nur an den körperlichen Folgen leidet, sondern auch an einer traumatisierten Psyche, die seine Wahrnehmung trübt, ist Thema vieler Diskussionen. Zwar ist bekannt, dass sich eine Posttraumatische Belastungsstörung auf die Fähigkeit auswirken kann, Gefahrensituationen richtig einzuschätzen und angemessen auf sie zu reagieren. Dennoch halten wir eine Psychologisierung der Sicherheitspolitik des Preisträgers für eher problematisch und spekulativ. Wir gehen davon aus, dass Schäuble schon früher ein konservativer Politiker war, der einem starken Sicherheitsstaat im Kampf gegen das Böse frönte. Im Übrigen ist die Basis für seine Politik längst gelegt worden – zuletzt mit den berühmt-berüchtigten „Otto-Katalogen“ seines staatsautoritären Vorgängers Otto Schily, dem ansonsten keine posttraumatischen Störungen nachgesagt werden.

Auch wenn die Freiheit schäublesweise zu sterben droht – so möchten wir heute auch positiv denken. Denn der Innenminister hat sich ganz nebenbei und durchaus unfreiwillig beachtliche Verdienste um das Datenschutzbewusstsein der Bürger erworben: Ziehen diese doch inzwischen zu Zehntausenden vor das Bundesverfassungsgericht, um gegen die Vorratsdatenspeicherung zu klagen – die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte (die Schäuble zu dem ungeheuerlichen Hitler-Vergleich inspirierte: „Wir hatten den ‚größten Feldherrn aller Zeiten’, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten“). Zehntausende von Menschen gehen inzwischen auch Jahr für Jahr unter dem Motto „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn“ auf die Straße, um gegen Schäubles Politik zu protestieren. Und unser Preisträger immer mittendrin und tausendfach präsent: als Stasi-2.0-Schäublone auf Transparenten, Fahnen, T-Shirts und bunten Luftballons – was er, wohl nicht ganz zu Unrecht, als „Beleidigung“ empfindet. Die Regieverantwortung für „Das Leben der Anderen – Teil 2“ möchte er ganz offenbar nicht übernehmen. Und auch wir erwarten zum Abschluss seiner Karriere als Sicherheitsminister kein entschuldigendes „Ich liebe Euch doch alle!“ Obwohl wir davon ausgehen, dass auch unser Preisträger mit seiner fürsorglichen Belagerung nur unser „Bestes“ wollte – das wir aber, so weit es geht, behalten wollen: Privatheit, Freiheit und Demokratie.

In diesem Sinne, herzlichen Glückwunsch, Herr Dr. Schäuble, zum Big-Brother-Lifetime-Award.

Laudator.in

Portraitaufnahme von Rolf Gössner.
Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte (ILFM)
Jahr
Kategorie
Wirtschaft (2009)

Überwachungstechnik

Den BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Wirtschaft“ erhalten eine Handvoll deutsche Firmen, die Überwachungstechnik für Internet und Telefon anbieten und damit gutes Geld verdienen, aber am liebsten im Verborgenen bleiben möchten.
Laudator.in:
Frank Rosengart am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Frank Rosengart, Chaos Computer Club

In den letzten Jahren wurden durch die neuen bzw. verschärften Sicherheitsgesetze der Bundesregierung die Überwachungsmöglichkeiten, aber auch -pflichten von Telekommunikations- und Datenübertragungsanbietern enorm ausgeweitet. Man denke nur an die Vorratsdatenspeicherung der Telefonverbindungsdaten oder an Online-Durchsuchungen von Heimcomputern. Entsprechend hat sich ein lukrativer Markt für technische Lösungen entwickelt, der darauf abzielt, den Behörden bei der Überwachung behilflich zu sein.

Der diesjährige BigBrotherAward in der Kategorie Wirtschaft geht nicht an einen einzelnen Gewinner, sondern kollektiv an die besonders eifrigen Lösungsanbieter in diesem Schnüffelbereich, von denen wir einige hier vorstellen wollen:

Die Firma Quante Netzwerke GmbH z.B. bietet Internetprovidern die technische Abwicklung und die juristische Prüfung von behördlichen Überwachungsanordnungen an. Ihr Produkt „Lawful Interception Center” ist das privatwirtschaftliche Gegenstück zur „Bundesabhörzentrale“, Schäubles „Servicezentrum für die Telekommunikationsüberwachung”. Und das geht so: Die Behörden schicken ihre Überwachungsanordnung zur Firma Quante, die per direkter Leitung zum Provider-Netzwerk die Abhörmaßnahme durchführt. Dies setzt voraus, dass der „outsourcende“ Provider einen privilegierten Zugriff auf seine Systeme einrichtet, damit Quante die überwachten Verbindungen „ausleiten“, also an die abhörende Behörde weiterleiten kann. So bedenklich dieses Outsourcing anmutet, aus Sicht der Provider ist es verständlich. Sie müssten sonst für jedes neue Überwachungsgesetz ihre Technik aufrüsten und qualifiziertes Personal vorhalten.

Ein anderes Produkt, die „Data Retention Suite” der Firma Utimaco Safeware aus Oberursel ist spezialisiert auf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Die riesigen Datenmengen, die hier täglich anfallen, werden in so genannten „Data Warehouses” gespeichert und stehen auf Anfrage sekundenschnell zur Verfügung. Wie auch bei Quante ist dieses Produkt als „Pool-Lösung“ gestaltet, so dass ein System von mehreren Kunden gleichzeitig genutzt werden kann. Problematisch ist dabei die zentrale Sammlung der Daten. Behördenanfragen können über genormte Schnittstellen automatisiert durchgeführt werden, so dass die bisher übliche formale Prüfung der Anordnung durch einen Juristen unmöglich wird. Die automatisierte Abfrage ist gesetzlich vorgeschrieben und durch eine „Technische Richtlinie TKÜ” definiert.

Auf das Mitlauschen im Internet ist die Firma Datakom in Ismaning spezialisiert. Sie ist nach eigenen Angaben „Marktführer bei Technologien für die Verbrechensbekämpfung bei Netzbetreibern und Ermittlungsbehörden”. Ihre Tochterfirma für Schnüffelprodukte heißt passenderweise „GTEN” in Anlehnung an den §10 Grundgesetz, der die Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zum Inhalt hat.

Seit 18 Jahren im Geschäft ist die Firma Syborg, mittlerweile durch die amerikanisch-isrealische Firma Verint/Comverse übernommen. Syborg liefert vor allem Systeme zum Mitschneiden von Gesprächen zur amtlichen „Datenerhebung und Ausleitung“.

Als Platzhirsch im deutschen Abhörbusiness darf die hessische Firma Digi-Task bezeichnet werden, die erst letztes Jahr in die Schlagzeilen geriet wegen einer Anfrage des Bayerischen Landeskriminalamtes für eine Spionagesoftware, kurz „Trojaner“. 3.500 Euro pro Monat sollte der Einsatz dieser Software kosten, mit der sich laut Angebot verschlüsselte Telefonate über den Skype-Dienst abhören lassen. Wie sich aus veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen zusammenrechnen lässt, erhielt die Firma Digi-Task im letzten Jahr von deutschen Behörden allein fünf Millionen Euro für solche Überwachungsanlagen und -Systeme. Zusammen mit der Firma Reuter electronic entwickelt Digi-Task spezialisierte Abhörvorrichtungen für Polizei und Geheimdienste.

An einem Produkt kommt kein deutscher Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen vorbei: Jede Überwachungsanlage muss mit einer „SINA-Box” der Firma secunet ausgestattet sein, welche die Übertragung der abgehörten Kommunikation auf dem Weg zur Behörde verschlüsselt. Mitbewerber gibt es keine. Derzeit verfügt nur dieses eine Produkt über eine entsprechende Zulassung.

Kein deutsches Produkt, aber weltweit bei Internetprovidern in IP-Netzwerken eingesetzt, ist die „Service Control Engine” der Firma Cisco. Sie ermöglicht eine „Deep Packet Inspection”, d.h. eine genaue Untersuchung der Datenpakete bis zur Volltextsuche nach Begriffen oder bestimmten Daten mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 Gigabit pro Sekunde. Damit ist jeder Zweifel ausgeräumt, dass eine umfassende Internet-Überwachung auch bei wachsenden Datenmengen problemlos machbar ist.

International tätig und erfolgreich mit Überwachungstechnik war die Firma Nokia Siemens Networks, kurz NSN, welche im letzten Jahr ein Aufzeichnungssystem für Handygespräche in den Iran geliefert hat und dafür auch öffentlich kritisiert wurde. NSN hat im März 2009 seine Überwachungssparte an eine Münchner Beteiligungsgesellschaft verkauft, welche die Firma nun unter dem Namen Trovicor führt. Die wirklich heiklen Geschäfte mit Überwachungstechnik dürften mittlerweile über diese Firma laufen.

Wir brechen die Aufzählung an dieser Stelle ab – und erlauben uns folgende Schlussbemerkung: Sicher gibt es viele Fälle, wo Kommunikationsüberwachung zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden kann. Der große Zuwachs der Überwachungsmaßnahmen deutet aber auf einen gefährlichen Trend hin. Und schlussendlich können die Überwachungsphantasien von Ministern und Behörden nur deswegen so leicht umgesetzt werden, weil für jede noch so absurde Überwachungsidee sofort ein Hersteller mit einer technischen Lösung parat steht. Das Gewissen kommt nach dem Profit.

Einige dieser Firmen verdienen gut am Export ihrer Spitzeltechnologie in Länder, wo es mit der Demokratie wesentlich schlechter steht als bei uns. Zum Beispiel via Dubai gelangt die Technologie in alle Welt, und die deutsche Ausfuhrkontrolle kann oder will wohl nicht so genau hinschauen.

Wir sind der Meinung: Liebe Preisträger, auch wenn ihr nicht namentlich genannt worden seid, eure Produkte tragen dazu bei, dass unser aller Grundrechte weiter unterlaufen und sukzessive ausgehebelt werden. Technologien, die die Überwachung ganzer Gesellschaften ermöglichen, führen zu einem Klima des Misstrauens und der Angst. Daran möchten wir Euch mit diesem BigBrotherAward in der Kategorie „Wirtschaft“ erinnern.

Laudator.in

Frank Rosengart am Redner.innenpult der BigBrotherAwards 2021.
Frank Rosengart, Chaos Computer Club
Jahr
Kategorie
Politik (2009)

Ursula von der Leyen

Der BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Politik“ geht an Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie hat innerhalb des letzten Jahres ein System zur Inhaltskontrolle im Internet vorangetrieben, das zu einer Technik von orwellschen Ausmaßen heranwachsen kann. Dazu und für ihren persönlichen Wahlkampf benutzte sie das Leid sexuell missbrauchter Kinder, ohne tatsächlich irgendetwas gegen Missbrauch zu unternehmen.
Laudator.in:
Alvar Freude am Redner.innenpult während der BigBrotherAwards 2008.
Alvar Freude, Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG)

Der BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Politik“ geht an Dr. Ursula von der Leyen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Sie hat innerhalb der letzten zwölf Monate ein System zur Inhaltskontrolle im Internet vorangetrieben, das zu einer Technik von orwellschen Ausmaßen heranwachsen kann. Kaum ein Thema ließ in den vergangenen Monaten die Emotionen so hochkochen wie die Pläne Ursula von der Leyens, den Zugang zu bestimmten Inhalten im Internet zu blockieren. Damit wollte sie die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern unterbinden. Ein hehres Ziel, wie könnte man schon dagegen sein?

Es gibt zwei Gründe, aus denen man dagegen sein muss. Erstens: Die Sperren sind für die erklärten Ziele, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und die Verbreitung entsprechender Darstellungen zu vermindern, nicht nur untauglich, sondern sogar kontraproduktiv. Gleichzeitig gäbe es bessere und wirksamere Methoden, die freilich im Wahlkampf nicht so viel Aufmerksamkeit erzeugen. Zweitens: Die Sperren etablieren eine technische Infrastruktur zur Internet-Zensur, die in der Lage ist, beliebige Inhalte zu kontrollieren und blockieren. Es entstünde ein allgegenwärtiges Überwachungsinstrument. Dies greift nicht nur in unsere freiheitlich-demokratischen Grundrechte ein, sondern ist auch ein erster Schritt der Politik, sich den virtuellen Raum Internet zu unterwerfen.

Aber schauen wir kurz zurück: Ende November vergangenen Jahres fand in Rio de Janeiro der 3. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen statt. Im Vorfeld wurde von verschiedenen Organisationen ein umfangreicher Forderungskatalog präsentiert. Aus diesem Katalog hat sich Ursula von der Leyen einen Punkt herausgepickt: die Blockade von Webseiten mit einem plakativen Stopp-Schild. Dabei werden die Inhalte nicht entfernt. Sie werden nur versteckt. So wenig, wie ich verschwinde, wenn mir jemand ein Stopp-Schild vors Gesicht hält, genauso wenig verschwinden Webseiten auf diese Weise.

Wochenlang zog nun Ursula von der Leyen von Wahlkampfauftritt zu Wahlkampfauftritt und berichtete von unfassbaren Taten, denen im Internet jeder einfach zusehen könne. Ein emotionales Thema, das alle bewegt. Und als selbsternannte Heilsbringerin hat sie die vermeintliche Lösung: Internet-Blockaden. Doch von ihren Begründungen für diese Maßnahme hält kaum etwas einer Überprüfung stand: nicht die angeblichen Milliardenumsätze, nicht die offene Zugänglichkeit für jedermann und vor allem nicht die Wirksamkeit der Stoppschilder, die sie als Maßnahme gegen den Missbrauch anpreist. Die Bundesregierung musste in einer Stellungnahme einräumen, keine genauen Kenntnisse über den gesamten Themenbereich zu haben. Nicht über die Verbreitungswege, die Ursprungsländer oder die Umsätze beim oft zitierten massenhaften kommerziellen Vertrieb. So behauptete die Ministerin, Kinderpornografie im Internet werde beispielsweise aus Indien verbreitet, sei dort nicht verboten und man könne daher dort auch nicht dagegen vorgehen – deshalb bliebe nur die Blockade in Deutschland. Hier musste sie wenige Tage später nach Protesten Indiens zurückrudern, denn Kinderpornografie ist in Indien schon lange verboten. Nun behauptet sie, entsprechende Bilder und Videos würden ohne Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung über irgendwelche Bananenrepubliken verbreitet, die so genannten „failed states“. Dass dies falsch ist, die einschlägigen Server mehrheitlich in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland stehen und in „failed states“ kein einziger, ficht sie dabei nicht an.

Die Entfernung der Inhalte wäre also möglich, Ursula von der Leyen versteckt sie aber lieber notdürftig. Sie ist somit diejenige, die weiter die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern duldet. Sie ist diejenige, die nicht einschreitet. Sie tut nichts, sondern hält lediglich einen Vorhang davor und lässt die Täter weiter agieren. Und sie benutzt das Leid der Kinder – für ihren Wahlkampf und zur Errichtung einer allgemeinen Internet-Zensur- und Kontroll-Infrastruktur. Jetzt könnte man sagen: In der Politik wird eben auch mal plakativ mit Symbolen gespielt, das ist in Wahlkampfzeiten kaum zu vermeiden. Nicht zuletzt hat Wolfgang Schäuble letzte Woche zugegeben, dass es primär um Wahlkampf ging. Doch der entscheidende Punkt für unsere Kritik an den Sperrplänen ist nicht einmal, dass sie wirkungslos sind oder dass mit ihnen auf populistische Art Stimmenfang betrieben wird.

Das Entscheidende und wirklich Gefährliche sind die Nebenwirkungen. Das BKA soll geheime Sperrlisten führen, die keiner rechtsstaatlichen Kontrolle unterworfen sind. Die Exekutive bestimmt, was auf einer Verbotsliste steht, die Liste wird geheim gehalten und eine Kontrolle durch die Judikative findet nicht statt. Im Gesetz ist zwar ein Gremium vorgesehen, das die Listen nachträglich kontrollieren soll. Aber dieses Gremium wird kaum in jedem Einzelfall prüfen können, ob das BKA alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft hat oder im Land des Anbieters keine Löschung durchsetzbar ist, ob also die im Gesetz verlangte Bedingung erfüllt ist, um einen Sperreintrag in die Liste aufzunehmen.

Für die Blockaden müssen die Internet-Zugangsanbieter eine technische Infrastruktur aufbauen, die zur Kontrolle beliebiger Inhalte genutzt werden kann. Die unterschiedlichen Interessengruppen stehen schon seit Jahren Schlange: Sie möchten extremistische politische oder religiöse Meinungen, Glücksspiele, Computerspiele, angebliche oder tatsächliche Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen blockieren – und das ist erst der Anfang.

Deshalb geht es bei diesem Gesetz nicht nur um Kinderpornografie, sondern um viel Grundsätzlicheres: Darf ein demokratischer Staat kontrollieren, was die Bevölkerung lesen kann? Darf ein demokratischer Staat eine Infrastruktur zur Inhaltskontrolle einrichten und so den ersten Schritt zu einer umfassenden Zensur gehen? Artikel 5 unseres Grundgesetzes definiert nicht nur die Meinungsfreiheit. Er besagt auch, dass jeder das Recht hat, sich aus allen öffentlichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dies ist ein wesentliches Grundrecht in einer freiheitlichen Demokratie und schließt auch das Recht ein, Inhalte zu rezipieren, deren Verbreitung nach unserer Rechtsordnung verboten ist. Eine staatliche Inhaltskontrolle steht dem diametral entgegen.

Wenn wir mit der Meinungs- und Rezipientenfreiheit gegen Internetsperren argumentieren, wird oft gefragt, ob diese Grundrechte denn auch für Kinderpornografie gelten sollen. Aber diese Frage stellt sich nicht. Kinderpornografie ist ein Verbrechen. Sie ist weltweit geächtet und kann weltweit bekämpft werden. Und genau das muss getan werden, nämlich echte Verbrechensbekämpfung, anstatt Internetseiten mit einem Schild zu versehen, an dem wir nicht vorbeilaufen sollen und es doch problemlos könnten.

Ursula von der Leyen beginnt mit der Demontage eines Mediums, das Bertolt Brechts Radiotheorie Wirklichkeit werden lässt: Seine Vision war, „den Zuhörer nicht nur hören, sondern auch sprechen zu machen“. Die Netzsperren wenden sich gegen eine solche offene Kommunikation, sie installieren eine allgemeine Inhaltskontrolle. Es geht um mehr als allein um Zensur. Es geht darum, wie wir mit der Kommunikationsgesellschaft umgehen. Kann der Staat akzeptieren, dass er nicht alles kontrollieren darf, auch wenn er technisch dazu in der Lage wäre? Die Unterhaltung in allen Bussen, in allen Parks oder in allen Schlafzimmern der Welt kann nur schwer kontrolliert oder gar unterbunden werden. Bei der Unterhaltung im Internet ist dies möglich. Die Technik, die für effektive Internet-Sperren nötig ist, kann auch dafür genutzt werden. Bisher galt nach den Erfahrungen aus der Nazi-Zeit das Tabu: Der Staat manipuliert nicht, was der Bürger rezipiert. Er erschafft keine Feindsenderverbote. Ursula von der Leyen bricht dieses Vertrauensverhältnis. Und wofür? Für Wahlkampf-Propaganda. Dafür hat sie den BigBrotherAward 2009 redlich verdient.

Noch eine Anmerkung zum Schluss: nach den neuesten Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP soll das Gesetz zwar in Kraft treten, aber vorerst nicht umgesetzt werden. Dies ist kein Verdienst von Frau von der Leyen, und die Gefahr ist nicht gebannt, sondern nur verschoben. Ursula von der Leyen hat den BigBrotherAward 2009 redlich verdient. Daher:

Herzlichen Glückwunsch, Dr. Ursula von der Leyen!

Laudator.in

Alvar Freude am Redner.innenpult während der BigBrotherAwards 2008.
Alvar Freude, Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG)
Jahr
Kategorie
Sport (2009)

Leichtathletik-WM

Der BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Sport“ geht an das Berliner Organisationskomitee der Leichtathletik-WM. Es wird ausgezeichnet für sein Verlangen gegenüber Journalist.innen, dass diese Zustimmung geben zu einer umfassenden Überprüfung ihrer persönlichen Daten durch die Sicherheitsbehörden. Damit hat es unter einem nur schlecht getarnten Deckmäntelchen namens Sicherheit ein erhebliches Vergehen an einem Grundwert eines freiheitlichen Staatswesens, nämlich der Pressefreiheit, begangen.
Laudator.in:
Portraitaufnahme von Fredrik Roggan.
Dr. Fredrik Roggan, Humanistische Union (HU)

Der BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Sport“ geht an das Berliner Organisationskomitee der Leichtathletik-WM.

Bei diesem Preisträger geht um nicht weniger als den Schutz der in einer freiheitlichen Demokratie so wichtigen Pressefreiheit.

Erinnern wir uns, Grundgesetz Art. 5 Abs. 1: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Es wäre somit unverträglich mit diesem Prinzip der Pressefreiheit, wenn sich Journalisten einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssten, bevor sie über bestimmte Ereignisse oder Veranstaltungen berichten dürften. Genau das aber hat unser Preisträger von Pressevertretern verlangt.

Die Journalisten mussten es sich im Sommer gefallen lassen, dass sich das Organisationskomitee ein ganz genaues Bild von den Berichterstattern seines Events machte: Um eine Akkreditierung zu bekommen, sollten die Journalisten schriftlich zustimmen, dass der Polizeipräsident von Berlin Auskünfte über sie aus Datenbanken der Landeskriminalämter erteilen und die Personalien auch dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst weiterleiten dürfe. Falls es dort Vermerke gegeben hätte, wäre das Berliner Organisationskomitee der WM informiert worden – nur über den Fakt freilich, nicht über Inhalte.

Damit wurde schlicht so getan, als habe man es bei Sportjournalisten sämtlich mit potentiell Kriminellen, zumindest aber mit Verfassungsfeinden zu tun, die innere oder äußere Belange der Bundesrepublik gefährden könnten. Das erscheint absurd und erinnert an Staaten, in denen eher von einer gelenkten – also bequemen – denn einer freien Presse gesprochen werden kann.

Beileibe sind solche Zuverlässigkeitsüberprüfungen nicht neu: Schon bei der Fußball-WM im Jahr 2006 hatten Sicherheitsbehörden den Organisatoren Informationen über Pressevertreter zur Verfügung gestellt – bevor diese eine Entscheidung über die Zulassung von Pressevertretern trafen. Und auch beim NATO-Gipfel in Straßburg in diesem Jahr mussten sich die Journalisten einem Personen-Check unterziehen. Wer in einer Datei – etwa des Bundeskriminalamtes – gespeichert war, musste damit rechnen, nicht aus dem Pressezentrum berichten zu dürfen. So erging es beispielsweise einem Fotoreporter der Tageszeitung „Neues Deutschland“, dem das BKA die Zuschreibung „Straftäter linksorientiert“ verliehen hatte – ohne dass der Betroffene jemals rechtskräftig verurteilt worden wäre.

Wir erkennen: Unser diesjähriger Preisträger ist mit seinem Bedürfnis, unbotmäßige Berichterstattung bereits im Ansatz zu unterbinden, mitnichten allein. Allerdings erscheint ein solches Kontrollbedürfnis angesichts des Umstandes, dass es im Sommer dieses Jahres in Berlin um ein Sportereignis ging, besonders irrational. Weder sind von entsprechenden Veranstaltungen in der Vergangenheit revolutionäre Entwicklungen ausgegangen, noch sind Pressevertreter bislang durch Übergriffe auf Sportler, Sportfunktionäre oder andere Beteiligte aufgefallen.

Das Signal dagegen, das in Richtung der Pressevertreter gesendet wird, ist klar und deutlich: Wir Veranstalter wissen, wer hier berichten will. Und im Zweifel wollen wir entscheiden, wer seiner Arbeit nachgehen darf und wer nicht. Und genau das ist eben nicht mit Pressefreiheit vereinbar, denn geschützt sind eben nicht nur die Produktion und Verbreitung von Nachrichten und Meinungen, sondern auch ihre Beschaffung und zwar „ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen“, wie das Grundgesetz es explizit vorsieht.

Eine solche Haltung, wie sie hier an den Tag gelegt wird, und die dadurch bewirkte Stimmung widersprechen eklatant den Grundlagen einer freien Presse. Es ist ein nur schlecht getarntes Deckmäntelchen namens Sicherheit, das die Rechte von Journalisten immer weiter einschränkt. Für Journalisten muss es ausreichen, dass sie ihren Presseausweis vorlegen, um von öffentlichen Veranstaltungen berichten zu können. Es ist höchste Zeit, dies noch einmal laut in Erinnerung zu bringen und mit Nachdruck zu fordern.

Herzlichen Glückwunsch zu einem erheblichen Vergehen an einem Grundwert eines freiheitlichen demokratischen Staatswesens: Berliner Organisationskomitee der Leichtathletik-WM.

Laudator.in

Portraitaufnahme von Fredrik Roggan.
Dr. Fredrik Roggan, Humanistische Union (HU)
Jahr
Kategorie
Arbeitswelt (2009)

Claas GmbH

Der BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an die versammelte Gesellschaft derer, die dem Wahn erlegen sind, man erhielte produktive und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch umfassende Überwachung und Abbildung von Leistung in Zahlen. Stellvertretend für diese Gesellschaft und als Punktsieger in der Kategorie „Kuriosität“ wird die Claas GmbH für ihren Mähdrescher mit Wanze ausgezeichnet.
Laudator.in:
Portraitaufnahme von Karin Schuler.
Karin Schuler, Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD)

Der BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an die Firma Claas Landmaschinen stellvertretend für alle, die dem Wahn erliegen, man erhielte produktive und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn man sie nur möglichst flächendeckend und umfassend überwachte und ihre Leistung in Zahlen vermeintlich messbar machte.

Wie, glauben Sie, benimmt sich der nicht streng überwachte Arbeitnehmer? Ist er stinkfaul, beklaut seinen Arbeitgeber und bessert sein Gehalt durch den Verkauf von Firmeninterna auf? Eine Reihe großer Firmen, die in den vergangenen 12 Monaten durch Missachtung der Persönlichkeitsrechte ihrer Arbeitnehmer in die Schlagzeilen gerieten, scheinen ein solches, von Misstrauen geprägtes Menschenbild zu haben. Die Deutsche Bahn versucht, die Rasterfahndung in ihrer Belegschaft als Korruptionsbekämpfungsmaßnahme zu verkaufen. Der Deutschen Post und dem Überwachungsdiscounter Lidl liegt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter so sehr am Herzen, dass sie deren Krankenakten lieber gleich selbst führen. Die Deutsche Telekom hat den BigBrotherAward im vergangenen Jahr, wie wir heute wissen, viel zu früh erhalten: da waren die Massenscreenings von Bankdaten der Beschäftigten und deren Angehörigen noch gar nicht bekannt geworden.

Die Überzeugung, dass ohne Kontrolle nicht gearbeitet würde, ist wohl weit verbreitet. Eine Studie der Universität Bonn aus dem Jahr 2005 belegt jedoch das genaue Gegenteil: Die meisten Menschen tun mehr, als sie müssten – es sei denn, sie werden bei ihrer Arbeit kontrolliert. Dann gehen Motivation und Leistung in den Keller. Denn übermäßige Kontrolle wird als Misstrauen interpretiert und demotiviert schnell auch den loyalsten Arbeitnehmer.

Und nicht nur bei den „Großen“, sondern auch in vielen mittelständischen und kleinen Betrieben regiert offenbar das Misstrauen. Die uns bekanntgewordenen Vorfälle stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. Ein paar Beispiele:

Die Drogeriekette Müller will in der Sorge um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht nachstehen. Da sie ungünstigerweise wegen des Patientengeheimnisses keinen direkten Zugriff auf die Krankenakten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, legt sie eben selbst welche an. Und wer ist der beste Informant? Sie ahnen es schon: natürlich der Patient selbst. Wenn er nach überstandener Krankheit zurückkehrt, empfängt ihn die Personalabteilung mit dem so genannten „Rückkehrergespräch“. Aus Angst um den Arbeitsplatz widersetzt sich kaum jemand dieser als Fürsorge getarnten Ausforschung.

Auch Behörden wollen gesunde Beschäftigte – und ganz besonders keine Beschäftigten mit psychischen Erkrankungen. Damit das auch so bleibt, setzte die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg dort an, wo man sich noch entscheiden kann: bei den Bewerbern. Beim Bewerbungsgespräch, eher einer Anamnese, wurden weitgehende Auskünfte zur gesundheitlichen Verfassung, zur Gemütslage und psychischen Belastungen verlangt. Der Bewerber sollte zusätzlich seine Ärzte pauschal von der Schweigepflicht entbinden. Der verwendete Fragebogen, in dem unter anderem „Angst vor bestimmten Situationen und Orten“ abgefragt wurde, musste nach empörter Beanstandung des Landesdatenschutzbeauftragten zurückgezogen werden.

Eine weitere öffentliche Dienststelle, nämlich die Uni Kassel vertritt eine Ansicht, die offenbar durch Gewöhnung salonfähig wird: dass man nämlich als Dienstherr ohne weitere Information des Betroffenen oder gar Einhaltung der Mitbestimmung, ohne bestimmten Anlass und willkürlich Vorgesetzte auf die Inhalte von E-Mails der Beschäftigten zugreifen lassen darf. Wirklich abschreckend in diesem Fall ist die juristische Begründung dieses Vorgehens: Datenschutzaspekte werden schlichtweg nicht betrachtet. Da war die Kölner Versicherung HDI Gerling in gewisser Weise konsequenter: sie hat nicht nur die technischen Möglichkeiten für den ungeregelten Zugriff durch Vorgesetzte geschaffen, sondern in großem Stil von zentraler Stelle die E-Mails ihrer Mitarbeiter durchforstet. Es wurde überprüft, ob mit Journalisten kommuniziert wurde – um, übrigens erfolglos, vermutete Informationslecks zu stopfen.

Dass das institutionalisierte Misstrauen sich auch in immer mehr mittelständischen Unternehmen höchstens durch die lächerliche Unprofessionalität der Ausreden unterscheidet, kann man bei der schwäbischen Bäckerei Sehne aus Ehningen erfahren. Für die Schutzbehauptung, sie habe die Umkleideräume ihrer Mitarbeiterinnen heimlich per Video überwachen müssen, weil dort die Abrechnungen erledigt würden, könnte man sie einfach auslachen – wenn man über dieses Treiben denn noch lachen könnte. Ist diese Raummehrfachnutzung vielleicht nur eine spezielle Form schwäbischen Geizes? Und wie ernst kann sich ein Unternehmen eigentlich selbst nehmen, das ständig das Bild des großen, fürsorglichen Familienunternehmens malt, gleichzeitig aber vom Misstrauen zerfressen seinen Mitarbeiterinnen im Stile eines Voyeurs in die Umkleidekabine verfolgt?

Haben Sie eigentlich Ihre Küche abbezahlt? Sie meinen, das ginge mich nichts an? Das sehen einige Arbeitgeber allerdings ganz anders. Und die möchten Sie auch lieber nicht beschäftigen, wenn Sie Schulden haben. Denn Schulden machen Sie anfällig für Bestechung und Informationsverkauf, Schwarzarbeit, Beklauen des Arbeitgebers und Gehaltserhöhungsforderungen. So etwas ähnliches muss sich wohl die Ramschkette KiK Textilien gedacht haben, als sie beschloss, alle Beschäftigten vierteljährlich mittels Bonitätsabfrage bei der Auskunftei Creditreform zu überprüfen. Der letzte Kick für abenteuerlustige Beschäftigte: Mit Schulden kein Arbeitsplatz, ohne Arbeitsplatz kein Lohn, ohne Lohn kein Schuldenabbau.

Ein Land, das solche Arbeitgeber hat, braucht auch einen Arbeitgeberanwalt wie Helmut Naujoks. Nicht jeder Arbeitgeber schafft es selbst, unliebsame Arbeitnehmer durch Bespitzelung, Aushorchung, Mobbing und üble Nachrede so unter Druck zu setzen, dass diese schließlich entnervt das Unternehmen verlassen. Das erfordert einen Spezialisten: einen, der sich in seinen Seminaren brüstet, „letztendlich einen 15-köpfigen Betriebsrat zum Rücktritt gebracht“ zu haben. Die Spur der traumatisierten und gesundheitlich ruinierten Arbeitnehmer zieht sich wie ein verräterischer Ölteppich hinter diesem fragwürdigen Dienstleister her.

Und manche Tendenzen erscheinen einfach nur kurios. Schon mal mit dem Mähdrescher zum Zigarettenholen gefahren? Das hätten Sie besser nicht gemacht, denn der Mähdrescher der Firma Claas Landmaschinen ist mit einem satellitengestützten Trackingsystem ausgestattet. Damit verfolgt Ihr Chef Sie ständig per Google Earth-Karte auf seinem Monitor und registriert jede Unterbrechung (haben Sie etwa in den Weizen gepinkelt?), ungerade Fahrspuren (noch Restalkohol im Blut von der gestrigen Sause?) oder ineffiziente Wegewahl (hatten Sie wieder den Weizen mit dem Maisfeld verwechselt?). Jetzt könnte man annehmen, es gäbe sinnvolle, erntebedingte Gründe für den Einsatz dieser digitalen Gängelbänder. Aber nein: auf seiner eigenen Website wirbt der Hersteller etwas verschämt euphemistisch für einen wesentlichen Aspekt der Überwachung: Man will Sie „als guten Fahrer noch besser machen“ – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Für diese Kombination aus Kontrollzwang, dem völligen Ignorieren von Persönlichkeitsrechten und der Wahnvorstellung, man könne mit Arbeitssklaven besonders produktiv arbeiten, gebührt der Firma der BigBrotherAward – stellvertretend allerdings für die ebenfalls genannten Aspiranten.

Herzlichen Glückwunsch, Herr Claas, Ihr Weg hierher war recht zielstrebig!

Laudator.in

Portraitaufnahme von Karin Schuler.
Karin Schuler, Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD)
Jahr
Kategorie

Über die BigBrotherAwards

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

Ausgerichtet von (unter anderem):

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Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.